Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 12 (17.3.1863)
- Date
- 1863-03-17
- Page
- Seite 180 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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180 ist ihnen erst vor etwa 20 Jahren eingeräumt worden. 1848 wurde allerdings durch das damals erlassene SchleSwig-Holsteinische Grundgesetz die völlige Unabhängigkeit der politischen und bürgerlichen Rechte von dem religiösen Bekenntnisse ausgesprochen, doch hörte diese Freiheit 1851 mit der Aufhebung des Grundgesetzes wieder auf, und als bald darauf die Dänische Regierung wieder hergestellt wurde, traten auch die alten Beschränkungen wieder in Kraft.*) Gegenwärtig hat indeffen die Regierung, um den schreienden Mißständen, welche sich inzwischen aus dieser Wiederherstellung des alten Zustandes entwickelt haben. Abhülfe zu schaffen, einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem für jetzt von der Ertheilung politischer Rechte abgesehen, dagegen als das Dringendste die Gleichstellung der Juden mit den andern Einwohnern in bürgerlicher und communaler Beziehung consequent durchgeführt wird. Der zur Begutachtung dieses Gesetzentwurfs niedergesetzte Ausschuß hat nach den Beschlüssen, welche die Ständeversammlung in der letzten Diät bei der Bersassungsftage beinahe einstimmig gefaßt hat, das Princip, von welchem der Gesetzentwurf ausgeht, als ein gegebenes angenommen, dagegen einige Beschränkungen vorgeschlagen, die angeblich aus der Natur der Sache folgen sollen, so z. B., daß Juden als Mitglieder oder Vertreter von Communen von der Theilnahme nicht blos an allen Kirchen-, sondern auch Schulsachen ausgeschlossen sein sollen, daß sie ferner nicht an christlichen Volksschulen angestellt werden, auch nicht Erziehungsanstalten oder Privatschulen für Christenkinder anlegen dürfen; desgleichen sollen sie in den sogenannten geistlichen Gerichten (in denen übrigens meist weltliche Sachen verhandelt werden) nicht als Richter oder Sachwalter fungiren und endlich auch nicht Armenvorsteher oder Armenpfleger werden. — Pastor Bersmann hob als Berichterstatter des Ausschusses hervor, daß die vorgeschlagenen Beschränkungen vom Ausschüsse für nothwendig erachtet seien, weil man sowohl die Volksschule wie die Armenpflege als eine christliche aufgefaßt habe. Nur Justizrach Rötger hat im Ausschüsse sich meistentheils gegen diese Beschränkungen erklärt und findet, wie er sagt, in den Verhältnissen durchaus keinen Grund, sie selbst *) Bekanntlich hat aber die Dänische Regierung, die in Dänemark der unbedingtesten Gleichstellung huldigt, mehre Male fteisinnige Vorlagen bei den Holsteinischen Standen gemacht, welche sie stets verwarfen. Die Redactiou d. A. Z. d. I. von den geistlichen Gerichten als Sachwalter oder Richter auszuschließen. Der königl. Commissar erklärte, daß die Regierung das Gesetz wahrscheinlich nicht promulgiren werde, falls die Versammlung wesentliche Beschränkungen der bürgerlichen und communalen Gleichberechtigung beschließen sollte. — Es entspann sich darauf eine längere Discussion, in welcher namentlich Pastor Bersmann die Ausschußanträge als in der Natur der Verhältnisse begründet zu rechtfertigen suchte, während Graf Reventlow-Farve und Graf Reventlow-Jersbeck mehr oder weniger versteckt ihre Abneigung, auf den Gesetzentwurf einzugehen, an den Tag legten. Graf Baudissin-Borstel erklärte geradezu, daß er ein Amendement beantragen werde, nach welchem es den Dorscommunen gestattet bleiben soll, Juden die Aufnahme zu verweigern.*) Auch Pastor Balemana äußerte sich in einer ähnlichen Richtung, wohingegen Justizrath Wyneken und Dr. Thomsen sich in entschieden fteierem Sinne aussprachen. Preußen. Berlin, 28. Februar. Die „K. Z." meldet von hier: „Der Vorsteher des Druckschriften-Bureau's des berliner Polizei-Präsidiums, Geh. Kanzlei-Rath Joel Jacoby, ist beurlaubt worden und wird durch den Polizei-Rath Kasper vertreten. Herr Jacoby soll mit einer Mission betraut sein. Auch der Lector Friedländer, aus desien Bericht die Confiscationen erfolgen, ist beurlaubt." (Bekanntlich sind diese Herren—getaufte Juden, sJoöl Jacoby, der Berfasier „der Klagen eines Juden", katholisch getauft,j man sieht also, was das Judenthum an ihnen — verloren, und was die Kirche an chnen — gewonnen hat.) Berlin, 5. März. Das Abgeordnetenhaus hat am 3. und 4. d. Verhandlungen gepflogen, die in diesem Blatte nicht unerwähnt gelassen werden dürfen. Die Budget-Commission hat nämlich bei Gelegenheit des Unterrichts-Budgets den Antrag gestellt, „die Staats- Regierung aufzufordern, im Hinblick auf Art. 21 und 24 der Berfaffung, so wett nicht die Satzungen specieller Sttstungen entgegen sichen, den confessionellen Charakter der höhern Unterrichtsanstalten unter steter *) Die deutschen Junker sind sich also überall gleich, ob sie an der Eider, an der Spree oder in Kurland sitzen. Die Redactiou d. A. Z. d. I.