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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-03-17 · Heft 12 (17.3.1863) · p. Seite 179

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 12 (17.3.1863)
Date
1863-03-17
Page
Seite 179 (sequence 7)
Language
German
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179 gegen jene und des Menschen Sieg über diese gleich unverdienstlich. Der ganze Streit entspinnt sich aus dem großen Rathsel, von dem selber Kant die Schreibfinger abzieht: „was macht, daß der Mensch gut wird, da man nm sein Wollen bessern zu wollen ja schon eben dieses Wollen haben mußte, und es also unnöthig wäre, es erst hervorzubringen?" (Fortsetzung solgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, im Februar. (Privatmitth.) Der Königl. Antrag bei den holsteinischen Ständen geht bekanntlich auf bürgerliche Gleichstellung minus Wählbarkeit und Wahlrecht, Aufhebung des sog. mosaischen Ehe- und Erbrechts und des Rabbinatsgerichts. Es soll diesmal Aussicht für das Durchgehen sein, wofür auch der Altonaische Gemeindevorstand und Mitglieder petitionirten. Ein ziemlich alleinstehender Hr. M. Goldschmidt in Mona hat Protest eingesandt gegen den Artikel des Entwurfs, durch welchen der jüd. Scheidungs-Act virtuell beseitigt wird, indem die jüdischen Gemeinden sich nicht sollen weigern dürfen, gerichtlich Geschiedene ohne Weiteres wieder neu copuliren zu lassen. Mit dem jüdischen Get I ist eS freilich ein eigenes Ding, weil ihm der Boden unter den Füßen weggezogen ist, wenn der beiderseitige Consens, wie gerade in Holstein der Fall, nicht mehr als Scheidungsgrund gilt, während der jüdische Scheidungsact, es möge nun vorangegangen sein was da wolle, ftnaliter nur diesen einzigen Scheidungsgrund anerkennt, und von Scheidung in Abwesenheit, z. B. wegen böslicher Verlassung von Seiten des Ehemannes nichts weiß. Die Feier des l 8. März des 50jährigen Jubelfestes der wiedererrungenen Hamburgischen Selbstständigkeit, die hier in großartiger Weise und durch eine Procession von 20- bis 30000 Männern, durch große Illumination, durch Kirchenfeier und Predigten rc. bevorsteht, muß bei uns, zumal bei uns bejahrteren, Juden eigne Gefühle hervorbringen. Am 17. März 1813 waren wir hier noch gleichberechtigte Mitbürger, am 18. war uns alles bürgerliche und politische Recht geraubt! — -Wir werden indessen den Tag mit vollem Patriotismus als eifrige Hamburgische Bürger begehen und uns freuen, daß der Geist der Revolution zu Stande gebracht hat, was dem Geiste der Legitimität selbst in dieser Republik nie gelingen konnte, sogar bei vorhandenem stellenweise guten Willen. Uebrigens haben wir es auch damals, vor 50 Jahren, an patriotischem Eifer nicht fehlen lassen. Unsere Jünglinge enrolirten sich freiwillig, unsere Mädchen stickten Fahnen, unsere Frauen nähten und zupften, unsere Männer gaben Geld. Die antistanzösische Gesinnung war so allgemein, daß man auf die wenigen Franzosenfreunde mit Fingern wies und unter den vielen Mouchards und Denuncianten nur äußerst wenige Juden waren. Ich erinnere mich, daß ich etwa 1812 einmal wegen einer einigermaßen neutralen Aeußerung von einem Onkel angesahren wurde: nun, das hätte noch gefehlt, daß wir einen in der Familie auferziehen, der französisch gesinnt ist! Die Vorzeichen zur radicalen Umwandlung unserer hiesigen Gemeindeverhältnisse mehren sich. Zuerst bearbeitet unser Senat im Zusammenhang mit der Gewerbefreiheit das Gesetz über das Hamburgische Bür-! gerrecht, und da muß die bisherige Ordnung, daß für Juden die Aufnahme in die jüdische Gemeinde Vorbedingung zum Bürgerrecht ist, unbedingt fallen. Dann aber ist die Gemeinde nicht mehr Zwangs-, sondern steiwilliger Verband, verliert Einkünfte u. s. w. Die Hauptfrage ist jedenfalls, ob Auflösung der segensreichen, separat jüdischen Armenverwaltung, oder deren Fortdauer mit angemessener Subvention aus der Staatskasse. Dann wird auch die künftige Gesetzgebung über Schulwesen, Kirchenwesen u. s. w. zu berücksichtigen sein. Kurz, unsere Sache hängt noch mit der „ganzen Welt nebst umliegenden Gegenden" zusammen. Itzehoe, 4. März. In der gestrigen Sitzung beschäftigte sich die Stände - Versammlung mit der Borberathung des Gesetzentwurfs über die Verhältnisse der Juden im Herzogthume Holstein. Bekanntlich war bisher den Juden hier im Lande der Aufenthalt nur in einigen wenigen Städten und Flecken gestattet; der Ackerbau war ihnen gänzlich verwehrt, der Aufenthalt resp. die Niederlassung in Dörfern nicht gestattet; eben so war es ihnen nicht erlaubt, Güter oder überhaupt Grundbesitz aus dem Lande zu erwerben. Selbst das > Recht, in den ihnen offen stehenden Städten (zu welchen z. B. Kiel, Itzehoe nicht gehören) Bürger und I Hausbesitzer zu werden, offene Läden zu halten u.s.w.,

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