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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-03-10 · Heft 11 (10.3.1863) · p. Seite 161

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 11 (10.3.1863)
Date
1863-03-10
Page
Seite 161 (sequence 5)
Language
German
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161 fremd bleiben, ja er war vielleicht schon früher mit Otto bekannt gewesen, und so wurde Emanuel der Dritte im Bunde; in einem Bunde, wie die Welt nicht leicht einen ähnlichen gesehen. — Emanuel wohnte in Bayreuth; Otto in Hof, siedelte aber bald nach Bayreuth über; Beiden zog später Jean Paul nach, um des unmittelbaren Umgangs dieser beiden geliebten Menschen ganz versichert zu sein, und im doppelten Austausch alles innerlich und äußerlich Erlebten die ganze, ungeschmälerte Seligkeit der Freundschaft zu genießen. Ueber dreißig Jahre, bis zum Tode Jean Paul's, lebten die drei Freunde in ungebrochener Seelen-Einigung; kaum daß einmal eine leichte Wolke den Himmel ihrer Liebe getrübt. Bei aller Uebereinstimmung und Innigkeit bestand doch eine Verschiedenheit der Beziehungen, die aber gerade dem Verhältniß einen stets neuen Reiz gab. Wohl erhielt auch Emanuel, namentlich in später» Zeiten, Jean Paul'sche Manuscripte zum Durchlesen; aber der eigentliche Rathgeber blieb Otto. Dagegen stand unverkennbar Emanuel den persönlichen, häuslichen und Familien-Erlebnissen des Dichters naher und so tritt ihm gegenüber mehr der Mensch als der Schriststeller in den Briefen Jean Paul's hervor. Otto war selbst Schriftsteller und nicht ganz ftei von Eifersucht, die ihn oft eine Zurückhaltung gebot, von der es ungewiß blieb, ob sie von Bescheidenheit oder von Stolz eingegeben war. Gegen ihn war Jean Paul mehr schonend, wenn er gegen Emanuel dem Strom der Liebe fteien Lauf ließ. Emanuel war ein Jude; aber bei aller Gewissenhaftigkeit in Erfüllung seiner religiösen Pstichten ein vvrurtheilsloser Jude. Emanuel war aber nicht nur ein gewissenhafter, sondern ein kenntnißreicher und denkender Jude, der seine alten Rabbinen fleißig und mit Verstand gelesen hatte und der dem Dichter aus diesem Schatze des Wissens reiche Gaben bot. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt a/M„ 1. März. (Privatmitth.) Nachdem auch bei uns die Zeit der Reaction so ziemlich vorüber ist, fängt man an, daran zu denken, die faulen der Früchte derselben am Baume unserer Verfassung wieder zu beseitigen. Hierzu gehören auch die Beschränkungen, welche das organische Gesetz vom 12. Sept. 1853 den verfassungsmäßigen Rechten der israelitischen Bürger brachte, da durch diese die Juden sowohl vom Senate und der ständischen Bürgerrepräsentation, sondern auch von den Richterständen ausgeschlossen sind. Es ist dies nicht blos für die Israeliten, sondern auch für unseren kleinen Freistaat von Bedeutung, da sich unter den Juristen jener Confession sehr bedeutende Kräfte befinden, die in den drei gedachten Instanzen eine erfolgreiche Wirksamkeit haben würden. — Dr. Geiger wird seine Stelle als Rabbiner der hiesigen Gemeinde den 1. Juli antreten. Preußen. Berlin, 25. Februar. (Privatmitth.) Es ist doch der Bemerkung werth, daß der feudale Herr v. Böhn, der Erfinder der „krummen jüdischen Säbelbeine", in diesen Tagen wegen einer Brochüre gegen den Freiherrn v. d. Heydt zu zweimonatlichem Gefängniß verurtheilt ist. — Aus der Petitions-Commission des Abgeordnetenhauses: Die bekannte Sutro'sche Petition wegen der staatsbürgerlichen Rechte der Juden beantragt die Commission unter Bezugnahme auf die vorjährige Verhandlung des Hauses „in Anerkennung der fortdauernden Beschränkungen der Anstellungsfähigkeit der Juden in den Ressorts der Justiz- und Cultusministerien als verfassungswidrig der Regierung wiederholt zur Abhülfe zu überweisen." Beim Schwurgerichte begannen gestern die Verhandlungen gegen den Koch Mäder, den Gesangenaufseher Heym, den Tischlermeister Engelhardt und die verwittwete Lohnlaquai Rumpf. Der Anklage liegt der bekannte Vorfall vom 7. Juli v. I. zu Grunde, wo bekanntlich eine jüdische Hochzeit im Locale des Angeklagten Mäder gefeiert und sämmtliche Hochzeitsgäste in Folge des Genusses von vergiftetem Kaffee erkrankt waren. Wer das Gift in den Kaffee gethan, ist nicht ermittelt; Mäder ist angeklagt, dasselbe verschafft zu haben. Er erklärte sich für nicht schuldig. Die Verhandlung wird etwa drei Tage dauern; es sind gegen 40 Zeugen geladen. — In Colberg wollte ein jüdischer Bürger sein neugeborenes (sechstes) Kind unter dem Namen Elisabeth ins Register einschreiben lassen. Der fungirende Kreisrichter verweigerte aber, wie die Pomm. Ztg. erzählt, die Eintragung, weil Elisabeth ein christlicher Name sei. Elisabeth hieß, wie jeder Kenner des N. T. weiß, das

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