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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-03-03 · Heft 10 (3.3.1863) · p. Seite 148

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 10 (3.3.1863)
Date
1863-03-03
Page
Seite 148 (sequence 8)
Language
German
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148 stand erhoben worden. — Im 17. Jahrhundert soll es übrigens in Polen einige adelige Familien jüdischen Glaubens gegeben haben. Seit jener Zeit aber ist der genannte Herr der erste, dem diese seltene Auszeichnung zu Theil wurde. — Wie indeß die Berichterstatter noch hinzufügen, so soll der Geadelte der Vater des jungen Nikolaus Epstein sein, welcher unlängst wegen Theilnahme an der Verschwörung verhaftet worden. — Eine andere weit interessantere Neuigkeit aus der Hauptstadt Polens, — welche bereits durch alle unsere politischen Blätter die Runde machte, — ist die jüdische „Geflügel- Schlachtsteuer-Revolte", herbeigeführt durch das Mißbehagen der Gemeinde an dem Beschlüsse ihres Vorstandes, auch nach der Aufhebung der Koscherfleischsteuer von Seiten der Regierung, für Gänse, Hühner :c. die sogenannte Krupka fortbestehen zu lassen. Die städttschen Behörden standen auf Seiten der Opponenten, und diese trugen schließlich den Sieg davon. Die Krupka fiel. — Wir müssen übrigens bemerken, daß die eben in Warschau in Scene gesetzte Comödie kein Original-Opus mehr ist. In den Jahren 1848 und 1849 ist dasselbe Stück — wenn auch mit weit geringerem Gepolter und Gerassel — in diesseitigen Gemeinden, und namentlich in denen des Großherzogthums Posen, gar vielfach zur Aufführung gekommen, — und fast immer hat's damit geendet, daß die „Krupka" dem Volkswillen zum Opfer fallen mußte. — Danzig, 10. Februar. iPrivatmitth.) Das Neueste ist hier eine Aufforderung des Polizeipräsidii an die hiesigen Gemeinden, sich nun doch zu vereinigen, da das Ministerium den Beschluß des Oberpräsivii vom März v. I. hier in Danzig von der Durchführung des Gesetzes v. I. 1847 abzusehen, nicht gut geheißen hat. Die Aufforderung hat diesmal einen richtigern Gesichtspunkt ersaßt als früher. Es soll für diejenigen Angelegenheiten, die allen Juden gemeinschaftlich sind, z. B. Religionsunterricht, Armenwesen, Beerdigung rc. eine Vereinigung aller Juden Danzigs auf Grund jenes Gesetzes erzielt werden, dagegen sollen sie nach den 5 beftchenden Synagogen in 5 Betgenossenschaften zerfallen, die aber — man sieht nicht ein, wozu diese ganz unpassende Schablone — nach den hiesigen zufällig auch fünsgetheilten Polizei-Revieren benamst werden sollen. Allein der Modus der Ausführung macht alles wieder illusorisch. Der Herr Polizeipräsident soll diesmal über die Frage der Vereinigung nicht mit den Gemeinde- Vorständen, sondern mit jedem Einzelnen verhandeln, mit dem Bemerken, daß der Nichtanschluß an die Gesammtgemeinde auch den Verlust seiner Rechte an der Betgenossenschaft znr Folge haben würde. — Diese Rechte werden doch nun aber nur solche sein können, welche das obige Gesetz der Corporation zuerkennt, keineswegs Privatrechte wie Eigenthum des Synagogen- Sitzes rc. Nun aber glauben die Juden Danzigs an den Rechten, die sie bisher nicht besessen, gar Nichts zu verlieren, ja Biele berrachten sie als ein Danaergeschenk. Gesetzt nun, was höchst wahrscheinlich, jeder Einzelne antwortet dem Herrn Polizeipräsidenten: Ich will mich nicht corporiren und nicht constimiren, was dann? Dann wird zum zehnten Male berichtet und wenn bis dahin nicht eine allerneueste Aera eingetreten ist, zum eilften Male verhandelt, damit es zum zwölften Male bleibe wie es ist. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 3. Februar. (Privatmitth.) Die hiesigen Blätter bringen die in der „Neuzeit" veröffentlichte Erklärung des Oberrabbiners zu Verona, Hrn.J.Pardo, in Angelegenheit des verbreiteten Gerüchtes eines heimlich getauften Judcnkindes, die wir Ihnen, geehrt. Herr Redacteur, im Jntereffe der Wahrheit auch mittheilen: Verona, 20. Januar. Aus Wahrheitsliebe und auch im Interesse der israelit. Sache muß ich erllären, daß die in den Zeitungen enthaltene Nachricht insofern unrichtig ist, indem es wohl wahr ist, daß eine israel. Dame in der Befürchtung, daß ihr siebenjähriger Sohn von einem katholischen Dienstmädchen, hinterlistiger Weise, getauft worden wäre, und indem sie schon aus anderen Gründen entschlossen war, ihren Aufenthaltsort zu ändern, diese Entschließung, um jeder derarttgen Ruhestörung vorzubeugen, schneller in Vollzug brachte. Es ist aber ebenso wahr, daß keine Behörde sich in diese Angelegenheit mengte, und daß etwas AehnlicheS nicht geschehen konnte, indem die hiesige politische Behörde die heute Gottlob allgemein geltenden Principien der Gewissenssteiheit zu würdigen versieht und das Bestreben sie achten zu wollen stets bewiesen hat, so daß die Israeliten dieser Gemeinde keineswegs befürchteten, daß eine solche Behörde sich je herbeilassen sollte, ihre Mitwirkung zum Vollzüge unnatürlicher Acte zu leisten, welche nur ein religiöser Fanatismus gutheißen könnte." — Man sieht, daß die unglückselige Mortarageschichte

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