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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-02-24 · Heft 9 (24.2.1863) · p. Seite 134

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 9 (24.2.1863)
Date
1863-02-24
Page
Seite 134 (sequence 10)
Language
German
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134 net Verteidigung anbringt, ist gewöhnlich die Frucht reiflichen Nachdenkens. Möge die Gemeinde zu L. aber auch den Vorfall beherzigen und endlich einsehen lernen, welches Unheil und welchen ocrr b-ßn Zank und Streit über eine Gemeinde bringen kann; denn leider datiren sich die dortigen Zwistigkeiten nicht etwa von heute und gestern und blos zwischen Vorstand und Lehrer R., sondern sie existiren schon seit einer Reihe von Jahren zwischen Vorsteher und verschiedenen Lchrern, die sogar deshalb chr Amt haben niederlegen müssen. Wie kann die Schule gedechen und welchen Segen kann sie der Gemeinde bringen, wenn Vorstand und Lehrer sich stets in den Haaren liegen? vibwn -,72 tainr’ benixrb p^rns •’ba ys*) Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, den 5. Februar. Das heute ausgegebene „Reichsgesetzblatt" publicirt eine Verordnung des Polizeiministers vom 24. Januar 1863, „gültig für den ganzen Umfang des Reiches", wodurch die bisherige Beschränkung im Bezüge ausländischer jüdischer und hebräischer Gebet- und Religionsbücher aufgehoben wird. Wien, im Februar. Im Stadtrathe zu Lemberg hat die Debatte über das Gemeindestatut das Austreten der jüdischen Gemeinderäthe zur Folge gehabt. Der „Ostd. Post" wird hierüber Folgendes geschrieben: Eine Commission des Gemeinderathes hatte den Entwurf eines Statuts für die Hauptstadt Lemberg ausgearbeitet. Auf eine christliche Bevölkerung von 50,000 Seelen zählt Lemberg fast 30,000 Juden; das Statut findet es für gut, in die Stadtrepräsentanz von 100 Gemeinderäthen blos 15 Juden zuzulassen; überdies dürfe der Bürgermeister nie Jude sein. Das Gemeindevermögen, aus Schenkungen polnischer Könige an die Stadt und aus den indirecten Beittägen sammtlicher Bewohner mittelst Propinatton und Accise *) Leider! ist es nicht die erste Lüge, welche von jüdischen Angebern über Juden hervorgebracht werden. Im klebrigen haben die Gerichte vom Gegentheil den Beweis, da das Verbrechen des Meineides gerade bei den Juden verhaltnißmäßig selten vorkommt. Die Redaction. entstanden, erklärt dies Project für ein ausschließliches Eigenthum der christlichen Bevölkerung! Wenn nun die Juden an dem Gemeindevermögen keinen Antheil haben, so kämen die aus den Revenüen desselben zu bestreitenden allgemeinen städtischen Einrichtungen ihnen nicht zugute und es müßte eine eigene Bodensteuer für Communalbedürfnisse eingeführt werden, Brückengelder, Entröegeld für die Benutzung öffentlicher Gärten, öffentlicher Wasserbehälter, des Stadtpflasters u. s. w. wären die logische Folge. Was würde denn einen humanen Bürgermeister hindern, bemerkte sehr witzig Dr. Landesberger, von den Juden zu verlangen, in Luftballons zu wohnen? Nichts, denn er hätte das formelle Recht für sich. — Dr. Radakovßky versuchte zwar in einem geistvollen Borttaze zu beweisen, daß die Nationalisirung sich nicht durch Zwang vollziehen laste, und daß es verwerflich, unsittlich sei, auf dieselbe eine Prämie zu setzen. Buchhändler Jablonßky meinte dagegen, auch er sei für die Gleichberechügung, aber man solle die Christen nicht zu Gunsten der Juden benachtheiligen, welche, Feinde des polnischen Elementes, Galizien germanisiren würden. Die Gemeinschaftlichkeit des Gemeindevermögens hieße die Bürgerschaft den Juden opfern! Die jüdischen Gemeinderäthe machten diesen Aeußerungen gegenüber Folgendes geltend: Sind Schenkungen an die Gemeinde erfolgt, so vererben sich solche nicht in ausschließlicher Weise auf die directen Nachkommen jener Zeitgenossen. Uebrigens hätte bereits die Therefianische Judenordnung sämmtliche galizische Juden den bestehenden Ottsgemeinden incorporirt und dadurch die facttsche Theilnahme am Gemeindevermögen, in mehr als doppelter Verjährung, zur rechtlichen Geltung erhoben. Wolle man dies nicht anerkennen, so entstünde eine Frage privattechtlicher Natur, worüber dem Gemeinderäthe als Partei, als Richter in der eigenen Sache, jedenfalls die Competenz zu entscheiden abgehe. Eigenthumsftagen, sagt Abgeordneter Dubs, hängen mit der hohen Polittk nicht zusammen, und lassen sich weder durch historische noch durch nattonale Phrasen hinwegdisputiren. Man bedenke auch nicht die Revolution der Preise, welche die Folge wandelnder Factoren sei. Die Propinatton in Lemberg habe beispielsweise unter Kasimir dem Großen 1 fl. per Eimer abgeworfen, wahrend das jetzige achtfache Erttägniß wohl mtt der witthschastlichen Thättgkeit der Juden zu danken sei. Ueber das Resultat der Debatte meldet ein Tele-

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