Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-02-24 · Heft 9 (24.2.1863) · p. Seite 133

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 9 (24.2.1863)
Date
1863-02-24
Page
Seite 133 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3226364-3226374--21036-3300903
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

133 auch im eigenen Hause noch nicht an den Pforten der verheißenen Zukunft stehen. Unsere Residenz — (Karlsruhe — der Sitz unsrer obersten Synagogen-Behörde, hat bei Gelegenheit der Synagogenbau- und der damit in Verbindung gebrachten Cultus-Frage ein Bild entrollt, das dem Freunde des Judenthums gerade nicht sehr erbaulich sein kann. Der Streit wurde in einer Weise geführt, daß unsere wackere Bad. Landeszeitung, die seiner Zeit bei Gelegenheit der Emancipationsftage unsere treueste Verbündete und wärmste Wortführerin war, einen Ekel davor bekam und der einen Partei ihre Spalten zu sperren sich veranlaßt sah. Und doch hatte man in Mannheim ein so schönes Musterbild der Eintracht und des friedlichen Zusammenlebens aller Parteien «->» cmrraKi. Wohnt in der großen und intelligenten Gemeinde kein Mann, der sich veranlaßt fühlen mußte, Oel in das stürmische Meer zu gießen und das rechte Wort der Versöhnung zu finden? Warum mußten wir erleben, daß Base Mainzerin, die ihre höhnische Schadenfteude über die von ihr ersehnte und eine zu erwartende Trennung kaum zu verbergen wußte, allein das Wort führte? Unser geistliches Mitglied des Qberraths wäre zunächst berufen gewesen, hier ein würdevolles und versöhnendes Wort zu sprechen. Aber warum schwieg es, als voriges Jahr der Talmud den Gegnern der Emancipation zur Folie diente, warum jetzt, da es in der nächsten Nähe brennt? Es hat wahrscheinlich über die Kunst nachzusinnen, wie man, um Keinem unrecht geben zu müssen, das weiland Reichsgericht zu Wetzlar nachahmt. Preußen. Provinz Sachsen, im Februar. Nach der neuesten Volkszählung leben im Regierungsbezirk Magdeburg: 742,319 evangelische, 18,991 katholische Christen, 11 Mennoniten, 3279 Juden und 2030 zur fteien Gemeinde gehörige Personen. Davon kommen: ») auf die Städte: 283,742 evangelische, 10,471 katholische Christen, 1 Mennonit, 3176 Juden und 1926 Freigemeindler; b) auf das platte Land: 458,577 evangelische, 8519 katholische Christen, 10 Mennoniten, 103 Juden und 104 Freigemeindler. Samter, 8. Februar. (Privatmitth.) Durch Zufall kam uns Nr. 9 des „Neuen Bromberger Wochenblatts", der Kreuzzeitung unserer Provinz, in die Hände und wir fanden darin zu unserer nicht geringen Entrüstung folgenden Artikel: „Lobsens, den 19/1. (Zum Eid der Juden.) Am 14. Januar cur. stand der jüdische Elementarlehrer Rüben in Lobsens unter der Anklage des widerrechtlichen Eindringens in einen geschlossenen Raum vor dem Polizeirichter. Als zur Vereidigung der Zeugen geschritten wurde (als solche figurirten die Beisitzer des jüdischen Eorporations-Vorstandes, der stellvertretende Repräsentanten-Vorsteher und noch ein Beamter des Corporations-Vorstandes), versuchte der Lehrer Rüben, gegen die Vereidigung zu protestiren und eröffnete dem Untersuchungsrichter, daß die Juden bei Ableistung des Eides einen „Hetter" hätten; auf besonderes Beftagen erklätte er den Ausdruck Hetter dahin, daß Juden beim Schwören durch heimliche Anwendung einer Formel, ihrem Gewissen gegenüber, von jedem Vorwurfe des Meineides frei seien. Da der Richter auf diese Eröffnung nicht weiter eingehen konnte, der zur Vereidigung anwesende Rabbiner, die Schwurzeugen und die oben angeführten jüdischen Zeugen aber sofort den indiskreten jüdischen Lehrer mit Vorwürfen überhäuften, so kamen wir um die gewiß interessante genauere Definition des „Hetters". Wir halten diese fteisinnige Offenbarung eines jüdischen Lehrers jedoch geeignet, um dieselbe bei einer etwa wieder auftauchenden Idee zur Abänderung der bestehenden Bestimmungen über die Eidesformel der mit uns gleichberechtigten Juden zur besondern Erwägung zu empfehlen." Soweit das „Neue Bromberger Wochenblatt". Wir aber ftagen, wenn Lehrer Rüben diese ebenso grundfalsche, als satanische Behauptung wirllich aufgestellt hat — denn Blätter dieser Farbe pflegen es mit der Wahrheit nicht so sehr genau zu nehmen, wenn sie den Juden einen Fußtritt geben oder den Beweis führen wollen, daß sie der Emancipatton unwürdig sind — ist da der Gemeindevorsteher nicht verpflichtet, alle nur erlaubten Mittel anzuwenden, das Gebot •fripE?-!- mrm in Ausführung zu bringen und sämmtliche Gemeinden Israels mit dem Charatter eines solchen Lehrers bekannt zu machen? Kann oder wird wohl die Königl. Regierung jüdischen Eltern zumuthen, ihre Kinder zu einem Eisenmenger in die Schule zu schicken? Lehrer Rüben kann sich nicht entschuldigen, in Uebereilung diese Aeußerung gechan zu haben, denn dasjenige«, was man vor Gericht zu sei- 9

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.