Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 9 (24.2.1863)
- Date
- 1863-02-24
- Page
- Seite 130 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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130 düng von Menschen und Thieren ebenso frei läßt, wie von Pflanzen und Steinen, wenn kein götzendienerischer Gedanke damit verbunden ist. Ebenso wenig machen diese Stellen einen Unterschied zwischen Malerei, Eingravirung, Gußwerk und Bildhauerei. Die Worte: rrriari und befassen jede Art von Abbildung, das gemalte, wie das gehauene Bild und das götzendienerische Gemälde ist in völlig gleicher Weise verpönt, wie das götzendienerische Stein- oder Gußbild.*) Auf dieser unerschütterlichen Grundlage der h. Schrift sehen wir uns nun in der Gegenwart um. Wenn irgend einmal die Zeiten, ihr Inhalt, ihre Aufgabe und ihr Bedürfniß sich geändert haben, so kann dies von der Neuzeit gesagt werden. Das Heidenthum in seiner Erscheinung als Vielgötterei und Götzendienst ist aus den Ländern, wo Juden wohnen, Inner-Afrika und China ausgenommen, gänzlich geschwunden. Die Gotteslehre ist so tief in Israel gewurzelt, daß es eine Lästerung wäre, von der noch vorhandenen Gefahr, daß ein Jude oder durch ihn ein Anderer zum Götzendiener und zur Vielgötterei verleitet werden könne, zu sprechen. Bei der vollständigen Theilnahme der Juden am allgemeinen Culturleben erwachte auch in ihnen der Genius der Kunst und will in dem Selbstschaffen künstlerischer Werke und in dem *) Dem Sachkundigen ist es bekannt, daß in Aegypten schon in ältester Zeit die Malerei außerordentlich betrieben wurde. Nicht bloß, daß die Götzenbilder, waren sie auch aus Holz oder Stein, bemalt wurden, wie dies auch bei den Assyrern geschah, sondern die Wände der zahllosen Grabhöhlen und Gräberzellen wurden mit den Freskogemälden der Beschäftigungsarten, welchen die dort Begrabenen obgelegen, bedeckt. Gerade hierdurch wurde uns neuerdings nach Eröffnung der ägyptischen Gräberhöhlen die reichste Einsicht in das Leben der alten Aegyp- 1er geschafft. Warum also Moses nicht ebenso gegen die Malerei, wie gegen die Bildhauerei, soweit beide für den Götzendienst verwendet wurden, hätte verfahren sollen, ist nicht abzusehen. Anders stand es mit den späteren Geschlechtern in Palästina, wo die Malerei fast ganz unbekannt geblieben, also nachsichtiger betrachtet werden konnte. War dies einmal geschehen, so lag es in der Weise der Rabbinen, über die talmudischen Grenzlinien nicht hinauszugehen. Ebenso ließ der Talmud die Nachsicht gegen die Thierbilder eintreten, sobald die Anbetung von Thieren verschwunden war. — Wenn man als Grund für das Verbot, Menschengestalten plastisch abzubilden, den Satz anführte, daß der Mensch im Ebenbilde Gottes geschaffen sei, so wollen wir diesem Argumente nicht einmal eine Widerlegung widmen, da es geradezu eine Lästerung enthält. Genüsse an denselben seine Befriedigung finden. Wenn die Religion es nicht unbedingt fordert, so haben wir nicht das Recht, durch das starre Festhalten am Buchstaben den Geist zu tödten und die Religion Israels in einer Einseitigkeit und nutzlosen Befangenheit erscheinen zu lassen, welche nicht blos außerhalb, sondern auch innerhalb des Kreises ihrer Bekenner die nachtheiligste Wirkung üben muß. Wie stellt sich daher unter diesen veränderten Verhältnissen das Verbot der heiligen Schrift dar? Es wird noch heute, wie in den Jahrtausenden, die verflossen, jede Abbildung, in welcher Art sie geschehe und welches Gegenstandes sie sei, die aber einen götzendienerischen oder abgöttischen Gedanken, oder Zweck, oder die Möglichkeit solcher Verwendung hat, dem Israeliten unbedingt untersagen. Es wird ihm aber nach jedweder andern Seite hin keinerlei Schranke für die bildenden Künste stellen. Sowie die Palästinenser das Verbiet der Alexandriner gegen die Malerei nicht gelten ließen, so wie der Talmud bas Verbiet der Zeloten gegen die Thierbilder aufhob, so ist auf der Grundlage der Torah in unserer Zeit das Verbiet des Talmuds gegen die Menschengestalt in erhabener Arbeit und runder Figur aufzuheben, hingegen das Verbiet gegen die Darstellung Gottes in sichtbarer Gestalt und gegen die Abbildung aller Gegenstände zu götzendienerischem oder abgöttischem Zwecke unbedingt aufrecht zu erhalten. — So B. kann, da die ägyptische, griechische und nordische Mythologie ganz und gar todt ist, ein Bildwerk aus denselben für den Juden kein Gegenstand des Verbotes mehr sein, da es keinen Menschen mehr giebt oder je geben wird, der sich „vor ihnen bücken und ihnen dienen" wird. Dahingegen darf, so lange in der christlichen Kirche das Dogma von der Menschwerdung Gottes in dem Stifter jener und in der katholischen Kirche die Anbetung der Heiligen bestehen wird, kein Jude einen Gegenstand aus diesem specifisch christlichen Gebiete in bildlicher Darstellung irgend einer Art bearbeiten, ohne der Religion Israels zu nahe zu treren und das Verbot der heiligen Schrift zu verletzen. — Dies ist unsere Ansicht, die auf dem Boden der h. Schrift aus der Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung einfach hervorgeht.