Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 9 (24.2.1863)
- Date
- 1863-02-24
- Page
- Seite 129 (sequence 5)
- Language
- German
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129 Die Stellen der Thora über unsren Gegenstand sind Folgende: (2. Mos. 20, 4. 5): „Du sollst dir nicht ein Götzenbild machen, noch irgend ein Abbild deß, was im Himmel droben, und was auf Erden drunten, und was im Waffer unter der Erde. Du sollst dich nicht vor ihnen niederwerfen, und ihnen nicht dienen." — (Das. 35.20): „Ihr sollt Nichts neben mir machen, silberne Götter und goldene Götter sollt ihr euch nicht machen."*) — (Das. 34, 17): „Gegossene Götter sollst du dir nicht machen." — (3. Mos. 19, 4): „Wendet euch nicht den Götzen zu, und gegossene Götter sollt ihr euch nicht machen."**) — (Das. 26, 1): „Machet euch keine Götzen und kein Bild, und eine Staudsäule sollt ihr euch nicht aufrichten, und einen Stein mit Bildern nicht setzen in eurem Lande, um davor euch zu bücken."***) — (5. Mos. 4, 16—19): „Daß ihr nicht verderbet, und machet euch ein Götzenbild, die Gestalt irgend eines Götzen, die Form irgend eines Mannes oder Weibes, die Form irgend eines Thieres, das auf der Erde, die Form irgend eines geflügelten Vogels, der im Himmel fliegt, die Form irgend eines Kriechenden aus dem Erdboden, die Form irgend eines Fisches, der im Wasser unterhalb der Erde, und daß du nicht deine Augen hebest gen Himmel, und schauest die Sonne und den Mond und die Sterne, das ganze Himmelsheer, und dich verleiten ließest, und dich vor ihnen bückest und ihnen dienest." — (Das. V. 23): „Wahret euch, daß ihr nicht den Bund des Ewigen eures Gottes, vergesset, den er mit euch geschlossen, und euch ein Götzenbild, eine Gestalt irgend Wessen machet, was der Ewige, dein Gott, dir verboten." Vgl. V. 25.1°) 16, 22. — (Das. 27, 15): „Verflucht der Mann, der ein Götzenbild und ein gegossenes macht, ein Gräuel des Ewigen, *) „Nichts neben mir" (-na;), d. h. Nichts, was ihr neben mir als göttlich verehrt. Die traditionellen Ausleger beziehen es auf Engel, besonders aus' die Cherubim. **) Die traditionellen Ausleger deuten diese Worte, daß Götzenbilder nicht von dir, noch von anderen für dich verfertigt werden. ***) Die traditionellen Ausleger deuten den Vers auf denjenigen Israeliten, der sich einem Nicht-Zsraeliten als Sclaven verkauft, daß er sich nicht auf das Beispiel seines Herr« berufe. t) d. h. ein Götzenbild, bestehend in dem Abbild irgend eines Dinges. ein Werk von Künstlers Hand, und aufstellt im Geheimen." *) Was enthalten nun alle diese Stellen nach ihrem einfachen, weder verkürzten, noch erweiterten Sinne? Nichts Anderes und nichts mehr, als das unbedingte Verbot, die Abbildung irgend eines körperlichen Wesens zu götzendienerischer Anbetung und Verehrung zu verfertigen. Wir sagen „unbedingt", denn es macht keinen Unterschied, ob das Bild den einzigen Gott darstellen soll, oder die Götter des Heidenthums; keinen Unterschied, ob der Israelit das Götzenbild für sich oder für Andere, auch Nicht-Israeliten, macht; keinen Unterschied, ob gemalt, gemeißelt oder gegossen, ob eingravirt oder in erhabener Arbeit oder in völliger Figur — es ist dies das erste und uneingeschränkteste Verbot für den Israeliten. Ein Weiteres besagen aber diese Schriftsteller nicht. Es kommt also bei der Abbildung irgend eines Gegenstandes darauf an, ob dieselbe mit götzendienerischer Idee und zu götzendienerischem Zwecke oder auch nur mit der Möglichkeit, götzendienerisch verwendet zu werden, verfertigt wird, in welchem Falle sie dem Israeliten unbedingt untersagt ist. Es kommt aber nicht darauf an, ob die Abbildung die Gestalt eines Menschen, eines Thieres oder aus irgend einem Bereiche der Natur darstellt, wenn sie zu götzendienerischer Absicht gemacht wird, ist sie verboten, in jedem anderen Falle aber erlaubt. Denn in sammtlichen angeführten Stellen ist es unzweifelhaft, daß die Fertigung von Bildern zu götzendienerischen Zwecken gemeint sei; die Schlußworte, sowohl in 2. Mos. 20, 4 als in 3. Mos. 26, 1 und in-5. Mos. 4, 15— 19 lassen darüber keinen Zweifel zu. Wollte man aber 2. Mos. 20, 4 >21 n:i73n btn von bcs trennen, die folgenden Worte >21 mnrrcn xb ignoriren und jede Abbildung darunter verstehen, und eine gleiche Operation 5. Mos. 4, 15—19 vornehmen, so würde man geradezu jede und alle Abbildung irgend einer Sache, nicht blos des Menschen und der Thiere, sondern auch der Pflanzen und der Steine geradezu für verboten erachten müssen, denn es werden an diesen Stellen alle Reiche der Natur angeführt. Und in der That befaßt das Verbot auch Pflanze und Stein, sobald mit diesen ein götzendienerischer Zweck verbunden ist, wahrend es die Abbil- *) rtto» „Gegossenes" steht für gegossenes Götzenbild, s. z. B. 5. Mos. 9, 12. Zur Unterscheidung von bos, welches speciell ein behauenes Steinbild, dann ein Schnitzbild, überhaupt ein Götzenbild bedeutet.