Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 8 (17.2.1863)
- Date
- 1863-02-17
- Page
- Seite 117 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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117 malitäten ward schon durch die Gesetzgebung von 1850 beseitigt; aber noch blieb die Vorschrift, daß jeder jüdische Eid von einem Rabbiner abgenommen werden müsse. Auf eine neue Anregung der Sache durch die jüdischen Gemeinden und das für den Wegfall jener Vorschrift sich erklärende Gutachten des Landrabbiners selbst ist nun von unserer Regierung auch dieses beschlossen worden, und wird dem nächsten Landtage eine desfallsige Gesetzesvorlage gemacht werden. Zweibrücken, 22. Januar. Nachdem der Synagogenausschuß dahier in gleicher Weise wie andere isr. Gemeinden beschlossen hatte, fernerhin nicht mehr zu gestatten, daß die hiesige Synagoge zu Eidesableistungen moi-e judaiec» in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geöffnet und benützt werden solle, wurde die curatelamtliche Bestätigung dieses Beschlusses nachgesucht. Allein dieselbe wurde dem Vernehmen nach von der k. Regierung verweigert, weil die vorliegende Frage keinen Gegenstand administrativer Erwägungen bilde. (Pf.Z.) Zweibrückeu, 28. Januar. Welcher Unfug mit dem Eide mors judaico gettieben und wie sehr er zu wahrer Religionsschänderei benutzt wird, lehrt folgender Artikel des „Pfalz.Kur.": „Eid w<,re judaico; neues Moyen. Dem juristischen Raffinement ist es gelungen, die Curiofitätensammlung des Eides „wäre judaico" mit einer neuen interessanten Entdeckung zu bereichern. Hat das Todtenhemd, in welchem geschworen wurde, dem Schwörenden selbst angehört? Einem französischen Israeliten wird an hiesigem Handelsgerichte von christlichen Beklagten der Sachentscheidungseid zugeschoben „more judaico“. Der Vertreter des Israeliten bestreitet die Zulässigkeit des „Judeneides" unter Hinweisung namentlich auf das Vaterland des Klägers, wo die Jurisprudenz den traurigen Ueberrest des Mittelalters längst in ihre Rumpelkammer geworfen habe. Doch der Eid wird zugeschobener Maßen auferlegt und in hiesiger Synagoge, wie das gerichtliche Protocoll beurkundet, „nach dem strengsten jüdischen Ritus, in Tallis und Teffilin, namentlich im Todtenhemde", wirklich ausgeschworen. Heute nun, als Klager Uttheil nehmen wollte, beantragten die Beklagten, die Wirkungslosigkeit des geleisteten Eides auszusprechen, da das Todtenhemd geliehen, nicht Eigenthum des Klägers gewesen und nur der in seinem eigenen Todtenhemde geleistete Eid verbindlich für den Juden sei. Trotz der glänzenden oratorischen Entwickelung dieses „Moyen" wurde dem Kläger Urtheil ertheilt. Indessen rathen wir den isr. Glaubensgenossen, sich mit eigenem Todtenhemde vorzusehen, da der Judeneid inskünftige wohl mit diesen Requisiten bereichert zugeschoben werden wird und jedem das Unglück begegnen kann, „more judaico" schwören zu müssen." — Da empört sich doch jedes jüdische Gemüth solchen Behauptungen gegenüber, daß einem Juden nur der „im eigenen Todtenhemd geschworene Eid" verbindlich sei, und solch ein Grund wird von einem Gerichtshöfe anerkannt!! Aus Süddeutschlaud, im Januar. Für 1862 wird die Bevölkerung des Deutschen Bundesgebietes aus ungefähr 45,400,000 Menschen berechnet, darunter 23,690,000 Katholiken, 20,348,000 Protestanten, 28,000 andre Christen und 476,000 Juden. Mit Gesammtösterreich und Preußen zählt man 36,569,000 Katholiken, 26,732,000 Protestanten, 6,550,000 andre Christen (dabei die Griechen), 1,484,000 Juden; ohne Oesterreich und Preußen: 5,982,000 Katholiken, 11,648,000 Protestanten, 21,000 andre Christen und 192,000 Juden. Gießen, im Januar. (Privatmitth.) Als Zeichen des guten Einverständniffes zwischen christlichen und jüdischen Glaubensgenossen, verdient erwähnt zu werden, daß bei dem unterm 1. Januar d. I. gegründeten „Handelsverein", in welchem die größten Celebritäten der hiesigen Handelswelt vertteten sind, einer unserer israel. Glaubensgenossen, Herr Heinr. Homberger, als Präsident gewählt worden ift.s Preußen. Breslau, 3. Februar. (Privatmitth.) Aus dem soeben ausgegebenen „Jahresbericht des jüdisch-theologischen Seminars" heben wir hervor: „Das Rabbinerseminar zählt achtundvierzig Hörer und zwar fünfundzwanzig Preußen, vierzehn Oesterreicher, einen Sachsen, einen Hannoveraner, zwei Darmstädter, einen Badenser, einen Lippe-Detmolder, einen Niederländer, einen Dänen, einen Schweden. Bon diesen Hörern haben fünf die philosophische Doctorwürde erlangt, einundzwanzig besuchen die Universität. Das Lehrerseminar zählt sechs Hörer, welche Preußen sind." Mau 8