Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 8 (17.2.1863)
- Date
- 1863-02-17
- Page
- Seite 116 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3226364-3226373--21018-3300884- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
116 wiffenhaft zu beobachten." Auf diese Weise könnte aber ein jeder Mißbrauch, falls er eine längere Zeit geübt worden, als Brauch angesehen und zum Gesetz erhoben werden. — In den ältesten Zeiten war es Gebrauch, die Leichen in Hohlen zu bestatten, und Josephs Gebeine wurden nach 460 Jahren von den Israeliten aus Aegypten mit fortgeführt. Später verbreitete sich der Glaube in Israel, daß die Seele des Verstorbenen keine Ruhe finden könne, so lange der todte Körper über der Erde weile, und veraulaßte die Unsitte der Juden, so schnell als möglich zu begraben. (Je früher, je größer die Mizwo.) Jahrhunderte hatte dieser Gebrauch existirt, bis es erst in unserer Zeit den eifrigen Bestrebungen eines Moses Mendelssohn und anderer würdiger, frommer und angeseheuer Männer gelang, obgleich erst uach heißem Kampfe, diesen Gebrauch abzuschaffen. Es können aber auch Gebräuche, wenn auch tausend Jahre lang zweckmäßig, durch veränderte Umstände alle Bedeutung verlieren; so war es früher, als die Israeliten Grundbesitz hatten, Pflicht, die verwittwete Bruderfrau zu heirathen, jetzt ist dies durch das Gebot der Chalize aufgehoben und sogar streng verboten, die Schwägerin zu heirathen. Es wäre leicht, mehrere Beispiele anzusühren, es würde aber zu weit vom Gegenstände abführen. Die mosaische Religion ist rein geistiger Natur und konnte daher nicht wie die griechische Mythologie und die katholische Religion eine hohe Kunstperiode Hervorrufen; dieses spricht für das Erhabene und Uebersinnliche unserer Religion. Dieselbe kann aber nicht dadurch verlieren, daß unter ihren Bekennern Männer leben, welche den Sinn für die Schönheit der göttlichen Schöpfung in hohem Grade besitzen und die Gabe haben, die Werke Gottes durch künstlerische Auffassung plastisch wiedergeben zu können. Der Jude muß doch auch als Mensch fühlen und schaffen können, und nicht den Wahn bestärken, als seien sie ein verworfenes nicht der Bildung fähiges Volk. Wie viel mehr aber können noch jüdische Künstler für das Judenthum wirken, wenn sie durch Darstellungen aus der jüdischen Geschichte und den religiösen Gebräuchen der Juden die poetische Seite derselben hervorhebeu, den Sinn auf diese Weise unter den Juden für unsere religiösen Ceremonien zu erhalten und ihnen bei anders Glaubenden Achtung zu verschaffen suchen. So hat vor einigen Jahren ein frommer Jude in Kopenhagen, Simon Eibeschütz, ein Legat vermacht, wozu jüdische Künstler durch bildliche Darstellung eines jüdischen Motivs coucurriren können. Ich will gerne zngeben, daß es in den meisten Fällen nützlicher und wohlthätiger ist, das Andenken eines verstorbenen Israeliten durch milde Stiftungen zu feiern; doch kann dies weniger der Fall sein, wenn der Verstorbene 'elbst durch bedeutende milde Stiftungen sich schon ein bleibendes Denkmal errichtet hat. Der Rabbiner Hirsch spricht die Ueberzeugung aus, „daß das Andenken des „Verstorbenenen auf eine mehr jüdische, das heißt wahrere „und würdigere Weise geehrt würde, als durch das pracht- „vollste Monument aus Bronze oder Marmor, wenn dem „Namen des Verstorbenen zu Ehren die Zinsen des Ca- „pitals, welches die Errichtung eines Monuments erhei- „schen würde, zu einer jährlichen Bewilligung zum phy- „sischen, geistigen oder sittlichen Wohle auch nur eines „einzigen Menschen bestimmt würde." Weshalb kann denn aber nicht eben der jüdische Bildhauer dieser Einzige sein? Er bedarf der Geldmittel zu seinem physischen Wohle, der Aufmunterung und Anregung für sein geistiges Schaffen, er bedarf der Arbeit zu seinem sittlichen Wohle. — Die Wohlthat, welche Arbeit giebt und den Fleiß belohnt, halte ich aber für besser als das bloße Almosengeben. Daß die Juden ihren Kunstsinn in dem Grade unterdrücke» müssen, wie vr. Frankel und vr. Hirsch darthun, daß sie, falls sie Statuen als Verzierungen im Hause haben wollen, dieselben an Nase oder Augen verstümmeln müssen, ist zu barbarisch, um irgend eine Entgegnung zu veranlaffeu. — Möge doch der sehr geehrte Herausgeber dieses Blattes oder sonst eine Autorität unter den Rabbinern ein gewichtiges Wort reden, damit der Buchstabenglaube nicht wieder unsere Brüder in Fesseln lege und vielleicht manchen frommen Israeliten abhalte, seine begabten Söhne Künstler werden zu lassen. — G. S. Bemerkung der Redaction. Wir haben den geschätzten Künstler sich über den fraglichen Gegenstand aussprechen lassen, und werden in der folg. Nr. d. Ztg. unsere gutachtliche Meinung abgeben. Die Redaction. Zeituugsuachrichteu. Deutschland. Weimar, 29. Januar. Bald wird bei uns auch der letzte Rest des mit der rechtlichen Gleichstellung der Juden sich nicht vereinbarenden Eides more judaico schwinden. Dieser selbst mit seinen unwürdigen For-