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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-02-17 · Heft 8 (17.2.1863) · p. Seite 111

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 8 (17.2.1863)
Date
1863-02-17
Page
Seite 111 (sequence 3)
Language
German
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111 Ungründlichkeit zeigt sich in der Handhabung der übrigen LehrgegenstLnde. Nirgends klare historische Anschauung und systematische Uebersicht. Die Mängel, die beim Unterricht der Knaben hervortreten, sind noch bei weitem größer bei dem der Mädchen. Denn, da die Letzteren die heil. Bücher nicht übersetzen, so bleiben sie oft gänzlich mit dem Inhalt der Bibel unbekannt. Was die Mädchen aus der Schule mitnehmen, ist eine höchst oberflächliche Kenntniß von ritualen Uebungen, deren Ursprung und Bedeutung nie zum Bewußtsein gebracht worden. Der systematisch-katechetische Religionsunterricht wird in den Hintergrund geschoben und vor Allem wird nur darauf gesehen, daß das mechanische, geistlose Uebersetzen der Gebete und der genannten heil. Bücher so schnell als möglich den Kindern beigebracht werde. Demnach ist der gegenwärtige Religionsunterricht aus unseren Schulen ein krankhaft ungründlich gelehrter vielleicht zu nennen; aber keinesweges ein elementarer Religionsunterricht. Die natürlichen Folgen dieses verfehlten, mangelhaften Unterrichts sind die in reiferem Alter sich zeigende Gleichgültigkeit gegen das Judenthum, Mangel an Opferfähigkeit und Hingebung an daffelbe, oder endlich gar ein gänzliches Sichabwenden von demselben. Der Mann kann für seine heilige Religion nicht kämpfen; die Frau kann aus derselben keinen Trost schöpfen. Warum? Weil sie Beide ihre Religion — niemals in Wahrheit kennen gelernt. D. Was muß nun geschehen, diesen Gebrechen abzuhelfen und sie zu heilen? Der Unterricht, wie er jetzt beschaffen ist, muß in das umgewandelt werden, was er nicht ist, nämlich in Religionsunterricht. Es muß Alles vermieden werden, was den Schein der Gelahrtheit an sich trägt und dem Kinde nicht klar verständlich wird. Es muß darauf hingewirkt werden, daß klare Uebersicht der Religionslehre dem Kinde zu eigen gemacht werde durch geordneten katechetischen Unterricht. Erkenntniß des inneren Wesens des Judenthums und seiner unterscheidenden Merkmale von anderen Bekenntnisieu müssen dem Kinde klar vor die Seele treten. Die Form des Unterrichts muß überall angemesien sein der Fassungskraft und dem Alter des Kindes. Die Zeit des Unterrichts muß so gelegt und vertheilt sein, daß dem Religionsunterrichte kein Hemmniß von dem allgemeinen Schulunterricht entgegentrete, und daß Mädchen, ebenso wie Knaben, daran Theil nehmen können. Bei solchen Einrichtungen wird das Kind nicht so früh, wie bisher, diesem Unterrichte zugeführt werden dürfen; aber — und dies ist sehr wesentlich, — demselben auch nicht schon im 13. Lebensjahre entzogen werden. Der Knabe oder das Mädchen werden dann mit gereifterem Geiste in die Glaubenslehre und Geschichte mehr einzudringen vermögen. Um dies Alles zu verwirklichen soll fortan für den Religionsunterricht täglich eine Stunde verwendet werden, und an Sonn- und christlichen Festtagen und ebenso in der Ferienzeit, täglich zwei Stunden. Diese Zeit soll ausgefüllt werden von folgenden, den zukünftigen Religionsunterricht umfassenden Lehrobjekten: I) Hebräisch Lesen; 2) Uebersetzen der täglichen Gebete. Hierbei bemerkt die Commission, daß sie nur nothgedrungen diese beiden Gegenstände in den Lehrplan aufnimmt, als eine Folge der bestehenden synagogalen Gebetordnung. 3) Biblische Geschichte; 4) eigentlicher katechetischer Religionsunterricht, sich erstreckend in gründlicher Weise über Glaubens- und Sittenlehre, Ritualia rc., daran soll geschloffen werden: eine Uebersicht der heil. Schriften, deren Abtheilungen, Bücher und Inhalt derselben. Endlich 5) die jüdische Geschichte von der Auflösung des Reiches an, woraus die Zöglinge erkennen sollen, wie stark der Geist des Judenthums sich in den Zeiten heftiger Stürme bewiesen. Dieser Unterricht wird ganz besonders geeignet sein, Interesse für das Judenthum zu wecken und die sociale Stellung des Israeliten zu allen Zeiten und unter allen Verhältnissen zur richtigen Erkenntniß zu bringen. Auch die Confirmation wird von dem Rapport als ein Mittel zur Stärkung der Glaubenstreue bezeichnet. Die zur Ausführung vorgenannten Lehrplans nöthigen Handbücher sollen beschafft werden. Die Maalschappy soll — wenn es nöthig ist — durch materielle Mittel zur Herstellung guter Lehrbücher verhelfen, sei es durch Allsschreiben von Preisfragen oder durch Subvention anderer Art. Der Rapport schließt mit der Aufforderung der Commission zu recht vielseitiger Besprechung und Meinungsäußerung über diesen erstatteten Bericht. Die Commission zweifelt nicht, daß der Rapport auch seine Gegner finden wird. Indessen werde sie entgegenstehende Ansichten, so sie auf Sachkenntniß gestützt und ohne blinden Eifer und Vorurtheil sich werden vernehmen lassen, gern aufnehmen, da eben auS der Meinungsverfchiedea- 8*

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