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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-02-17 · Heft 8 (17.2.1863) · p. Seite 110

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 8 (17.2.1863)
Date
1863-02-17
Page
Seite 110 (sequence 2)
Language
German
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110 wählte Commission, bestehend aus den Herren: Professor vr. jur. Goudsmit, Moscoviter, vr. jur. de Hartog und Börstel, im letztverflossenen Sommer einen Rapport erstattete, der durch die Maatschappy in Druck verbreitet wurde, damit die Meinungen und Ansichten Vieler, besonders der Fachmänner, hierüber vernommen werden könnte». Aus diesem Grunde wurde auch die Generalversammlung behufs Beschlußnahme über vorerwähnten Rapport bis zu Ende v. I. ausgestellt. Gestatten Sie mir nun in Nachstehendem einen möglichst gedrängten Extract dieses Rapports zu geben, und in gleicher Kürze die Art und Weise zu bezeichnen, in welcher demselben, und also auch der Maatschappy, bisher begegnet worden. Die Commission hatte ihren Bericht über folgende vier Punkte zu erstattten: A. lieber den gegenwärtigen Zustand des jüdischen Religionsunterrichts in den Niederlanden. 8. Ueber seine Verdienste. 6. Ueber seine Gebrechen und v. Ueber die am meisten geeigneten Mittel, diesen Gebrechen abzuhelfe». Die Commission schickt dem Rapport ein an die Maatschappy gerichtetes Wort voraus, woraus hervorleuchtet, daß diese Arbeit, nach allen Seiten hin, mit tiefem Ernst und mit dem klarsten Bewußtsein der Wichtigkeit, die der Sache beigelegt werden mußte, ausgeführt worden. Auch ist aus diesem Vorworte zu ersehen, daß das im Rapport enthaltene Resultat der Untersuchung aus der Einstimmigkeit der Commissionsmitglieder hervorgegangen. Die Commission entwickelt nun ausführlich die oben vermerkten vier Punkte in deren Reihenfolge. Das Wesentlichste daraus wäre Folgendes: A. Der Religionsunterricht — nicht gelehrte, höhere, theologische Studien, die außerhalb des Bereiches der Untersuchung liegen — wird in den Niederlanden ertheilt: an öffentlichen und Privatreligionsschulen, sowie hie und da in Privatstundeu. Das Alter, iu welchem die Kinder diesen Unterricht genießen, ist durchschnittlich vom 6. bis 13. Lebensjahre anzunehmen. Die Zahl aller den Religionsunterricht genießenden Kinder ist nahe au 7000. Die Unterrichtsobjekte sind: 1) Hebräisch Lesen; 2) Jüdisch-Deutsch Schreiben; 3) Anfangsgrüude der hebr. Grammatik; 4) Uebersetzeu des Pentateuchs, der fünf Megiloth, der täglichen Gebete und oft auch der ersten Propheten; 5) 8ascli> zum Pentateuch; 6) Biblische Geschichte, gewöhnlich nicht weiter als bis auf Salomo, in keinem Falle weiter als bis zur Zerstörung des ersten Tempels, und 7) ein oberflächlicher, mangelhafter Unterricht in den Ritualien. Die Schullokalien, technische Hülfsmittel, Ordnung, Disciplin, Stellung der Lehrer lassen Manches oder viel zu wünschen übrig. Es finden sich nicht selten Pentateuch-Exemplare der Englischen Bibelgesellschaft vor, weil andere Ausgaben zu kostbar waren. „Waren," — fügt der Rapport hinzu — „denn die durch vr. Philippson zu Magdeburg unlängst unternommene Angelegenheit, billige Bibelausgaben durch und für Israeliten zu verschaffen, ist jetzt schon größtentheils gelungen ausgeführt." 8. Die Verdienste dieses Unterrichts werden von dem Rapport nicht verschwiegen, da ja keinem Religionsunterrichte nach einer oder der anderen Seite hin wohlthätig zu wirken abgesprochen werden könnte. Aber bei einem Hinblick auf die Unterrichtsfächer wäre wohl zuzugeben, daß die hebr. Grammatik, der Pentateuch mit dem gelehrten Commeutar dem Unterrichte eine gewisse wissenschaftliche Färbung giebt, den Geist erwecken und bilden, und zuweilen die Hauptauregung zu gelehrten Studien geben müßte; indessen das mechanische, ungründliche Treiben dieser Objekte erzeugt gerade die entgegengesetzten Wirkungen, und mechanisch wird sowohl die Grammatik als das Uebersetzeu der heil. Bücher getrieben. Der Rapport wendet sich somit zu Punkt C. C. Vor Allem sind die Gebrechen zu sehen in der bisherigen Behandlung der hebr. Sprache, die, in Rücksicht auf das jugendliche Alter der Zöglinge, aus die für den Religionsunterricht frei bleibende Zeit, gewöhnlich die, welche das Kind schon abgespannt und ermüdet von der Anstrengung in der allgemeinen Schule findet rc., nur ungründlich sein kann. Von der Grammatik werden dem Kinde unter diesen ungünstigen Umständen nur dürftige, höchst elementare Kenntnisse beigebracht; der Pentateuch und die historischen Bücher in der geisttödtenden interlinearen Uebersetzung durchgepeitscht und diejenigen Bücher der heilig. Schrift, die das Kind nicht so in der Schule übersetzt hat, bleiben ihm eine Terra incognita. Der für den gelehrten Commeutar noch unreife Verstand wird von irrigen Vorstellungen über den einfachen Sinn der Schrift erfüllt; die verschiedenen Auslegungen einer und derselben Stelle verwirren das Kind. Gleiche

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