Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 7 (10.2.1863)
- Date
- 1863-02-10
- Page
- Seite 104 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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104 trii Mit blutendem Herzen nimmt es der Besserdenkende wahr, wie diese verderbliche Beule, an welcher unsre Glaubensbrüder iu der Moldau, Rußland und Galizien so stark eitern, sich immer mehr und mehr vergrößert und ausbreitet. Der verderbliche Chassidismus hat auch schon das östliche Ungarn und Siebenbürgen umklammert, er sühlt sich auch dort schon'stark genug, um keck austreten zu können, wie es der niederträchtige Ausfall gegen den biedern, ehrenhaften, dem Judenthume ehremachenden Mann, Herrn vr. N. Friedländer in Dees zur Genüge bezeugte. O! ihr deutschen Glaubensgenosien, seht euch noch bei Zeiten vor, von diesem Krebsschaden nicht erfaßt zu werden. Bereits sind seine Vorposten hart an eurer Grenze aufgestellt, wenn ihr nicht rechtzeitig genug dieselben von euch verdrängt, so kann nur zu geschwind die traurige Prophezeihung des hochwürdigen Redacteurs dieser Blätter: „daß ein Großmeister dieser verderblichen Sekte seinen Wohnsitz auch in — Berlin aufschlagen wird" in Erfüllung gehen. — Doch trotz dem lange Zeit erlittenen Drucke von Außen, trotz dem 21 2-1V und rivrvsr von Innen ist das Judenthum gestärkt erhallen worden, bei aller trüben Aussicht schließen wir dennoch mit der Hoffnung, daß der Zellgeist auch bei uns sowohl nach Innen wie nach Außen alles zum Guten umschaffen wird, und Referent bald in den Stand gesetzt sein möge, erfreulichere Berichte veröffentlichen zu können. — Nachtrag. Berckiu, 31. Januar. Der außerordentliche Profeffor Traube — man merke wohl, Traube, der Director der Berliner Klinik, ist immer noch nur außerordentlicher Profeffor — hat vom Kaiser von Rußland den St. Annenorden erhallen. — Das Appellationsgericht hat die Berurtheilung des Redacteurs des Preuß. Bolksblattes, Hickethier, zu einer 14tägigen Gefängnißstrafe wegen Verleumdung des Vorbeters Lichtenstein bestätigt. — Für preußische Shnagogen-Gemeinden ist jüngst wiederum einmal eine wichtige ministerielle Entscheidung ergangen, und zwar auf eine aus Königsberg in Preußen abgesandte Beschwerde. Das obsolete Gesetz vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden enthält auch eine Bestimmung, daß alle Mitglieder der Shnagogen-Gemeinden epecutivisch (durch die Regierung) zur Zahlung von Gemeinde-Beitragen angehalten werden können. In Königsberg hatte sich nämlich ein aus Tilsit dorthin gezogener Kaufmann, weil er von der jüdischen zur freien evangelischen Gemeinde übergegangen war, geweigert, Beiträge zur Synagogen-Gemeinde zu zahlen. Letztere hielt ihn dazu verpflichtet, weil nur die Taufe eine Lösung der Beitragspflicht gestatte. Die Staats-Behörden traten dieser Ansicht bei und ließen die Epecution an einem Werthstücke vollstrecken. Auf die von dem Kaufmanne deßhalb erhobene Beschwerde entschieden die betreffenden Minister, daß der Beschwerdeführer zum Beitrage nicht angehalten werden dürfe und die Epecution aufzuheben sei. (Wir werden den Wortlaut dieses Rescripts mittheilen, durch welches also die freien Gemeinden in Preußen für anerkannte Religionsgenoffenschafteu erklärt werden.) Hamburg, den 29. Januar. (N.-Z.) An eine in der gestrigen Sitzung der Bürgerschaft eingereichte Petition des vr.C. Wohlwill hat der Abgeordnete 1)r.R6e folgenden Antrag geknüpft: „Durch eine Petllion des Hrn. vr. Wohlwill ist es zur Kunde der Bürgerschaft gekommen, daß demselben auf Grund seiner Erklärung, keiner in Hamburg anerkannten religiösen Gemeinschaft angehören zu wollen, die Zulaffung zum Bürgerrechte verweigert worden ist. Der Artikel 110 der Verfassung ist dadurch geradezu verletzt. Die Bürgerschaft kann es nicht zugeben, daß irgend welchen bestehenden Zuständen da noch eine rechtliche Bedeutung beigelegt werden könne, wo dieselben im entschiedenen Widerspruch mit bereits in's Leben getretenen Bestimmungen der Verfassung stehen, und ersucht demgemäß den Senat, dafür Sorge zu tragen, daß eine derartige Verfassungsverletzung nicht wieder vorkomme. Der Antrag geht an den Bürgerausschuß. Außerdem hat auch der „Verein zur Förderung der Gewissensfreiheit" in seiner vorgestrigen Generalversammlung die Sache des Hrn. vr. Wohlwill zu der seinigen machen zu wollen erllärt. Dieser Verein, welcher jetzt 202 Mitglieder zähll, läßt auch eine Denkschrift ausarbeiten, welche die Stellung der Juden und Katholiken in Holstein und die Vorenthaltung ihrer politischen und bürgerlichen Rechte beleuchten soll. Kopenhagen, 28. Januar. (Privatmttch.) Der soebeneröffnetenHolsteinischen Ständeversammlung ist von der Regierung auch ein Entwurf zu einem