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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-02-10 · Heft 7 (10.2.1863) · p. Seite 105

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 7 (10.2.1863)
Date
1863-02-10
Page
Seite 105 (sequence 13)
Language
German
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105 Gesetze über die Verhältnisse der Juden in Holstein vorgelegr worden. Der ziemliche umfangreiche Entwurf geht darauf aus, den Juden gleiche bürgerliche und communale Gerechtigkeiten mit den christlichen Uuterthanen zu geben, mit der einzigen Einschränkung, daß sie von der Theilnahme an den kirchlichen Angelegenheiten ihrer Commune ausgeschlossen werden und daß sie nicht zu solchen Posten gewählt werden können, welche besonders das Interesse des christlichen Schulwesens zu repräsentiren haben (Schulpatronen, Mitglieder von Schulcollegien, Schulvorstände u. dgl.), es wird ihnen sonach die freie Wahl ihrer Niederlasiung, das Recht wissenschaftliche Erwerbszweige und jede Art bürgerlicher Nahrung zu treiben, endlich das Recht, Grundeigenthum unter den gewöhnlichen gesetzlichen Voraussetzungen zu erwerben, eingeräumt. Andererseits sollen die Juden den allgemeinen bürgerlichen Gesetzen und Rechten unterworfen sein und namentlich ihre Jurisdiction aufgehoben werden. Dagegen sind die politischen Gerechtigkeiten nicht im Entwurf berührt, da die Regierung der Ansicht war, daß die Frage, in wieweit den Juden actives und passives Wahlrecht zu den Ständenversammlungen eingeräumt werden soll, passender in Verbindung mit der Berfassungsfrage behandelt werden könne. Derartige humane Vorschläge zur Verbesserung der Stellung der Juden in Holstein und Schleswig sind bekanntlich schon früher öfter von der Regierung gemacht worden, dieselben sind aber immer von der Ritterschaft in den Ständeversammlungen verworfen worden. Es ist daher zu befürchten, daß die diesmaligen Vorschläge ein gleiches Schicksal finden werden. Anzeigen. Zum 1. April c. wird bei der hiesigen Gemeinde die mit einem jährlichen Gehalte von 300 Thlr. verbundene Stelle eines Religions- und Elementarlehrers, der auch die Rendantur und das Gemeindcsekretariat zu verwalten hat, vacant. Geeignete Persönlichkeiten wollen recht bald ihre Bewerbungen um diese Stelle unter Beifügung von Qualifications- und Führungsattesten an Len Unterzeichneten Vorstand senden. — Reisekosten werden nicht erstattet. Zülz, im Januar 1863. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde. A. Forell. Ein unverheiratheter jüdischer Lehrer, der zugleich Borbeter und Schächter sein muß, kann bei einem jährlichen Gehalt von 100 Thlr. incl. Nebeneinkommen und steier Station bei unserer Gemeinde vom 1. Februar d. 2. an eintreten. Restectanten wollen sich entweder persönlich oder in frankirten Briefen unter Beifügung ihrer Zeugnisse beim Unterzeichneten Vorstande melden. Lenzen, den 18. Januar 1863. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. _M. M Sarnter. Die hiesige Lehrer- und Cantor - Stelle, verbunden mit einem festen Gehalte von 230 Thlr., welche bis zum 1. März d. I. vacant wird, ist sofort zu besetzen. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse baldigst bei dem Unterzeichneten Vorstand melden. Limburg a. d. Lenne, d. 18. Januar 1863. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde. _Löser Stern._ Lehrer- und Cantor-Gesuch. Bei der hiesigen israel. Gemeinde ist die Lehrer- und Cantorstelle mit einem Gehalte von 250 Thlr und freier Wohnung vacant. Unverheirathete Bewerber wollen sich baldigst melden. Der Antritt kann sofort erfolgen. Rees a/Rhein, den 28. Januar 1863. Der Vorstand. Concurs. Bei der israel. Cultus-Gemeinde zu Teplitz in Böhmen ist durch das Ableben des Obercantors Hrn. Mäher die Stelle eines Vorbeters in Erledigung gekommen. Mit dieser Stelle ist der fire jährliche Gehalt von 600 fl. öst. W. nebst sonstigen Emolumenten verbunden. Bewerber um diese Stelle haben ihre bezüglichen selbstgeschriebenen Gesuche mit Beibringung von Zeugnissen über Moralität, musikalische Fähigkeiten, und Angabe, ob sie im Stande find, einen Chor zu unterrichten und zu leiten, — so wie auch ihrer Familienverhältnisse — an den gefertigten Cultus-Vorstand einzusenden. Jene, welche nebst den nölhigen Eigenschaften als Cantor auch noch die Stelle eines Gemeinde-Sekretairs oder Schriftführers versehen können, werden bevorzugt und dafür besonders entlohnt. Teplitz, im Februar 1863. Der israelitische Cultusvorstand. Carl Kohn, _Cuttus-Borsteher. In der kleinen hiesigen israelitischen Gemeinde wird zu Ostern d. I. die Stelle eines Lehrers, der auch die Funktionen des Schächters und Vorbetcrs übernehmen muß, vacanr; der jährliche Gehalt beträgt bei steier Station 100 Thlr. Cour., und wollen hierauf Restectirende sich stanco baldigst an den Unterzeichneten wenden. Reh na in Mecklbrg-Schwerin, im Januar 1863. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde.

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