Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 7 (10.2.1863)
- Date
- 1863-02-10
- Page
- Seite 95 (sequence 3)
- Language
- German
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95 über erscheint die Behauptung, daß dem germauischen Stamme eine besondere Antipathie gegen die Juden einwohne, völlig gemacht. Äst aber eine solche Antipathie nicht germanisch, sondern, wenn sie vorhanden, eine allgemeine, so kann sie auch nicht eine Stammeseigenschaft sein, und wenn sie dies nicht ist, so kann sie auch keine natürliche sein. Denn es ist wohl naturgemäß, daß ein Stamm gegen einen anderen vermöge durchaus widersprechender Eigenthümlichkeiten antipathisch gestimmt sei, aber ein solches Gefühl aller Stämme liegt außerhalb der Natur. Was aber ist sie daun? Nichts anderes, als eine geschichtlich gewordene, eine anerzogene und absichtlich und künstlich genährte; und als solche erweist sich auch die Antipathie gegen die Juden. Hervorgewachsen ist sie aus dem religiösen Antagonismus des Christenthums und Judenthums, in welchen sich insonders das Christenthum nach der ersten Periode feines Aufblühens gegen das Judenthum versetzte und in dem die Träger deffelben, die geistliche Macht und auf deren Aufforderung auch die weltliche Macht, die Juden aus allen Lebenssphären entfernten und aus der Gesellschaft ausschlossen. Es versteht sich, daß, so gezwungen eine abgesonderte Körperschaft, die zugleich auf's Schwerste gedrückt und auf's Tiefste verachtet wurde, zu bilden, die Juden auch ihrerseits durch das Versenken in einen abgeschlossenen geistigen Kreis und in einen Komplex absondernder Sitten und Bräuche der nun bereits angeschwollenen Autipathie Nahrung gaben. Was aber geschichtlich geworden, das kann und muß auch geschichtlich vergehen, kann und muß wieder beseitigt werden. Vergebens wird man sich daher auf eine solche Antipathie den Juden des neunzehnten Jahrhunderts gegenüber berufen wollen, da es unwahr ist, sich dabei auf ein natürliches Gefühl zu stützen, während nur ein geschichtliches Vorurtheil zu Grunde liegt. Es ist vielmehr die Pflicht der Cultur, alle solche Voruriheile und Wahngebilde zu überwinden und auszurotten. Viel mehr als diese Antipathie gegen die Juden hat die Gespcnstersucht, der Glaube an Hexereien einen natürlichen Grund im Menschen, und die Cultur hat nicht angestanden, diese mächtigen Jrrthümer zu besiegen und zu vertilgen, als eine ihrer Aufgaben anzusehen. Wenn daher die Juden des neunzehnten Jahrhunderts ihrerseits Alles gethan haben und thun, ohne ihre religiöse Ueberzeugung aufzugeben, waS ihrerseits die Absonderung und Ausschließung ttägt und befördert, abznlegen, in ihrer Erscheinung, Sprache und Sitte sich dem nationalen Leben und der europäischen Gesittung anzuschließen, so haben ie das vollkommene Recht zu fordern, daß von der gegnerischen Seite jede Antipathie aufgegeben werde, und die Berufung darauf mit der Berufung auf eine das Unrecht deckende Gewalt für gleich bedeutend zu erklären. Wir wissen nur zu gut, daß jene Antipathie von vielen christlichen Eltern, von Lehrern in der Schule, von Geistlichen auf der Kanzel immerfort wieder eingeimpft und systematisch genährt wird. Man höre aber auf, diese künstliche häßliche Pflanze für eine natürliche und ursprüngliche auszugeben. Der Borwurf, den religiösen Antagonismus aus dem Reiche der Idee auf den realsten und materiellsten Boden bis zu einer tödtlichen Praxis versetzt zu haben, fällt somit auf unsere gegnerische Seite, und wenn wir späterhin auf die Unterscheidung zwischen dem ideellen und faktischen Christenthume kommen werden, so haben wir uns doch hier nur an das letztere zu halten, da es sich um die traurigsten und bittersten Fakten handelt. Sehr oft wird der Spieß noch obendrein umgekehrt, und der gedachte Antagonismus dem Judenthume in die Schuhe geschoben; man sagt, das Judenthnm hege den Geist jenes so sehr, daß er von christlicher Seite folgerichtig sei, daß man ihm daher nur von vornherein entgegengetreten sei, daß eS dem Judenthume nur an materieller Macht gefehlt habe, um ihn seinerseits zu üben. Wir halten dies für eine Verspottung. So lange einem Unterdrückten niemals die Gelegenheit war, Unterdrückung auszuüben, so lange hat der Unterdrücker nicht das Recht zu sagen, daß er nur ein präsumttves Bergeltungsrecht übe. Hatten die Franzosen, als sie Deutschland geknechtet, das Recht, ihre übermüthige Herrschaft damit zu rechtfertigen, daß sie behauptet hätten, die Deutschen würden ihrerseits ebenso gegen die Franzosen verfahren sein, da die Geschichte dies mit keiner Thatsache belegt und hinterdrein die Deutschen 1814 und 1815 als Sieger in Frankreich kein Vergeltungsrecht sich zu Schulden kommen ließen? Wie könnte dies also eine unermeßliche Mehrheit einem kleinen Häuflein gegenüber behaupten wollen? Wir leugnen also das Vorhandensein einer natürlichen Abneigung, sondern glauben erwiesen zu haben, daß diese nur eine geschichtlich gewordene, von wahrer Religion und Cultur verworfene ist, die nur mit künstlichen Mitteln fernerhin erhalten wird, und deren Existenz daher jetzt mehr als je der gegnerischen Seite, sei sie ideelle Lehre oder konkrete Kirche, znm Vorwürfe gereicht. 7*