Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 6 (3.2.1863)
- Date
- 1863-02-03
- Page
- Seite 88 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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88 Frankreich. Brüssel, 12 Januar. (Privatmitth.) Erlauben Sie mir, über den in Paris verstorbenen ehemaligen Finanzminister Michel Goudchaux aus französischen Blättern Einiges nachzutragen. „Ein Biedermann, welcher unter der Republik ein hohes Amt bekleidet hat, Michel Goudchaux, ehemaliger Finanzminister, ist gestorben. Treu den Prinzipien der Gleichheit, denen er sein Leben gewidmet, hatte er, gleich Lamenais verordnet, daß sein Körper im Leichenwagen der Armen zur letzten Ruhestätte getragen und in dem Grabe der Armen beigesetzt werde." Herr Carnot (College Goudchaux's bei der provisorischen Regierung) hat über den vielbeweinten Freund einen ergreifenden Nachruf geschrieben. Erlauben Sie mir, daraus einige Zeilen zu entnehmen, bezüglich eines Unternehmens, welches nicht allein den Mann ehrt, der dasselbe mit so viel Selbstoerläugnung und Aufopferung verfolgt, sondern auch die Partei, welche solche Männer hervorzubringen vermag. „Ich kann unmöglich," schreibt Herr Carnot, „die Biographie des Herrn Michel Goudchaux zeichnen, in Mitte der Traurigkeit, welche ein so schwerer Verlust uns einflößt. Ich will nur einen einzigen Zug unseres Freundes berühren, weil er die Krone seiner dem Guten geweihten Existenz war; wir müssen beifügen, ach! daß er ohne Zweifel deren Ende beschleunigt hat. „Als Goudchaux vor zwölf Jahren das Gebäude zusammenfallen sah, an welchem wir zusammen gearbeitet hatten, wurde er von einem tiefen Schmerz ergriffen, der seiner Gesundheit den ersten Schlag versetzte. Da die Proscription einen großen Theil unserer Mitbürger gezwungen, das Vaterland zu verlassen, wußten wir nicht, wie wir ihr edles Elend mildern sollten." „Goudchaux unternahm alsdann ein Werk, welches seinen Namen mit Ruhm und Dank umgeben muß; er machte sich zum Minister der Wohlthätigkeit; er ging von Thüre zu Thüre sammelnd für die Verbannten und für ihre in Frankreich verlaffenen Familien. „Viele derer, die mich lesen werden, haben ihn gesehen, mit mühevollen Schritten die Treppen ersteigend, ohne auch nur einen Augenblick zum Athmen anzuhalten, wenn er noch höher in irgend eine Dachstube steigen mußte; und der Tag reichte ihm nie aus zu seiner Arbeit. Vergebens baten ihn seine Freunde und die Aerzte sich zu schonen; nichts schlug seinen Muth darnieder. Des Abends, wenn er seine Einnahme zählte, und an die Leiden dachte, die sie ihm zu lindern erlauben würden, vergaß er all' seine Mühen; seine Seele vergaß sie, aber sein armer Leib bewahrte nur zu sehr deren Einwirkungen." „Gewiß, wenn es ein Schauspiel der Bewunderung würdig giebt, so ist es das dieses Republikaners, welcher sich zur Barmherzigkeitsschwester der verbannten Republik macht und diese Rolle bis zum Ende fortsührt, unter den schrecklichsten Umständen, durch alle Gefahren, ungeachtet der Furcht des Einen und der Gleichgültigkeit der Andern. Welchen Glanz auch seine Erhebung zur Regierung auf sein Leben geworfen hat, dies sein Wirken wird sein schönster Ehrentitel sein. Die Geschichte wird vielleicht den Minister vergessen, aber sie wird sich des edlen Bettlers erinnern, welcher von Thüre -zu Thüre wandert, die Büchse hinstreckt und sagt: Bürger, für die Verbannten!" Italien. Rom, im Januar. In Rom ist ein Jude, der eine arme alte Frau, die vor Hunger und Elend in der Straße zusammenbrach, in's Haus nahm und unterstützte, polizeilich zu Geld- und Gefängnißstrafe verurtheilt worden, weil er damtt ein Gesetz verletzte, welches jede Gabe an Christen den Juden verbietet. „Jndep. belge" fragt dabei: Hat wohl der Katholicismus einen schlimmeren Feind als die weltliche Macht des Papstes? Schweden. Stockholm, 14. Januar. (Privatmitth.) Wie aus den öffentlichen Blättern bekannt ist, hat die k. Staatsregierung dem Reichsrathe einen Verfassungsentwurs vorgelegt, der an die Stelle der vier Reichsstände zwei wählbare Kammern gesetzt haben will. Die Wählbarkeit in beide Kammern soll von der protestantischen Religion abhängen, wohingegen das Wahlrecht an eine confessionelle Bedingung nicht gebunden wird. Ob der Entwurf zum Gesetze erhoben werden wird, ist noch stark zu bezweifeln. Es würde viel dazu gehören, daß die Stände ihr eignes Todesurtheil dekretiren sollen. Wegen der gedachten consessionellen Beschränkung ist die aufgeklärte Regierung nicht zu beschuldigen, da ohne dieselbe der Priester- und der Ritterstand niemals ihre