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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-02-03 · Heft 6 (3.2.1863) · p. Seite 89

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 6 (3.2.1863)
Date
1863-02-03
Page
Seite 89 (sequence 13)
Language
German
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89 Einwilligung geben würden. Es wird demnach in Zukunft hier derselbe Weg wie in England eingeschlagen werden und die Wählbarkeit der Katholiken und Juden erst nach langen Kämpfen eintreten. Rußland. Warschau, 15. Januar. In einer Correspondenz der „K. Z." heißt es von hier: Die Judenftage endlich ist ebenfalls geordnet, nachdem seit Neujahr noch die letzten Anomalien der Gesetzgebung — Koschersteuer und Tagzettel — erstere nicht ohne harten Kamps mit der orthodoxen Partei unter den Juden selbst, aufgehoben sind. Türkei. Brüssel, 23. Januar. (Privatmitth.) Lassen Sie mich Ihre Leser auf einen Ausspruch der türkischen Regierung aufmerksam machen, welcher nicht nur deren mehr und mehr anerkannte, nachahmungswürdige Toleranz aufs Neue bethätigt, sondern sogar deutlich zeigt, daß die unter ihrem Scepter stehenden Israeliten der vollständigsten Autonomie in ihren Gemeindeangelegenheiten genießen, — was bekanntlich in Europa nicht überall stattfindet, sogar nicht in Staaten, welche „an der Spitze der Civilisation stehen". Vielleicht da am allerwenigsten. Cs handelt sich um den Ausgang, der von der „Allg. Zeitung des Judenthums" nach dem „Leant" berichteten Streitigkeiten, welche in Constantinopcl unlängst im Innern der jüdischen Gemeinde ausgebrochen waren, wobei Herr Camondo und der Großrabbi einen andern Rabbiner verhaften ließen. Nun schreibt der „Leant" vom 8. Januar hierüber: „Diese Sache kam vor den großen Justizrath, welcher statuirt hat, daß die Rabbinen von Seres, Smyrna und Salonichi als Schiedsrichter auszusprechen hätten, ob Herr Camondo und der Großrabbi abzusctzen seien. Die zwei erstgenannten Rabbiner sind bereits hier angekommen, aber der Rabbi von Salonichi, weil nicht türkischer Unterthan, ist von dem Rabbi aus Philippopolis vertreten worden. Dieses Tribunal hat sich vor einigen Tagen hier vereinigt, aber sein Beschluß ist noch nicht bekannt; man versichert indessen, daß dasielbe an ausländische Rabbinen darüber referiren wird. Diese ganze Frage interessirt lebhaft unsere hiefigen und alle levanttnischen Juden." Anzeigen. Ein unverheiratheter jüdischer Lehrer, der zugleich Vorbetcr und Schächter sein muß, kann bei einem jährlichen Gehalt von 100 Thlr. incl. Nebeneinkommen und freier Station bei unserer Gemeinde vom 1. Februar d. I. an eintreten. Rcflectanten wollen fich entweder persönlich oder in frankirten Briefen unter Beifügung ihrer Zeugnisse beim Unterzeichneten Vorstande melden. Lenzen, den 18. Januar 1863. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde. M M Samter. Durch den Tod unseres Lehrers und Cantors ist die Stelle bei der hiefigen Gemeinde vacant, und wäre es erwünscht, wenn dieselbe sofort besetzt würde. Nur solche Reflccrantcn, die ihre Befähigung durch gute Zeugnisse vorlcgcn können, wollen ihre Fr. Offerten an den Herrn Oberrabbincr L. Bodenheimer in Crcselb oder an den llnterzeichncren richten. Unverheiratheten Bewerbern wird der Vorzug gegeben. Hüls bei Crefeld, den 13. Januar 1863. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde. M. Kohn. In unserer Synagogen-Gemcindc ist die Stelle eines geprüften Rcligionslchrers, Vorbcters und Schächters von sogleich oder 1. März c. zu besetzen. Der firirtc Gehalr ist 250 Thlr. und ca. 200 Thlr. Ncbcncinkommcn. Rcflectanten belieben fich unter Einreichung ihrer Q-ualifications-Attcstc in portofreien Briefen oder persönlich beim Vorstände zu melden. Wir bemerken noch, daß die Lehrcrfunction hierselbst leicht ist, indem nur 20 schulpflichtige Kinder da find, deren Schulbesuch fich auf 2 Stunden des Tages erstreckt. Wormditt, den 11. Januar 1863. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die in unserer Gemeinde vacante Stelle eines Religionslehrers, Vorbeters und Schächters soll schleunigst wieder besetzt werden, wozu sich qualistcirte Bewerber mit Beifügung ihrer Zeugnisse an uns wenden wollen. Der feste Gebalt ist bei völlig freier Station 100 Thlr. Courant, die Rebeneinkünste inel. des Schächters nicht unbedeutend. Wittstock, den 12. Januar 1863. Der Vorstand der Srmagogen-Gemeinde der Ostpricgnitz.

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