Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 6 (3.2.1863)
- Date
- 1863-02-03
- Page
- Seite 85 (sequence 9)
- Language
- German
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85 Ehepaar, noch vorangegangenem Austritt aus der Landeskirche, zur jüdischen Religion über. Cottbuö, 21. Januar. Gestern wurde in öffentlicher Sitzung der Prozeß des Buchhändlers Carl Gehling, angeblich Redakteur „der Niederlausitzer Zeitung", gegen den Religionslehrer und Chorleiter Emil Breslaur verhandelt. Anfang December v. I. erschien von dem rc. Breslaur eine Schrift, im Verlag von Albert Heine hier, betitelt: „Offener Brief an den Redacteur der Niederlausitzer Zeitung," als Entgegnung auf deffen Auffatz: „Die Stellung der Conservativen zu den Juden." Der Buchhändler Gehling hatte nun in Folge obgenannter Schrift den E. Breslaur beim Staatsanwalt denuncirt, weil er sich durch mehrere Stellen der Breslaur'schen Schrift beleidigt fühlte. In der Voruntersuchung hatte der Angeklagte angegeben, daß er den Buchhändler Carl Gehling nicht für den Redakteur der genannten Zeitung halte und daß er seine Schaft gegen den Derfaffer des Auffatzes: „Die Stellung der Conservattven zu den Juden" gerichtet habe. Nachdem der Staatsanwalt die Anklage wegen Beleidigung des rc. Gehling erhoben hatte, verlas der Vorsitzende des Gerichtshofes, der Herr Kreisgerichtsdirector Kowalleck, die am meisten incriminirten Punkte ber genannten Schrift, durch deren Verlesung die zahlreich versammelte Zuhörerschaft in nicht geringe Heiterkeit versetzt wurde. Der Staatsanwalt beantragte nun, den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 100 Thlrn. oder zu einer Gefängnißstrafe von 8 Wochen zu verurtheilen, worauf der Bertheidiger des Angeklagten, der Herr Rechtsanwalt Kobligk, ausführte, daß der Angeklagte durch den besagten Artikel in No. 60 der Niederlausitzer Zeitung, sowie durch die in verschiedenen Nummern derselben Zeitung enthaltenen schamlosen Angriffe gegen Juden und Liberale zur Abfaffung seiner Schrift gereizt worden sei, und daß er übrigens den rc. Gehling durchaus nicht für den Redakteur der genannten Zeitung halte, da der §. 22 des Preßgesetzes verlangt, daß Cauttonssähige Zettungen unter dem Namen eines bestimmten Redakteurs erscheinen, unter den Nummern der genannten Zeitung sich nur die Notiz fände: Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers Carl Gehling. Er legte zu ersterem Zwecke verschiedene Nummern der Niederlausitzer Zeitung vor und verlas daraus mehrere Stellen in Bezug auf Liberale und Juden, die nur zu dem Zwecke geschrieben sein konnten, um dieselben dem Hasse und der Verachtung preiszugeben. Der Gerichtshof 'zog sich hierauf zurück und trat nach beinahe ^stündiger Berathung wieder in den GerichtSsaal ein, um das Urtheil zu publiciren, das ungefähr so lautete: da der Angeklagte zugestanden, die genannte Schrift versaßt und gegen den Redakteur der Niederlausitzer Zeitung, für den sich der Buchhändler Carl Gehling ausziebt, gerichtet zu haben, da ferner die genannte Entgegnung außer den wissenschaftlichen Untersuchungen auch Beleidigungen gegen den rc. Gehling enthalte, da aber in der Niederlausitzer Zeitung wiederhott Angriffe gegen Juden vorgekommen, Angeklagter aber selbst Jude sei, so seien mildernde Umstände anzunehmen und der E. Breslaur zu einer Geldstrafe von 30 Thlrn. oder im Unvermögensfalle zu 14 Tagen Gefängniß zu verurtheilen. — E. Breslaur wird gegen dieses Erkennt'- niß appelliren. Frankfurt a. d. O., 11. Januar. (Privatmitth.) Ein sehr jehrenwerthes Mitglied unserer Gemeinde, Herr Rentier S. W. Auerbach, Begründer des noch unter dieser Firma bestehenden umfangreichen Manufactur- und Modewaarengeschäfts, beging am 7. d. M. sein fünfzigjähriges Bürgerjubiläum, zu welcher Feier ihm von zahlreichen Freunden sowohl als auch von Körperschaften die herzlichsten Glückwünsche dargebracht wurden. Die Stadt war hierbei durch den Herrn Oberbürgermeister und Deputationen des Magistrats und der Stadtverordneten, die Synagogengemeinde durch den Herrn Rabbiner und Deputattonen des Vorstandes und der Repräsentanten vertreten. Alle dem greisen Jubilar dargebrachten Wünsche concentrirten sich, — wie ein hiesiges Blatt bemertt — darin, daß es ihm, den verehtten Mann, vergönnt sein möge, die wohlverdiente Ruhe nach .seiner vieljährigen rastlosen Thättgkett und des Glücks seiner Kinder, welche sein großes Geschäft sortführen, recht lange noch sich zu erfreuen. Bei den, neulich hier stattgehabten Ergänzungs- und Ersatzwahlen für die Stadtverordneten sind wiederum zwei israelitische Bürger, die Herren Fabrikbesitzer M o-