Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 5 (27.1.1863)
- Date
- 1863-01-27
- Page
- Seite VI (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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VI WaS ist denn das für ein Schriftstück, mit welchem der Herr Landrath Grafso beim Oberpräfidio einkam? und welche Staatsbehörde ist es, unter deren Aufsicht das HauS gestellt wurde? Haben Sie nicht vielmehr den Herrn Landrath Graffo, wie dieser dem Curatorium in der Sitzung vom 29. September mittheilte, beim Ober- Präfidio verklagt? Warum theilen Sie den Bescheid des Ober-Präfidenten nicht mit.'? Gestatten Sie, daß alle Ihre Behauptungen, so lange Sie keine Beweise dafür beigebracht haben, mindestens als — unerwiesen betrachtet werden. Rach diesen Vorwürfen kommt Fräulein Nathan endlich auf die Entstehung deS ConflictS und sagt: „Ich wünschte nach der Einweihung deS HauseS für 20 Kinder, denn so viele werden alsdann da sein, unfern eignen Lehrer und die Erweiterung des CuratoriumS durch Ehrenmänner der Rheinprovinz und WestphalenS." Wir haben wiederum zu erklären, daß diese Behauptungen vollständig aus der Luft gegriffen find, und wiederum, so lange als — unerwiesen betrachtet werden müssen, bis Fräulein Nathan Beweise erbracht hat. wann und wo diese Anträge von ihr gestellt find. Das Curalorium hat vielmehr den Umstand, daß Fräulein Nathan einen Lehrer „will", erst auS der betreffenden Annonce in der Allg. Ztg. d. Zudenth. kennen lernen. — In die Categorie der unerwiesenen Behauptungen gehört auch „Vergebens drang ich auf eine Conferenz". Nehmen wir aber an, die Lehrerftage sei wirklich zur DiScuffion gekommen, hatte dann das Curatorium nicht vollkommen Recht, den Antrag zurückzuweisen? Sollte denn der Unterricht deS Herrn Nordhaus, der für die Kinder wohlhabender Eltern genügt, für die Waisenkinder nicht ausreichen? Doch rechnen wir: Dem Lehrer, den Fräulein Nathan „will", bietet sie ein Firum von.Thlr. 200 ferner ganz freie Station, die man doch wohl veranschlagen muß zu.. . „ 100 Summa Thlr. 300 Hiervon ab das Schulgeld von 20 Kindern ä 6 Thlr.Thlr. 120 So wäre das eine Mehrausgabe von I Thlr. 180 die wiederum aus den von Fräulein Nathan „vermehrten" Fonds der Anstalt beschafft werden müßten. Dies soll nach Fräulein Nathan „der Kern de- Zwiespalts" sein. Wir erwarten die Beweise, daß Fräulein Nathan derartige Anträge gestellt hat, bis dahin erweist sich der „Kern" als wurmstichig. Wir wollen aber dem Gedächtniß des Fräulein Nathan zu Hülfe kommen und sie erinnern,. daß der Confiict im April v. I. entstand, als Herr F. Paderstein auS dem Curatorium schied und von den Curatoren an dessen Stelle Herr R. gewählt wurde. Dieser Herr war dem Fräulein Nathan mißliebig, und setzte sie eS durch, daß derselbe von der Behörde nicht bestätigt und eine Neuwahl veranlaßt wurde. Es wurde nunmehr der von Fräulein Nathan vorgeschlagene Candidar gewählt und sollte man denken, daß Fräulein Nathan von diesem Erfolg beftiedigt sein sollte; doch nein! seit diesem Vorfälle hat sie einen unauslöschlichen Haß auf den Vorsitzenden, Herrn Löwenbach, geworfen und verlangt dessen Rücktritt vom Vorsitze. Zur klaren Darlegung der Situation lassen wir ein Schreiben des CuratoriumS an Fräulein Nathan, deren Antwort und endlich ein Schreiben deS Schneidermeisters Buthe folgen: Fräulein Fanny Rachan, Wohlgeboren hier. Paderborn, den 2. November 1862. Das Unterzeichnete Curatorium beehrt sich hiermit. Ihnen einen Auszug aus dem Protokolle seiner heutigen Sitzung zu unterbreiten und knüpft daran die ergebene Bitte, es möge Ihnen gefallen, sich darüber zu entscheiden, ob Sie auf Grund eines zwischen Ihnen und dem Curatorio zu errichtenden Contracts die Beköstigung und Verpflegung der Waisenkinder zu übernehmen geneigt find und in diesem Falle auf daS Ihnen laut Statut § 29. zustehende Recht der Beaufsichtigung über Erziehung und Pflege der Waisenkinder Verzicht leisten wollen. Wir sehen uns zu dieser Maßnahme veranlaßt, da nach unserer Auffassung die Uebertragung der Beköstigung und Verpflegung der Waisenkinder an dieselbe Person, welche laut Statut mit der Beaufsichtigung dieser Leistungen betraut ist, als etwas Widersinniges erscheint. Wir zweifeln nicht, daß Sie Sich mit unserer Anschauung einverstanden erklären und uns in unserm Be-