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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-27 · Heft 5 (27.1.1863) · p. Seite 69

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 5 (27.1.1863)
Date
1863-01-27
Page
Seite 69 (sequence 9)
Language
German
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69 den Augen verlieren. Die Stellung, welche Beer innerhalb des JudenthumS einnahm, wird aus den Schriften deffelben selbst bestens charakterisirt. Die Zeichnung seine- Charakters wäre wohl noch einer tieferen Auffassung fähig gewesen. Jedenfalls bietet das Buch einen guten Beitrag zur jüdischen Zeitgeschichte, wie Beer selbst einer unserer edelste» Zeitgenoffen war. — München, im Januar. Bon Herrn Di*. Wolfgang Wessely, k. k. ordentlichen Professor der Rechte an der Prager Universität, ist eine Schrift: „Die Befugnisse deS NothstandeS und der Nothwehr nach österreichischem Rechte mit Berücksichtigung deS gemeinen Rechts und der neuer» deutschen Partikulargesetzgebungeu" (Prag, 1862. Verlag von F. Tempsky, 96. §. 8) erschienen. Eine eingehende Würdigung dieser durch klare Darstellung sich auSzeichnenden werthvollen Monographie muß fachwissenschaftlichen Zeitschriften Vorbehalten bleiben. Für d i e se Blätter mag es genügen, darauf hinzuweisen, daß der geehrte Verfasser (vgl. S. 39. Note 1) auch die Bestimmungen des Mosaischen Rechts, namentlich die Vorschriften über Tödtung und Verwundung deS beim Einbruch ergriffenen für noctumus (Exod. XXII. 1, 2); ferner die über Straflosigkeit der bei einer Rauferei wechselseitig zugefügten Beschädigungen (Exod. XXI. 18; rergl. auch Michaelis: „Mos. Recht" VI. §. 273) berührt. Das Recht der Nothwehr zur Rettung eines Dritten gegen einen widerrechtlichen Angriff auf das Leben ist zwar in den mosaischen Büchern nicht deutlich ausgesprochen; aber die Worte: „Stehe nicht still bei dem Blute deines Nächsten" (beviticus XIX. 16) lassen wohl — wie Wessely sehr richtig bemerkt — an einem solchen Rechte nicht zweifeln. In diesem Sinne wird dieses Verbot auch von Talmud (Sanhedrin Fol. 73a) aufgefaßt und das Recht der inculpala tuiela nicht nur auf den Schutz des Lebens beschränkt, sondern auch noch zum Schutze anderer Rechte, als gegen Schändung einer Verlobten oder eines Knaben (Jlischna Sanhedrin VIII. 7) ausgedehnt. 8. F. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Auö Würtemberg, im Januar. (Privatmitth.) Herr EliaS Pflaum ist zum Mitgliede der K. israelitischen Oberkirchenbehörde kürzlich ernannt worden. Der Charakter deffelben gewährt die Bürgschaft, daß er für Wahrheit und Recht eintreten wird. — Hofsanger Southeim hat von Sr. Majestät dem Könige die große goldene Medaille für Kunst und Wissenschaften am Bande des Kronordens erhalten. — Der Unterstützungsverein für israel. Lehrer und Vorsänger hat vom Königl. Cultusministerium die Bestätigung erhalten und steht zu hoffen, daß derselbe viele Theilnehmer unter den Lehrern und den Gönnern der Volksbildung erhalte. — In Jebenhausen wurde die Synagoge neu restaurirt und am 19. December v. I. feierlich eingeweiht. Die Stuttgarter Liturgie wurde zugleich dort eingeführt und ein Harmonium aufgestellt, das den Gesang begleitet. Die christlichen Bezirks- und Gemeindebeamten nahmen fteundlichen Antheil an der Feier, die der Ortsrabbiner textete und der seiner Rede die schönen Worte Psalm 26, 6 zu Grunde legte. — Auch in Eßlingen und Ludwigsburg ist die Stuttgarter Liturgie eingeführt worden, die aber in den größeren Gemeinden des Landes noch nicht zur Geltung gekommen ist. — Im Schullehrer- Seminare zu Eßlingen befinden sich zehn israelitische SchulamtScandidaten und noch weitere „sechs" in her Präparandenanstalt. — Beim zweiten Dienstexamen ist Rabbiner Berlinger für befähigt erklärt worden und wurde ihm daS Rabbinat BraunSbach übettragen. Preußen. Berlin, 9. Januar. Wir können nicht unterlassen, folgenden von hier datitten Arttkel der „M. Z." (No. 9) wiederzugeben. „Wenn der Bericht des Hrn. Pfarrers 3über die Aufnahme, welche die Neusalzer Loyalitätsdeputatton beim Hrn. Kriegsminister gefunden, genau ist, so ist der Vorwurf, den der tapfere Mann seiner eigenen Partei gemacht, kein gerechter. Die conservative Pattei ist weder faul noch feig. Wohl selten hat eine verschwindend kleine Minorität in einem Lande eine so rührige Agitation entwickelt wie unsre Feudalpattei; fetten ist es einer Pattei gelungen, die Wachtparade ihrer Anhänger im Lichte eines Heeres erscheinen zu lassen. Und feige sollten die Herren sein? Parbleu, die Märkischen und Pommerschen Junker feig?! Nein, beide Vorwürfe sind unbegründet. Die conservative oder feudale Pattei tteffen ganz andere Vorwürfe,

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