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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-20 · Heft 4 (20.1.1863) · p. Seite 52

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 4 (20.1.1863)
Date
1863-01-20
Page
Seite 52 (sequence 8)
Language
German
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52 auf die angezogenen §§. des angegebenen Reglements berufen. Auf die Bortheile, die den jüdischen Gemeinden bei Errichtung von öffentlichen Schulen erwachsen, aufmerksam zu machen, wäre eine vergebliche Mühe, da dieselben nicht so leicht von ihrer Antipathie gegen die feste Anstellung der Lehrer abzubringen sind. Man muß sie auf chrem Steckenpferde reiten lassen, bis sie müde werden und von selbst absteigen. — Es müssen unfern Gemeinden doch endlich einmal die Augen aufgehen, daß sie sehen, wie es nur in ihrem eigenen Interesse liegt, da wo es sich thun läßt ihre Schulen als öffentliche erklären zu laffen. v. Würtemberg. Göppingen, 20. December. Gestern wurde in Jebenhausen die neugebaute Synagoge eingeweiht. Die innere Einrichtung dieses jüdischen Tempels ist geschmackvoll. Gemalte Fenster, farbengeschmückte Wände, Goldstickereien und prachtvolle Kronleuchter und Kandelabers, schöne Stühle und Emporen, in welcher die Frauen nicht mehr vergittert wie ehedem sitzen, verleihen dem Ganzen einen freundlichen Anblick. Ein großer Theil des Bauaufwandes wurde dmch freiwillige Spende gedeckt. Ein Harmonium vertritt die Orgel und begleitet den deutschen und hebräischen Kirchengesang. Die Gebetordnung ist die gleiche wie in Stuttgart. Die Einweihungsfeier war würdevoll, bei derselben waren die örtlichen und Bezirksbehörden vertreten. Die Predigt vom Ortsrabbiner verbreitete sich über Psalm 26, 6 und rühmt besonders unsere Landesregierung, die durch die Gleichstellung der Israeliten mit den übrigen Staatsbürgern auch auf die Veredlung des gottesdienstlichen Cultus ein gewirkt hat. Heute Abend hält >er israelitische Leseverein einen Festball im Gasthof zum Rad dahier. Oesterreichischer Kaiserstaat. Auö Saaz (Böhmen), 20. December, wird der Presse folgendes Stück gemeinderäthlicher Intoleranz mitgetheilt: Ein geachteter israelittscher Kaufmann richtete im September d.J. unter gleichzeittger Vorlage zahlreicher Zeugnisse und behördlicher Anerkennungs-Schreiben, also unter Nachweisung entsprechender Qualifikation, an den hiesigen Gemeinde-Ausschuß das Ansuchen um Aufnahme in den Gemeindeverband. Die Väter der Stadt Saaz wiesen jedoch das Ansuchen des erwähnten Kaufmanns ohne alle Angabe von Gründen einfach ab. Der Beschluß wurde mit einer Majorität von vierzehn Stimmen gegen zehn gefaßt, unter welchen letzteren sich auch die des Bürgermeisters und Reichsraths-Abgeordneten Dr. Haßmann befand, der sich vergeblich für die Willfahrung des Ansuchens verwendet hatte. Man erklärte, man habe gegen die Persönlichkeit jenes Kaufmanns nichts einzuwenden, wohl aber gegen den — Juden. Der Kaufmann recurrrrte an das Bezirksamt, das den Beschluß des Gemeinde-Ausschuffes annullirte. Daraufhin recurrirte der letztere an die Statthalterei, welche die Entscheidung des Bezirksamtes bestätigt. Die Bürgerschaft begab sich aber selbst dann noch nicht zur Ruhe, und ergriff ohne Wiffen des Bürgermeisters, der im Reichsrathe saß, den Recurs an das Ministerium, von dem nun die Entscheidung bald zu erwarten ist. Krakau, 1. Januar. (Privatmitth.) Ueber die bereits in Ihrem Blatte besprochene Wahl des neuen Gemeindevorstanves gestatten Sie mir noch einige nähere Bemerkungen. Der hiesige Rabbiner hat seit alter Zeit das Borrecht, zwölf Candidaten behufs der Neuwahl auszuwählen, und übte dieses Recht auch diesmal aus. Theils aus Hinneigung zu den Chaffidim, theils aus Unkenntniß der Personen und Zustände stellte er zwölf Canditaten auf, von denen nur einige wenige selbst des Lesens und Schreibens kundig sind. Der Triumph der Chaffidim war unbegrenzt, da somit nur Männer ihres Anhanges aus der Wahlurne hervorgehen konnten, und sie bereits den Chassidismus zum öffentlichen GemeindecultuS erhoben sahen. Da vereinigte sich eine Anzahl der angesehensten und einsichtsvollen Männer und sandten zu seiner Excellenz dem Herrn Hoftath Merkel eine Deputation, welche die Unzeitmäßigkeit dieses Privilegiums des Rabbiners und den unbeschränkten Schaden, welchen eine solche Wahl auf die schon so sehr verworrenen und darniederliegenden Gemeindezustände üben würde, vorstellte. In Folge dessen wurde Nachmittags am 1. Dec. die Wahl für ungüllig erklärt, und daß eine neue Wahl stattfinden solle, zu welcher Jedermann Candidaten werde Vorschlägen können, und die ganz stei sein würde. Bis jetzt ist diese noch nicht auberaumt, aber die Thätigkeit der Bessergesinnten eröffnet uns die ersteulichsten Aussichten. — In diesen Tagen

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