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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-20 · Heft 4 (20.1.1863) · p. Seite 46

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 4 (20.1.1863)
Date
1863-01-20
Page
Seite 46 (sequence 2)
Language
German
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46 auuahme der Erweiterungen, welche das Christenthum deu Lehren des Judeuthums gegeben, vorwarfen. Mildere Zeiten, edlere Gesittung und größere Gerechtigkeit find eingetreteu. Hiermit ist auch das freie Wort und die unbedingtere Meinungsäußerung ertheilt worden. Es zeigt sich auch hier der Segen der Freiheit, der darin besteht, daß au die Stelle verbiffeuer Polemik die unparteiische Kritik, die freie wissenschaftliche Untersuchung tritt, daß also gerade die Freiheit die wüste Leidenschaftlichkeit mindert, oder doch in die Sackgassen niedriger Parteigenosseu bannt, also die Zügellosigkeit des Haffes, welche die Beschränkung und Verfolgung erst recht hervorriefen, beseiügt. Es ist vaher in den folgenden Arttkeln nicht unsere Absicht, polemisch zu verfahren und von eiuseittgem Standpunkte aus den Gegner ohne Wahl der Mittel und Waffen zu bekämpfen, sondern in ruhiger Würdigung die Verschiedenheiten und Gegensätze der beiden großen welthistorischen Erscheinungen unsererseits ans Licht zu bringen. Wir geben von vornherein offen zu, daß auch wir Partei sind, daß wir durchaus nicht auf jenem nihilistischen Standpunkte uns befinden, auf welchem beide Religionen wie uns ftemde Persönlichkeiten vor uns tteten, an denen wir nur ein sog. objecttves Interesse hätten. Dies ttaut uns Niemand zu, und wir weisen es auch von uns zurück. Unsere persönliche Ueberzeugung, unsre geschichtliche Auffassung und unser fakttsches Leben wurzeln zu sehr im Judenthume, als daß wir es nur beanspruchen möchten, uns außerhalb desselben versetzt zu glauben, um die Beurtheilung wie durch das Glas des Naturforschers erlangt, auszugeben. Vielmehr stellen wir nur als unser Bestreben hin, ohne vorgefaßte Vorurtheile Inhalt, Aufgabe, Verhältnisse, Wirkung und Erscheinung nach beiden Seiten hin zu erforschen, und klar und einfach darzustelleu. Wir glauben dabei uicht, den großen Gegenstand zu erschöpfen, suchen auch nicht durch pomphafte und mysteriöse Ausdrucksweise deu Schein einer ganz neuen großarttgen Auffassung um uns zu breiten, sondern wir wollen vielmehr nur fixiren und in bestimmter Weise aussprechen, was jetzt bereits Zahllosen mehr oder weniger klar im Bewußtsein lebt. Die Achtung, welche gegenwärttg, trotz aller Manoeuvres der Fanattker aus beiden Seiten, die Bekenner beider Religionen vor einander hegen, und die, so abstechend gegen die Vergangenheit, ein schönes, immer wachsendes^ Eigenthum unserer Zeit ist, macht dies möglich und nicht allzu schwer. Gerade darum ist es aber auch au der Zeit, sich wieder einmal jüdischer Seils mit dem Christenthume gewissermaßen auSeinanderzusetzeu, die Differenz- Punkte nachzuweisen, und ohne irgend auf Verkleinerung oder gar Proselytenmacherei auszugehen, doch unverhohlen das auszusprechen, was das Judenthum immer und immer verwerfen muß. Der Weg, den wir dabei zu verfolgen gedenken, soll von außen nach innen gehen, so daß wir zuvor einige äußerliche Momente abthuu, bevor wir zum inneren Kern der Sache Vordringen. 1. Majorität und Minorität. ES ist eine eigenthümliche Erscheinung, daß, während die Schrift 2. Mos. 23, 2 sagt: „Folge nicht der Menge zum Bösen; zeuge nicht in einer Rechtssache, indem du dich der Menge nachneigest, das Recht beugend" — die Tradition die Wotte: nanb CPm ■'“int« aus dem grammatikalischen Zusammenhänge heraushebt, und „sich nach der Mehrheit zu richten" zu einem der 613 Gesetze macht. *) Wahrend also die Schrift die Ueberzeugungstteue des Einzelnen oder der Minorität einer Mehrheit gegenüber zur strengen Pflicht macht, gebietet die Traditton, sich der Mehrheit zu unterwerfen. Man kann aber leicht erkennen, daß beide Satze ihr Recht haben und sich nicht widersprechen, sobald man den Gegenstand ins Auge saßt. Bei allen Beschlüssen eines Collegiums oder einer Versammlung muß die Mehrheit entscheiden, und es hat der Einzelne nicht das Recht, sich der Beobachtung eines Gesetzes zu entziehen, weil er eine abweichende Meinung hat, oder als Mitglied des gesetzgebenden Körpers zur Minderheit gehörte. In Rechtssachen und auf dem Gebiete des Glaubens darf aber Niemand seine Meinung blos darum aufgeben, oder seine Abstimmung ändern, weil eine Mehrheit der entgegengesetzten Ansicht ist. Dem, was wir als recht und wahr anerkannt haben', müssen wir *) Unter den y"nn das 78ste. Um der bekannten jüdischen Clique keine Handhabe zu geben, abermals über Abweichung von der Traditton zu schreien, macheu wir auf Raschi zu dieser Stelle aufmerksam, der geradezu erklärt, daß von den vielen talmudischeu Auslegungen dieser Stelle keine dem Wortsinne angemessen sei. Schon Targ. Ouck. erklärt den Vers in unsrer Weise, und Mendelssohn übersetzt: „Folge der Menge uicht zum Bösen. In einer Rechtssache, wenn du deine Meinung sagst, hange der Menge nicht nach, das Recht zu beugen." Welche verschiedenarttgen Vorschriften über die Abstimmung der Richter namenttich in Kriminalsachen die Talmudisten auS diesem Verse zogen, gehört nicht hierher und kann in Mess. Sanliedrin nachgelesen werden. 1

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