Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 3 (13.1.1863)
- Date
- 1863-01-13
- Page
- Seite 41 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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41 Attentat auf die jüdisch-mitauische Gewerksfahne, mit der die Juden mit polizeilicher Erlaubniß Sr. Kais. Hoheit entgegen gezogen waren, verübt worden, wie dies durch die Zunstgesellen geschehen, wobei die mißhandelten Juden „von Rechtswegen" noch einer Geldbuße unterzogen wurden. Man giebt sich freilich den Schein, als ob man darum die Juden zu städtischen Aemtern, ja selbst zur Verwaltung ihrer eigenen Gemeindeangelegenheiten und Gelder nicht zulassen dürfe, weil sie hiermit Mißbrauch treiben würden. Allein die neuere Geschichte hat gerade in unsren Provinzen so viele Veruntreuungen der schlechtesten Art von Beamten, die also doch nicht Juden sind, aufgedeckt, daß der böswillige Vorwand offen zu Tage liegt. Auch schließt man ja die Bekenner der griechisch-orthodoxen Religion in gleicher Weise aus und spricht ihnen das acttve Wahlrecht ab. Der Jude wünscht weiter nichts, als in der Stadt dem Bürger und auf dem Lande dem Bauer gleichgestellt zu werden. Die allgemeine Provinzialversassung würde er niemals angreifen und jedem Stande seine Rechte, so lange der Kaiser will, ruhig respectiren, wenn man nicht hartnäckig auf seiner völligen Ausschließung beharre. In letzterem Falle aber muß er gegen alle Privilegien aufzutreten sich gedrungen fühlen. Die neuen Reformentwürfe sollen mit 1864 in Wirksamkeit treten. Bis jetzt pflegten die provinziellen Gutachten theilweise oder ganz berücksichtigt zu werden. Man kann im Voraus wissen, daß die letzteren die fernere Ausschließung der Juden nachdrücklich fordern werden. Es wäre daher wohl zu wünschen, daß die Juden Energie genug besäßen, ihre Stimmen dagegen in Petersburg vernehmbar zu machen, wo ihnen Fürsprache nicht fehlen wird. iXunc aut nunguam. Correfponderrz. Aus Westfalen, im November. Die Petition und Denkschrift der jüdischen Lehrer in Preußen betreffend. Der Herr Oberrabbiner Cohn zu Trier hat im Nr. 40 dieser Zeitung die von den jüdischen Lehrern Rheinlands und Westfalens dem preußischen Abgeordnetenhause eingereichte Denkschrift einer eingehenden Kritik unterworfen. Er findet die in derselben aufgestellten Forderungen zum Theil zu weit, zum andern Theile nicht weit genug gehend, die Begründung unrichtig und einseitig. Zunächst ist es mit großem Danke anzuerkennen, daß ein durch Stellung, Beruf und Erfahrung in den hier einschlagenden Fragen bewanderter Mann der Denkschrift und deren Inhalt eine so genaue Aufmerksamkeit geschenkt und die Mängel, die er in derselben findet, öffentlich dargelegt hat. Die Angelegenheit selbst, sicherlich eine wichtige, kann durch eine eingehende Erörterung nur gewinnen und entspringt hieraus eine Polemik, so ist dies doch gewiß ein a'w cob npbrra, welches hoffentlich za einem günstigen Ausgange führen wird. Es wäre überhaupt sehr wünschenswerth, wenn dem Gegenstände, um den es sich hier handelt, nämlich dem Verlangen, daß der jüdischen Elementar- und Religiousschule allgemein und principiell der Charakter der Oeffeutlichkeit beizelegt werden soll, eine größere Aufmerksamkeit zugewendet würde, da von dieser Oeffentlichkeitserklärung mit den daraus entspringenden Folgen zum Theil die Zukunft des jüdischen Schulwesens in Preußen abhäagt. Ueber den Grundsatz selbst scheint Einklang zu bestehen, wenigstens hat sich auch Herr Cohn dafür erklärt. Die Streitpunkte liegen in dem Umfange und der Art und Weise der Geltendmachung des Grundsatzes. Wir haben nun aber so viele Männer unter Rabbinern, Lehrern und Gemeiudevorstanden, die auf diesem Gebiete bereits vielfache praktische und theoretische Erfahrungen gemacht haben, und möchten dringend wünschen, daß solche Männer mit ihren Ansichten und Vorschlägen hervorträten. Es kann dies den petitionirenden Lehrern gewiß nur sehr erwünscht sein, sie beabsichtigen^ sich mit ihrer Petition auch in der nächsten Landtagssitzung an das Abgeordnetenhaus zu wenden, und werden sie alsdann die ausgesprochenen Ansichten sachkundigen und competenten Männern als ein ganz vorzügliches Material für die neue Petition, und als einen Ausdruck der Wünsche und Bedürfniffe des jüdischen Gemeindewesens benutzen können. Wir erlauben uns vor Allem die Bitte an den hochverehrten Herausgeber dieser Zeitschrift zu richten, sein in der Anmerkung zu der vorgedachten Kritik gegebenes Versprechen, sich über die vorliegenden Fragen auszusprechen, recht bald erfüllen zu wollen. Was nun zunächst den Angriff des Herrn Cohn gegen No. 4. der Forderungen der Denkschrift, nämlich Fixirung des Minimalgehalles eines Lehrers auf jährlich 250 Thlr. betrifft, so müffen wir ihn hierin Recht geben. 3**