Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 27 (1863)
- Issue
- Heft 3 (13.1.1863)
- Date
- 1863-01-13
- Page
- Seite 40 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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40 waren auf das Hospital bezügliche Schritte verhandelt worden. Das Direktorium der Hospitäler hatte sich nämlich an die verschiedenen Fractionen der Gemeinde gewandt und angefragt, wieviel die Gemeinde zur Erhaltung des Hospitals beisteuern könne. Die Gesellschaft setzte sich inzwischen nun mit dem auch inzwischen erwählten Borstande der Fortschrittspatt ei in Verbindung und die Regierung ist bereits in Kenntniß gesetzt worden, daß man ihr zur Erhaltung des Hospitals jährlich eine namhafte Summe zur Verfügung stelle. So ist zu hoffen, daß die Regierung das Hospital bald wieder in der früheren Weife Herstellen werde, zumal die mildthätige und hochsinnige Gemahlin des regierenden Fürsten den öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten ein besonderes Interesse widmet. Da mein heutiger Attikel schon lang geworden ist, so verschiebe ich die Besprechung der Schulftagen auf ein anderes Mal. Dr. A. Fels. RußLan d. Von der russischen Grenze, im December. «Privatmitrh.) Der Attikel aus Mitau in Nr. 48 d. Z. hat hier gerechte Anerkennung gefunden, und ist in die russischen Journale übergegangen. Möge er seine Wirkung nicht verfehlen! In den Ostseeprovinzen agitirt man jetzt, sich den Reformen, welche unser hochfinniger Kaiser anstrebt, möglichst zu entziehen, in der Befürchtung, daß durch ihre Annahme die großen Bevorzugungen, welche dem Kur- und Livländischen Adel durch das wiederanerkannte Provinzialrecht geworden waren, aufgehoben würden. Vorläufig beschränkt man diese Agitation auf die Iustizorganisation, um sich schon hiettn von dem großen Ganzen des russischen Reiches zu trennen und unabhängig zu stellen. Man hofft, durch den Einfluß, den der bevorrechtigte Adel besitzt, zum Ziele zu gelangen und seine Sonderintereffen zu sichern. Allerdings würden dadurch zwei schwächere Bruchtheile der Bevölkerung in der benachtheiligten Lage verbleiben, in die man sie vermöge seiner Privilegien gebracht hat, die Juden und die eigentlichen Russen, welche beide von den Gegnern als „nichtdeutsche Bevölkerung" bezeichnet werden, wenn jene milde sprechen wollen. Insbesondere will man die Israeliten in den Baltischen Provinzen von jener Gleichstellung ausschließen, die für unsere Glaubensbrüder im russischen Reiche immer naher ruckt, immer gesichetter wird; man will das krome Jewreh: s„ausgeschloffen sind die Juden"), das aus den russischen Gesetzbüchern zu verschwinden begonnen, für die Baltischen Provinzen auftecht erhalten. So findet sich denn auch kein einziges Blatt hier, welches die gerechten Ansprüche der seit 18 Jahren gegen frühere Zeiten so sehr niedergedrückten Juden nur ausspräche, vielweniger energisch verfechte. Und dabei fehlt es den Juden an jeder Att von Repräsentation. Sie wurden gezwungen, Elemente in sich aufzunehmen, welche die Gemeinden zum Chaos der verschiedenattigsten Klaffen machen, und man hat nun zuletzt den Proletattern dasselbe Wahlrecht für die Vertreter der jüdischen Angelegenheiten wie den Kausleuten gegeben, während diese mit allen Steuern uud freiwilligen Gaben belastet werden und die gebildete Masse ausmachen. In den Baltischen Provinzen sind der Adel auf dem Lande und die attiven Bürger in Städten privilegitt, während die Juden, die Russen als Leidensgesähtten der letzteren und die Bauern beschräntt und bedrückt sind. Die Bauern sind aber eines der gesündesten Elemente des Staates geworden; sie sind in unseren Provinzen durchaus nicht unkulttvitt, haben sich durch Arbeit und Fleiß sehr gehoben, sind von vielen alten Borurtheilen ftei, und namentlich den Juden durchaus nicht abgeneigt, wünschen vielmehr die Emancipatton der Juden herbei. Ohne Jemanden nahe tteten zu wollen, glauben wir überzeugt zu sein, wenn einem aus diesem Bauernstände das im Herzen Kurlands gelegene Krongut Frauenburg verliehen worden wäre, er bei der Erhebung zum Flecken nicht die ausdrückliche Bedingung gestellt haben würde, „nur keine Juden zum Anbau und Wohnen zuzulaffen", wie die lmit allen deutschen Tugenden begabte) Fürstin L. factisch gethan hat; wäre durch Jemandem aus diesem Stande die Landpolizeigewalt geübt worden, auch ohne Studiren der Menschenrechte und ohne Stammbaum, der bis zu den Zeiten des Kostnitzer Eoncils hinaufreicht, der würde nicht auf Verwendung einer hochgestellten Person: einen Juden daselbst in Condition zuzulassen, eine schriftlich abschlägliche Antwort: u. A. „wie es ihm fteue, einen Ott in Kurland zn kennen, wo diese Leute ihr Unwesen nicht treiben" «bravo!) gegeben und ein Gott gefälliges Opfer gebracht haben, wie es der deutsche Baron B. factisch gethan hat. Aus diesem Stande wäre nicht das brutale