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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-13 · Heft 3 (13.1.1863) · p. Seite 42

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 3 (13.1.1863)
Date
1863-01-13
Page
Seite 42 (sequence 12)
Language
German
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42 Viele Gemeinden auch unter denen, die eine Anzahl von 20 schulpflichtigen Kindern (die Zahl, bei welcher nach dem Wunsche der Denkschrift die Oeffentlichkeit der Schule eintreten soll) haben, sind allerdings nicht im Stande, einen solchen Gehalt aufzubringen. Wenn nun hiernach auch ein anderer Minimalsatz eintreten muß, so ist bei Feststellung desselben doch immerhin zu berücksichtigen, daß jeder Lehrer mindestens so viel an Gehalt beziehen muß, daß er von demselben anständig leben kann, und daß, wenn die Ausbringung eines solchen Gehalts einer Gemeinde schwer fällt, dies zu den Nothwendigkeiten gebärt, welche sich einmal nicht ändern lassen. Bei der Gehaltfrage tritt übrigens noch ein anderer Uebelstand ein. Bei den reichen jüdischen Familien, namentlich in den westlichen Provinzen, zeigt sich eine vorwiegende Neigung, aus den kleinen Ortschaften fort und in die größeren Städte zu ziehen. Hierdurch wird aber manche der kleinen Gemeinden, die früher wohlhabend und in der Lage war, für den Lehrer einen größeren Gehalt aufzubringen, in einen wahren Nothstand versetzt. Wir möchten diesen Punkt zur Erwägung stellen, vielleicht möchte es in einem solchen Falle gerechtfertigt sein, daß, wenn durch derartige Umstande die Beiträge der Gemeindemilglieder in einer sehr erheblichen Weis.-, z. B. um das zwei- oder dreifache erhöht würden, der Gemeinde eine Gehaltsminderung eventuell eine Kündigung zustehen würde. Ob aber überhaupt die ganze Gehaltsfrage in das Unterrichtsgesetz selbst hineingehört, oder ob dieselbe von den einzelnen Provinzialbehörden nach örtlichen Verhältnissen geregelt werden soll, ist eine besondere Frage, deren Lösung man füglich der Regierung und dem Landtage überlassen mag. Die Frage selbst muß indessen in ihrer materiellen Seite von den Bittstellern angeregt werden. Wenn ferner Herr Cohn der Denkschrift den Vorwurf machte, daß sie nicht gerade die staatliche Anerkennung der jüdischen Religion und Gleichstellung derselben mit der christlichen Religion (dass, doch wohl mit der evangelischen und der römisch-katholischen) verlangt, indem nur in der bestehenden Nichtanerkennung und Zurücksetzung die Quellen der unglückseligen Lage des jüdischen Schulwesens gefunden werden können, so kann dieser Vorwurf als ein gerechter nicht anerkannt werden. Zunächst handelt es sich in vorliegendem Falle einfach um den Zweck, daß in dem neuen Unterrichtsgesetze die Stellung der jüdischen Schule und der jüdischen Lehrer eine würdigere und gesichertere sein sollte, als dies bisher gesetzlich der Fall. Um diesen Zweck zu erreichen, konnte ein Antrag wie der vorhin erwähnte schon deshalb nicht gestellt werden, weil mit demselben in ein ganz anderes Gebiet eingegriffen und Fragen angeregt worden wären, welche das Abgeordnetenhaus doch unmöglich bei der Berathung des Unterrichtsgesetzes erledigen könnte. Diese Frage hätte allerdings in dem Falle erörtert werden müssen, wenn sich das jüdische Schulwesen überhaupt ohne Erledigung derselben gar nicht verbessern läßt. Dies kann aber nicht zugegeben werden; auf dem Wege, den die Denkschrift eingeschlagen, kann sicherlich sehr Viel Gutes, auf jeden Fall eine bessere Lage als bisher erreicht werden. Sollten aber alsdann auch noch erhebliche Mißstände vorhanden sein, welche nur durch die vorgedachte Anerkennung der jüdischen Religion beseitigt werden können, so müssen allerdings geeignete Schritte gethan werden, um eine solche staatliche Anerkennung zu bewirken, deren Folgen der jüdischen Schule von selbst zu Gute kommen werden. (Schluß folgt.) : Anzeigen. Die hiesige Gemeinde sucht zum nächsten April einen Cantor, der streng religiös, musikalisch gebildet und entweder a. zugleich Schächter sei, mit einem Firum von 300 Thlrn. und nicht unbedeutenden Nebeneinkünftcn, oder b. zugleich geprüfter Lehrer mit einem Firum von 400 Thlrn. Nach Einreichung der Zeugnisse erfolgt die Aufforderung zum Probevorrrage. Reisekosten werden nicht erstattet. Oppeln, im December 1862. Der Synagogen- und Gemeinde-Vorstand. Die zweite Lchrerstclle an der hiesigen israelitischen Gcmcindeschule, welche mit 400 Thlr. jährlich dotirt ist, wird zum ersten April a. c. vacant. Bewerber, welche das Eramen pro lacultate zurückgclegt haben, wollen ihre desfallfigen Zeugnisse nebst currie. vit. bis zum 15. Februar c. franco an den Unterzeichneten cinsendcn. Gleiwitz, den 2. Januar 1563. Der Vorstand der Synagogen - Gemeinde. Abtheilung für Schulwesen. Moritz Silbergleit.

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