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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-13 · Heft 3 (13.1.1863) · p. Seite 33

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 3 (13.1.1863)
Date
1863-01-13
Page
Seite 33 (sequence 3)
Language
German
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LS naher. Der öffentliche Beamte nimmt seine Stelle lebenslänglich ein, und es müssen sehr nachdrückliche Fehltritte von ihm gemacht werden, wenn er seines Amtes entlassen werden soll; in vielen Branchen ist dazu eine richterliche Entscheidung erforderlich. Darum müssen sie doch ihren Pflichten streng Nachkommen, und dürfen sich, ohne in Strafe zu verfallen, keine Vernachlässigungen ihres Amtes erlauben. Mit Ausnahme der größeren Gemeinden aber, oder wo der Staat die Anstellung gesetzlich geregelt hat, wollen sich die jüdischen Gemeinden nur zu provisorischen Anstellungen der Rabbiner, also nur auf eine kleine Zahl Jahre verstehen; sie wollen ihre geistlichen Lehrer anstellen und entlassen können, je nach ihrem Belieben. Einige Vorstände und Repräsentanzen schützen hierbei vor, daß sie, als nur auf Zeit gewählte, nicht das Recht hätten, definitive Anstellungen vorzunehmen, ein irrthümlicher Rechtsgrundsatz, da sie dann nur auf ihre eigene Amtsdauer anstelleu dürften, den Erwerb von Immobilien, oder was der Gemeinde dauernde Lasten bringt, nicht entrireu könnten, und eS doch vorausgesetzt werden muß, daß sie bei der Anstellung eines Rabbinen die Gemeinde selbst beftagen werden, wenigstens ist dies in vielen Statuten vorgesehen, und wo nicht, in jedem Falle recht und billig. Durch diese Unsicherheit der Stellung wird ein zweifacher Nachtheil hervorgerufen. Zuerst ist der Rabbiner dadurch der Willkür der Vorstände zu sehr unterworfen, und da ein Wechsel in den Personen der Vorsteher häufig ist, giebt der gewissenhafteste Vorsteher dem anzustellenden Rabbiner kaum Bürgschaft, im nächstfolgenden Turnus nicht einen heftigen Widerfacher über die Sicherheit seiner Existenz schalten zu sehen. Andererseits wird die Wirksamkeit des Rabbinen auf diese Weise nach allen Seiten hin beschränkt und zum Schwanken verurtheilt. Man rede noch so viel von Ueberzeuguugstreue und Gewissenhaftigkeit. Wenn der Rabbiner alle paar Jahre das Demoklesschwert der Entlassung über sich schweben sieht und weiß, daß es nicht blos von seiner Berufstreue, sondern von dem Mißwollen einzelner Persönlichkeiten abhängt, ob es auf sein Haupt herabfallen werde oder nicht: so ist er gezwungen, sich in allem seinen Thun „in die Menschen zu schicken", jede entschiedene Meinungsäußerung zu vermeiden, auf beiden Hüften zu hinken u. s. f. Allerdings wissen wir, daß nicht die Gemeinden um der Rabbiner willen, sondern die Rabbiner um der Gemeinde willen da sind, daß der Rabbiner daher nicht außerhalb der Gemeinde stehen darf, daß er vielmehr, um auf die Gemeinde bildend einzuwirken, sich auf ihr allgemeines Niveau stellen müsse — aber daß dies weit entfernt ist von dem unsicher«, schwankenden, geistig müssigen Gang, den er um seiner Existenz willen auch ebnen muß, sieht man leicht ab. Es mag immerhin die erste Anstellung eines Mannes als Rabbiner eine provisorische sein; hat er sich aber Euch bewährt, wollet Ihr fernerhin ihn beibehalten, so machet daraus im eigenen wohlverstandenen Interesse eine dauernde. Seid immerhin vorsichtig, stellet seine Pflichten sorgfältig auf, setzet die Fälle der Entlassung genau und umfänglich fest, gebt aber dem Rabbiner das Gefühl der Sicherheit und einer wenn auch bedingten und beschränkten Unabhängigkeit. Zerstreute Bemerkungen. Merkwürdig ist es, wie alle Parteien schließlich immer sich bemühen, die Juden in eine isolirte Stellung zu drängen, an sie als eine isolirte Masse denken und Forderungen stellen der ungerechtesten Art. „Hilft nichts, der Jude wird verbrannt!" mit diesem Schlagwort hat Lessing auf immer die Situation gezeichnet. Unsere Leser erinnern sich, daß die Kreuzzeitungsblatier beim Auftauchen des „Nationalfonds" in Preußen diesen als eine „Äudensache" zu discreditiren suchten. Sie waren so frech zu behaupten, von den 36,000 Thlrn., die jener damals betrug, seien 26,000 Thlr. von den Berliner Juden gespendet. Jetzt, da die Fortschrittsblätter den über 60,000 Thlr. gewachsenen Nationalfonds als eine jämmerliche Kleinigkeit behandeln, und bittere Klagen darüber führen, jetzt bekommen die Demokraten ihrerseits die Juden vor, weil sie — so wenig gegeben! Die „Magd. Zeit.", ein Organ der „Fortschrittspartei", läßt sich also vernehmen: „Grade die bedeutendsten jüdischen Großhändler und Bankiers von Berlin, unter denen Leute sind, welche sich des wenig kostspieligen Vergnügenrühmen mit Humboldt befreundet gewesen zu sein, haben zum Nationalfonds nichts gegeben. Da Juden auch keine Pfründeninhaber sind, sondern sich in außerordentlichen Stellungen befinden, iu denen ihnen mit Maßregelungen nicht bcizukommen ist, so kann der Nationalfonds auch passiv nur ausnahmsweise einen um die Verfassung nothleidenden Juden zu gute kommen." Man sieht, wohin der letzte Passus hin will: „Die Juden haben darum nicht viel gegeben, weil sie als Juden 3*

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