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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-06 · Heft 2 (6.1.1863) · p. Seite 25

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 2 (6.1.1863)
Date
1863-01-06
Page
Seite 25 (sequence 11)
Language
German
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25 durste Folgendes von einigem Interesse sein. Wie auch in diesen Blättern zur Zeit ausführlich berichtet worden, hat die königl. Regierung zu Bromberg im October 1860 den evangelischen Pfarrer Nitzschke von der Jnspection der hiesigen öffentlichen jüdischen Schule enthoben und dieselben dem Rabbiner vr. Friedmann übertragen. So sehr dies auch dem Jnteresie der Schule und selbst den landrechtlichen Bestimmungen über die Schulinspectton entspricht, erregte es dennoch insofern einiges Aufsehen, als sonst überall in Preußen nur die evangelischen Pfarrer die Inspectoren der jüdischen Schulen sind. Erst in neuester Zeit, wohl mit Rücksicht aus die neueste Aera, wurde nun gegen diese Regierungsmaßregel Beschwerde beim Cultusministerium geführt und zwar mit der Motivirung: ein Rabbiner sei kein öffentlicher Beamter, die Lehrer aber seien es, weil die Schule eine öffentliche ist; ein Nichtbeamter könne aber nicht wirkliche Beamte mit Autorität beaufsichttgen. Ein Rabbiner biete auch keine Garantte nach oben, indem er seine pädagogische Befähigung nicht nachweist und auch nicht auf die Versaffung schwört; das Ministerium möge daher die betreffende Jnspection dem Rabbiner F. nehmen und dieselbe wieder an einen öffentlichen Beamten (also an Herrn Nitzschke!) übertragen". Da der Standpunct der Beschwerde dem wieder herrschend gewordenen zu entsprechen schien und zumal da Herr Dr. Friedmann erst bei den letzten Abgeordnetenwahlen in unserm Wahlbericht als Candidat der Liberalen für's Abgeordnetenhaus in größere Reden über die allgemeinen polittschen Fragen und besonders über die Judenfrage seine liberale Gesinnung bekundet hatte, war man auf die Entscheidung des Ministeriums allgemein gespannt: dieselbe lautet wie folgt: „Auf die Vorstellung vom 22. Juli er. eröffne ich Ihnen, daß kein Grund vorhanden ist, den Rabbiner Dr. Friedmann von der Jnspection der dortigen jüdischen Elementarschule auszuschließen. Wenn dem Rabbiner Dr. Friedmann auch nur die Eigenschaft eines Eultusbeamten mit der dorttgen jüdischen Synagogengemeindc beiwohnt, so ist derselbe doch zum technischen Mitglied des jüdischen Schulvorstandes und zur Localaufsicht über den Unterricht und die Disciplin in der öffentlichen jüdischen Elementarschule daselbst, so wie über die Diensfführung der bei derselben angestellten Lehrer wohl geeignet, da derselbe ein wissenschaftlich gebildeter Mann ist, der wegen seines sittlichen Charakters in allgemeiner Achtung steht. Zudem führt der Bürgermeister der Stadt den Vorsitz im jüdischen Schulvorstand und der Kreisinspector die Oberaufsicht über die Schule, auch ist seither in keiner Weise über das Verhalten des Rabbiners Dr. Friedmann in seiner Stellung als Local-Jnspector der jüdischen Schule Beschwerde geführt worden, wohl aber hat derselbe sich in dieser Stellung bisher sehr thätig bewiesen." Berlin, 22. September 1862. Der Minister der Geistlichen rc. (gez.) Lehnert. Wir bemerken jedoch, daß die königl. Regierung zu Bromberg in ihrem Bericht an's Ministerium die Maßregel mit Nachdruck vertteten und daß auch der Oberpräsident der Provinz anerkannt hat; „daß Dr. Friedmann durch seinen moralischen Einfluß, sein Jntereffe für den Schulunterricht und durch seine Bemühungen für gemeinnützige Zwecke nicht nur die Achtung und das Vertrauen des bei weitem größten Theiles seiner Gemeinde, sondern nach dem Berichte der Unterbehörden sich auch in christlichen Kreisen durch seine allgemeine Bildung und seine Gesinnung Ansehen erworben hat." — Schwersenz, Provinz Posen, im December. (Privatmitth.) In der hiesigen jüdischen Gemeinde regt sich der Wohlthätigkeits-Sinn auf eine erfreuliche Weise. Nachdem in jüngster Zeit sich hier ein Frauen- Berein zur Erziehung von Waisen-Mädcben gebildet, welcher bereits über ein kleines Grund-Capital zu verfügen und der in Ermangelung von Waisen einstweilen seine Wirksamkeit damit begonnen hat, mehrere arme Kinder mit Winterkleidung zu versehen, ist in diesen Tagen ein neuer Verein und zwar ein „Darlehns- Kassen-Verein" ins Leben getreten, welcher bereits 30 Mitglieder zählt und aus seiner Mitte einen Vorstand nebst Curatorium einstimmig auf drei Jahre gewählt hat. Nach den Statuten gewährt der Verein hiesigen unbescholtenen Gewerbtteibenden zinsfreie Darlehne bis zum Bettage von 5 Thalern, insoweit demselben zinsfreie Capitalien zur Verfügung stehen, und zu 5 Procent unverzinsliche bis 25 Thaler gegen drei- 2**

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