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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-06 · Heft 2 (6.1.1863) · p. Seite 24

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 2 (6.1.1863)
Date
1863-01-06
Page
Seite 24 (sequence 10)
Language
German
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24 logischen Lehrfächern. Für denselben — als den evangelischen Charakter der Albertina nicht im geringsten tangirend — stimmten die orthodoxesten Doceuten, selbst Mitglieder der theologischen Facultät. Hr. v. Bethmann, der seine Bereitwilligkeit, diesen bescheidenen Wünschen entgegen zu kommen, schon durch seine schnellen, meist innerhalb 3—4 Wochen eingehenden Bescheide erkennen ließ, verlangte noch eine Präcisirung des Antrags in Bezug aus den Genuß corporativer Rechte, Decanat, Stipendiencuratorien rc. Bon diesem beschloß die Universität nach dem Berichte einer Commission, die Urkunden und Stiftung auf's sorgfältigste geprüft hatte. Nichtevangelische auszuschließen. Sie hatte somit das Votum erneuert, das sie im Januar 1848 abgegeben, als der damalige Cultusminister Eichhorn nach Emanirung des Judengesetzes vom Juli 1847 sämmtliche Preußische Universitäten aufforderte, sich gutachtlich zu äußern, „ob eine Modification chrer Statuten zulässig und angemessen sei", nachdem er in der Herrencurie des Vereinigten Landtags sich damit einverstanden erklärt hatte, „daß durch das Gesetz die Möglichkeit gegeben werden solle, in so fern seitens der Universitäten keine erheblichen Schwierigkeiten gemacht würden, auch die Juden als ordentliche Professoren unter den von der Abtheilung angegebenen Modalttäten aufzunehmen." — Daß Hr. v. Bethmann einem solchen Votum, zu dem Eichhorn schon die Initiative gegeben, das Ladenberg laut Erlaß vom 14. Juli 1848 nach dem Gesetze vom 6. April 1848 als erledigt angesehen und dem gemäß Juden angestellt hatte, das nur eine fanatische Reaction in Preußen verschwinden lassen konnte, seine Unterstützung gewährt haben würde, dafür bürgen seine wiederholten Erklärungen in der Kammer über §. 12. der Verfassung. Inzwischen war kurze Zeit vor Absendung des letzten Universitätsbeschlusses Hr. v. Mühler Cultusminister geworden und bis jetzt — nach Ablauf von 7 Monaten — ist keine Antwort auf denselben angelangt. Dies Schweigen ist um so auffallender, da man hier aus sicherster Quelle weiß, daß nicht etwa die Absicht vorliegt, die Regulirung dieser Angelegenheit bis zur Vorlage eines Untergerichtsgesetzes zu vertagen, das nach dem gegenwärtigen Plane nicht auf die Universitäten ausgedehnt werden soll. Der Verdacht liegt sehr nahe, daß Hr. v. Mühler, der trotz der denkwürdigen Erklärung des Grafen Schwerin in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 1. Juli 1862: „Das Ministerium, dem ich die Ehre gehabt anzugehören, hat unter allerhöchster Sanction den Grundsatz adopttrt, daß §. 12. der Verfassung actuelles Recht sei", also trotz des allerhöchsten Willens das Judengesetz vom Juli 1847 in seinem ganzen Umfange auftecht erhält, den Antrag todt zu schweigen beabsichtigt. Obschon nach dem Regentschaftsprogramme, das ja auch für daS gegenwärtige Ministerium maßgebend sein soll, berufen „die sorgliche und bessernde Hand anzulegen, wo sich Willkürliches und gegen die Bedürfnisse der Zeit Laufendes zeigt", zögert er, diese Hand selbst da anzulegen, wo der allerkirchlichste Minister der absoluten Monarchie sie freiwillig darbot. Kann es des Königs Wille sein, daß heute noch Preußische Universitäten — die ja so oft als hellleuchtende Edelsteine in der Krone der Hohenzollern gepriesen wurden — um den allerwiuzigsten Thell der Lehrfreiheit, die Kaiser Alexander seinem Volke im reichsten Maße gewährt hat, Jahre lange vergebliche Verhandlungen führen müssen? Wahrlich! Wir haben Grund genug, mit Sehnsucht jener Tage zu gedenken, als Graf v. Redern in der Herren - curie dem Baterlande Glück wünschte, daß es Männer beseffen, wie den Philosophen Mendelssohn, wie Jakobi, den größten Mathematiker seiner Zett, wie Rieß und andre, und hinzufügte: „Kunst und Wissenschaft kenne nicht die Grenzen des eignen Vaterlandes, nicht die hemmenden Schranken störender Religionsansichten", und als Graf Jork ausrief: „Wenn die Universität ein organisches Ganze sein soll, so muß sie die Fähigkeit haben, alle geistigen Notabilitäten in sich aufnehmen zu können. Oder wäre es denkbar, daß Spinoza nicht an einer Preußischen Universität Philosophie lehren könnte, weil er ein Jude wäre? Ich glaube, daß ich diesen Namen nur zu nennen brauche, um der hohen Curie und des Hrn. Cultusministers Zustimmung gewiß zu sein, daß dies gerade undenkbar wäre!" — Goldene Zeit! Welches Entsetzen würden diese Worte in dem Herrenhause des heutigen Preußen Hervorrufen! Spinoza oder Mendelssohn Profefforen der Philosophie unter Hrn. v. Mühler!! Könnten die Herren Grafen heutzutage nicht von Glück sagen, wenn Se. Excellenz die beiden Juden als Hülfslehrer für Mathematik oder Geographie (bei Leibe nicht Geschichte) an einer Realschule duldete?! Rakel, 21. December. (Privatmitth.) Für das Verhalten des gegenwärtigen CultuSminsteriums

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