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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1863-01-06 · Heft 2 (6.1.1863) · p. Seite 21

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
27 (1863)
Issue
Heft 2 (6.1.1863)
Date
1863-01-06
Page
Seite 21 (sequence 7)
Language
German
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21 schiede« und liberal, als bei der Gewerbefleiheits-Frage ausgefallen; indessen ist wenigstens ein kleiner Fortschritt erreicht worden. Der bisher hier bestehende Unterschied zwischen Groß-Bürgerrecht und Klein- Bürgerrecht ist aufgehoben, und wir werden mithin künftig nur eine einzige gleichberechtigte Classe von Bürgern haben. — In Verbindung mit dieser Angelegenheit ist auch die Juden-Frage zur Sprache gekommen. Die Aufnahme der Juden hängt im bremischen Staate laut eines Gesetzes von 1855 von einer besonderen Erlaubnis des Senates ab. Der Senat hat dieses Vorrecht in ziemlich illiberaler Weise gehandhabt, wie die äußerst geringe Zahl hier ansässiger Juden und die bekannt gewordenen Fälle von Abweisungen von Juden beweisen. Die Bürgerschaft beauttagt nun den Wegfall dieser Besugniß des Senats und die Annahme der Bestimmung: „daß das religiöse Bekenntniß die Erwerbung des Bürgerrechts nicht verhindern oder erschweren solle". Dagegen bemerkt der Senat in einer sehr gewundenen Erklärung: „daß er bestimmte, von einer gewisien Classe von Inden gewöhnlich bettiebene Erwerbszweige, namentlich Schacher-, Trödel- und ähnliche Geschäfte, für besonders gemeinschädlich halte; daß er bisher die Aufnahme solcher Juden, von denen er befürchten mußte, daß sie dergleichen Geschäfte betreiben wollten, nicht gestattet habe und sie auch künftig nicht werde gestatten dürfen". In der letzten Sitzung der Bürgerschaft fielen ziemlich scharfe Worte gegen diese vom Senate beliebte Unterscheidung zwischen Schacher- und andern Juden, während er die „Schacher-Christen", von denen es große und kleine hier in genügender Anzahl giebt, nicht für „gemeingefährlich" hält. Die Bürgerschaft hat, wohl hauptsächlich, um das endliche Zustandekommen des Bürgerrechts-Gesetzes zu ermöglichen, auf jenem Zusatz- Antrage nicht bestanden. Der Bremer Senat, der in neuerer Zeit zu den meisten großen Zeitfragen eine eben so liberale wie humane Stellung einnimmt, hat durch diese neueste Erklärung dem Nimbus seiner Liberalität, sowohl im Innern unseres Freistaates als auch nach außen, nicht besonders genutzt und in so fern auch einen politischen Fehler begangen. Dessau, 19. December. (Privatmitth.) Der seiner Zeit in seinem Berufe rühmlichst bekannte Vorsänger Königsberger ist in diesen Tagen nach 42 Amtsjahren nach langem Leiden verstorben und mit außerordentlichen Ehren begraben worden. Auf dem Gottesacker hatte sich fteiwillig ein christlicher Gesangverein eingefunden, der durch seinen Gesang vor und nach der ausgezeichneten Grabrede unseres Predigers Dr. Gustav Philippsou den erhebendsten Eindruck machte. Möge der große Verlust, der unserem schön organisirten Gottesdienste durch diesen Todesfall geworden, bald einen würdigen Ersatz finden. Erlangen, 19. December. Di*. Herz, der Medicinal-Professor, von dem in jüngster Zeit mehrfach die Rede gewesen, will, wie es heißt, Bayern verlassen. Derselbe war durch einstimmigen Antrag des Senates zum ordentlichen Professor vorgeschlagen; das Ministerium wollte ihn indeß, da er Jude ist, nicht befördern, sondern ihm das Pxädicat eines „ Ehren - Professors " verleihen. Letzterer Gedanke war jedenfalls ein höchst seltsamer Ausweg! (Man sieht: tout comme chez nous! ES bezeichnet jedenfalls die Lage in Deutschland, daß man in bürgerlicher und gewerblicher Beziehung die Juden völlig emancipirt, dagegen Alles, was sich in Wissenschaft und Kunst auszeichnet, ausschließt und nicht aufkommen läßt. In der Schweiz gerade das Gegentheil! Red. d. A. Z. d. Jud.) Gera, 19. December. (D. Allg. Ztg.) In der heutigen Sitzung des Landtags wurden die Gesetzentwürfe, welche sich auf den Anschluß in der Justiz- Pflege an Weimar, so wie aus die Organisation der Gerichte und den Strasproceß beziehen, bei namentlicher Abstimmung einstimmig angenommeu. Ferner wurde die Gewerbeordnung, deren Grundsätze Gewerbefreihett und gewerbliche Freizügigkeit sind und die der Weimarischen fast ganz ähnlich ist, einstimmig angenommen. Dabei machte die von der Regierung ausgestellte Ansicht, daß Nichtchristen (Juden) die gewerbliche Niederlassungsfreiheit nicht haben sollten, wobei sie sich auf die exorbitante Bestimmung der Geldcrn'schen Verfassung von 1857 berief, daß Nichtchristen nicht einmal bürgerliche Rechte, geschweige denn staatsbürgerliche Rechte genießen sollen, eine große Auflegung. Vom Abgeordneten Jäger wurde auf des Ungeheuerliche solcher Bestimmungen hingewiesen, in jetziger Zeit, wo der Kaiser von Oesterreich Juden in das dortige Herrenhaus berufen hat, wo in ganz Deutschland die Juden in bürgerlichen und in fast allen Staaten in staats-

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