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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1838-07-10 · Heft 82 (10.7.1838) · p. Seite 333

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
2 (1838)
Issue
Heft 82 (10.7.1838)
Date
1838-07-10
Page
Seite 333 (sequence 3)
Language
German
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335 zählen ist — über welche jedenfalls auch unpolitische Handlung nur ungetheilte Stimmen der Misbilligung sich kund gaben. — Eine Unter-Rabbiner-Stelle, .welche durch das Ableben eines der Mitglieder des Rabbinats vacant geworden, wurde zweien zwar achtbaren, aber schon sehr bejahrten Männern, welche außerdem ganz, dem orthodoxen System anhangen und außer dem Talmud in allen Wissenschaften ganz fremd sind, provisorisch übertragen. Indessen ward ein von einer großen Anzahl am meisten dabei betheiligter Gemeindeglieder dem Borstande eingereichtes Gesuch, die erledigte Stesse mit einem namhaft gemachten, noch im kräftigsten Mannesalter stehenden, wissenschaftlich gebildeten und dabei mit vielseitigen ralmudischen Kenntnissen ausgerüsteten Manne zu besetzen — mit Stillschweigen hingenommen. — Es ereigneten sich seit mehren Jahren verschiedene derartige Fälle, in welchen auf ähnliche Weise „allen billigen Wünschen von Gemeindegliedern Gehör gegeben worden." Unter solchen Verhältnissen zwischen dem Vorstande und der Gemeinde geschah es, daß Ecstecer (dessen de jure Bestehen noch immer zweifelhaft ist) bei Einem Hohen Senate um Bestätigung seiner dermaligen Verwaltungsweise nachsuchte. Würde diese erfolgt sein, so hätten nicht nur der jüdische Gottesdienst, sondern auch die Ausübung der jüdischen Religionsvorschriften in Gefahr geschwebt und wir würden unter der unumschränkten Herrschaft von neun indifferenten Männern das Schlimmste zu fürchten gehabt haben. Dank also den edlen Männern, die, von mehr als 200 hiesigen Gemeindegliedern unterstützt, durch geeignete Schritte diesem zuvorgekommen sind und bei Hohem Senate ganz gehorsamst dahin zu wirken suchen, daß die Administration der rein kirchlichen und religiösen Angelegenheiten dem Gesetze (s. §. 8. — der Fürstlich Primatischen Verordnung v. 1812, 2ter Band) zufolge von der Competenz des Vorstands ausgeschlossen bleibe und unter Hochdessen geneigter Vorsorge mit Zuziehung von fünf genannten, achtbaren, hochbesteuerten, (vom Rabbinate beauftragten) Gemeindeglredern die für diese Angelegenheiten nothwendigen Anordnungen getroffen werden möchten. — Dadurch wird also hoffentlich erzielt werden, daß die Synagogen nach einem vorzulegenden Plane restaurirt und vermittelst einer abzufassenden Synagogen-Ocdnung alle Mißbrauche abgestellt und alle zeitgemäße Verbesserungen eingefühct werden (wozu der Herr Ober-Rabbiner, wie schon erwähnt, recht gerne die Hand bietet); daß ferner ein anerkannt religiöser Mann als Prediger ausgenommen werde und alsdann manche s. g. Piutim und einzelne später eingeführte Gebete durch einen wohlgeordneten Kanzelvortrag, so wie durch Anordnung eines Choralgesanges ersetzt werden. Aus allen diesen Vorschlägen, deren zu Stande Bringen jene edle Männer zum Ziele ihres Strebens setzen, ist ersichtlich, daß Dieselben Sinn für Reform haben.— Gleichwol fanden solche bei dem Vorstande kein Gehör! Warum? weil dieser, dem H.schen Vermächtnisse getreu, erst auf den dereinstigen Trümmern beider Synagogen einen Neubau nach eigenem Geschmacke aufführen; weit dieser einen Prediger oder „Rabbiner" anstellen will, der sowol der erforderlichen rabbinischen Kenntnisse entbehrt, als auch als bekannter Neolog einer solchen Stelle durchaus nicht genügen kann — weil mit einem Worte alles Jüdisch-Alterthümliche, Religiös-Heilige bis auf das Andenken ausgemerzt und uns ein Ritus neuer Art aufgezwungen werden soll, der als fremde Ausgeburt in unsrer Gemeinde nie das Bürgerrecht erlangen wird; besonders da ein solcher dazu führen würde, den Samen der Zwietracht auszustreuen. Man urtheile nun: Diejenigen, welche der Zeit gemäße Reformen verlangen, sind die s. g. Orthodoxen oder Talmudisten; Diejenige, welche solche verweigern, und nach Kräften zurückzuhalten suchen, sind die s. g. Neologen oder Antitalmudisten! Auf welcher Seite ist nun das Recht, ist die Civilisation? Wir überlassen eine richtige Beantwortung dieser Frage jedem unbefangenen, vernünftigen Leser und bemerken nur noch, daß wir nur diesmal replicirt, um die Sachlage nachWahrheit darzustellen; übrigens auch kein Wort mehr darüber vertieren werden. Denn diese ganze Angelegenheit liegt der gnädigen Vorsorge Eines Hohen Senates zur Entscheidung vor und wir hoffen von der Weisheit, Unpartheilichkeit und Gerechtigkeitsliebe desselben, daß binnen Kurzem beschlossen werden wird, was Rechtens ist. M.... Correspondenzen, Auszüge, Repliken. Berlin, im Juni. Allgemeine und besondere Verhältnisse. (Fortsetzung). Will ich den Blick weiter über allgemeine Zustände streifen lassen, so muß ich noch den Einstuß des Judenthums zu Berlin auf die Gesammtmonarchie hervorheben, und hier habe ich von nirgend Bedeutendem zu berichten, als vom Großherzogthum Posen. Die jetzigen Zustande des GroßherzogthumS sind Ihnen wol bekannt genug, auch gehört eine Betrachtung derselben nicht hierher; allein sie sind sehr nahe berührend für unser Thema und Berlin fällt dort so gewichtig in die Schale, daß durch diesen Namen allein schon die Hauptanregungen der Bildung sich zu hoffnungsvoller Blüthe entfalten. Daß Berlin schon mit Eifersucht auf das Herzogthum siehet, ist eine bedeutende Erscheinung, und ich erinnere mich sehr wol der Zeit, wo das Naturalisations-

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