Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 52 (24.12.1855)
- Date
- 1855-12-24
- Page
- Seite 659 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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m eine größere Zahl von Glaubensgenossen wohnt, sie völlig emancipirt hat. Wir stehen an den Grenzen deS deutschen Vaterlandes, und da haben wir als freudiges Ereigniß nichts zu bezeichnen, als daß daS schnelle Erblühen deS „Instituts zur Förderung der israelitischen Literatur", dieses Instituts, welches dem Publikum eine reiche israelitische Literatur, und dieser ein großes Publikum schaffen will, ein fröhliches Zeichen der innen» Lebenskraft in unseren Gliedern gegeben. Die düsteren Facta lasset unS heute übergehen: sie find Allen bekannt. Und nun, theure Glaubensgenossen, unterstützet unS ferner in unseren Bestrebungen.' haltet durch Eure fördernde Theilnahme diese Zeitung auftecht, verstärkt ihre Wirkung, breitet ihre Pfade nach allen Seiten auSl Magdeburg, 17. December. Einige Fragen aus dem Statut der Synagagen- Gemcinden in Preußen. Man hat sehr häufig bereits Fragen über daS Ganze und über einzelne Puntte aus dem zu entwerfenden Statut für jede Synagogengemeinde in Preußen an unS gerichtet. Da diese auch allgemeiner Natur find, so stehen wir nicht an, eine Reihe derselben in diesem Blatte zu besprechen, mit dem Bemerken, daß wir die Ansichten Andrer, wenn sie nicht gar zu gedehnt ausgesprochen werden, gern entgegennehmen. Einige dieser Fragen interessiren mehr die größeren, andere die kleineren Gemeinden, insbesondere die Gemeinde-Verbände. 1) Stehen die wvhlthätigen Anstalten, z. B. u. dgl. unter dem Gemeinde-Vorstände, oder find sie ganz selbstständig? Das Gesetz (vom 23. Juli 1847) läßt dies in §. 53. principiell ganz unentschieden; diejenigen Vereine und Anstalten, die bisher unter Aufsicht der Vorstände standen, sollen es fortan noch so, neue nur, wenn die Statuten eS bestimmen. DaS Gemeindestatut hat also hierin fteie Hand. — Unsere Meinung geht nur dahin: daß jede Anstalt .und jeder Verein, dessen Leitung ein Ehrenamt ist und dessen Zweck ein normirter ist, nur dann ein volles, kräftiges Leben hat, wenn er möglichst selbstständig dasteht. und in seiner Thätigkeit keine, ihm an sich fremde und höhere Instanz anzugehen hat. Eine Anstalt oder ein Verein, die am Gangelbande geführt werden, lernen nicht gehen, und verfallen bald. Die Armen-, Krankenre. Anstalten in den Gemeinden müssen daher ein selbstständiges Leben führen. Indeß ist eine Oberaufsicht von Seiten deS Gemeindevorstandes dennoch in zwei Fällen nothwendig. Erstens muß eine lassen re vision dem Vorstande zustehen, weil es nicht zu den äußersten Seltenheiten gehört, daß dergleichen Kassen leichtsinnig geführt werden. Zweitens wenn Streitigkeiten in dem Vereine Vorkommen, namentlich wo Klage geführt wird, daß wider die Statuten verfahren wird, ist es von äußerstem Nutzen, den Gemeindevvrstand als schiedsrichterliche Instanz hinzustellen. Die Majorität der Mitglieder ist nicht immer die einsichtsvollste und unabhängigste, und die sich bedrückt scheinende Minorität pflegt dann gewöhnlich zu dem Mittel des — Ausscheidens zu greifen, was in einzelnen Fällen auch ein ungerechtfertigtes Nachgeben der Majorität zur Folge hat. Um diese Zerrüttung im Schooße des Vereins selbst zu vermeiden, ist von vorn herein die fthiedSrichterliche Autorität deS Gemeindevorstandes .festzusetzen. (Fortsetzung folgt.) Meraturbericht. IX. (Fortsetzung.) Waldau'S „Rahab" hat unstreitig einen epischen Charakter. Darum werden wir mitten in die Katastrophe versetzt und alle Motive derselben werden als vorausgegangea erzählt Darum auch, da der Dichter den aus der Mode gekommenen Hexameter ersetzen will, der fünffüßige Anapäst als — nicht ansprechender — Ersatz. AdolfBött» ger'S „Fall von Babylon" ist vielmehr lyrisch gehalten. DaS Ganze besteht auS einzelnen jambischen Gedichten, in die Lieder, Gebete u. s. w. in trochäischem Maße eingeschaltet werden. Jede Gelegenheit, lyrisch schwungreiche Beigabe einzufügen, wird benutzt. Die Handlung tritt gegen den Ausdruck der Enlpfinduagen zurück. Wir erkennen schon hier gern an, daß die Sprache Döttger's durchgehendS fast vollendet ist, die Verse weich und dem Ohre sehr gefällig, die Schilderungen prachtvoll. Sehen wir aber nun, in welche Hülle der Dichter den welkerschütternden Fall Babels eiukleidet. Ein. israelitischer Jüngling ist Bräutigam einer israelitischen Jungfrau Thirza. Da sieht ihn die Königin Nerissa, die Gemahlin deS Belsazzar, und will ihn 4 la Poriphar verführen, er aber 4 la Joseph entflieht zum Heere des Cyrus, das Babel belagert, und verräth ihm daS in nächster Nacht zu feiernde Fest der 52*