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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-12-17 · Heft 51 (17.12.1855) · p. Seite 653

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 51 (17.12.1855)
Date
1855-12-17
Page
Seite 653 (sequence 9)
Language
German
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653 Kraft bleiben müßte. Aus diesem Beispiel ist doch sicher;u erkennen, daß Gractz, wenn er absichtlich oder aus Irrthum einer alten religiösen Einrichtung oder einem geschichtlichen Moment eine neue, von den Talmudisten nicht erwähnte Ursache zu Grunde legt, nur die Geschichte in ihrem ZusammcnhLng berücksichtigt und weder an die Rcformsüchtelei einiger kleinen Geister, noch an den Wahlspruch der Schwarzen: noli me tsngere gedacht hatte. — Der Historiker kann aber auch nicht allen im Talmud nicdergclcgren Ansichten über eine Thatfachc Rechnung tragen und hat eben so wie der Kasuist das Recht und die Befugniß, einer Ansicht, die seinem historischen Gefühl zusagr, vor einer andern den Vorzug zu geben, von welcher Freiheit Gractz auch Gebrauch machte in dem Satze. „Iabne sollte die meisten Vorrechte der heiligen Stadt genießen, unter andern das Posaunenblasen." Unter diesen Vorrechten befand sich aber in der Thal nur noch das große Recht: das Synhcdrion in seinen Mauern zu besitzen, über welche Unebenheit der Darstellung und des Ausdrucks der Unbefangene hinwegfieht, der Streit- und Tadelsüchtige aber nimmt Anstoß daran und freut sich, aus seinem Verstecke zur Ehre Gottes und seiner Thora ein Werk mit Verketzerungen und Verdächtigungen zu umrankcn, dcsicn Ruhmcshöhe er nicht zu erreichen vermag. Wir sind bisher dem Rcccnsentcn auf seinen friedlichen Streifzügcn. Schritt vor Schritt gefolgt und Haben gesehen, wie seine Brandraketen, womit er Gractz' Geschichlswcrk zu vernichten wähnte, in der Luft verpufft sind; wir reichen nunmehr dem Reccnscuten die friedliche Palme und laffcn ihm, dem talmudischcn Spruch rrr nsbr; wa rrrrr—iss*' gemäß, folgende Berichtigung, die uns vr. Klein mitzerheilt hat, als freundliches Andenken zurück. Gractz übersetzt nämlich S. 343. die Stelle in Icrus. Tcrumat C. 9., wo von Der nicdcrn Herkunft des Dioclctian die Rede ist: ,,darum sollst du weder einen geringen Römer noch einen nicdcrn Gucbcr verächtlich behandeln", und ist hier dem Commcntarist gefolgt, der unter dem Namen chabar, wie sonst, die Gucbern verstanden hat. Das Wort cliabar bedeutet aber hier socius, Genosse, und ist damit sein Mitkaiscr Galerius gemeint, der eben so wie Dioclctian den gemeinen Soldatenmantcl mit dem kaiserlichen Purpur vertauscht hatte. In der Parallelstelle keresebit raba c. 63. steht deutlicher anstatt Chabar welches Wort bis jetzt keine genügende Erklärung gefunden hat, cs ist aber nicht zu verkennen, daß hier Galerius gemeint ist. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 7. December. (Fr. I.) Gestern Abend kurz vor 7 Uhr ist Freiherr A. M. v. Rothschild, der älteste Chef des berühmten Bankhauses, an den Folgen eines bösartigen Grippeanfalls hingeschieden. Der Verstorbene war im Jahr 1771 (?) geboren. Frankfurt am Main, 9. December. (Privatmitth.) Heute fand die Beerdigung des am 6. dieses verstorbenen Freiherrn Amschel v. Rothschild (geb. 12. Juni 1773 s?j), deS Nestors dieses berühmten Hauses, statt. Eine Reihe von 200 Equipagen und fast alle Handlungshäuser, Deputationen aller öffentlichen Anstalten u. s. w. und besonders die von dem Verblichenen unterstützten Armen begleiteten die Leiche bis zu ihrer letzten Ruhestätte. Rabb. Hirsch hielt die Leichenrede, in der er so paffend und wahr die Verse 1—5 auS Jes. 56. auf den Verstorbenen anwendete, indem derselbe mit der größten Strenge die Sabbathgesetze selbst im merkantilischen Leben beobachtete. Unter den zahlreichen Legaten, die er tcstirte, ist das bedeutendste Vermächtniß das von Zwölfmalhunderttausend Gulden in hiesigen 3'ft procentigen Stadt-Obligationen, deren Zinsen wöchentlich an die Armen der hiesigen israelitischen Gemeinde vertheilt werden, eine Wohlthal, der sich die Armen schon bei seinem Leben zu erfreuen hatten. Mögen die Erben seines RcichthumS auch die Erben seines WohlthätigkeilssinneS und freundlichen, leurseligen Benehmens werden, und sich nicht nur die Reichthümer, sondern auch die Familientugenden von Geschlecht zu Geschlecht forterben; dies war heute daS allgemeine Geber am Grabe dieses edlen Juden und Menschen. Gotha, 6. December. (L. Z.) Die Staatsregicrung hat mit einigen Modificationen das ihr vorgelegte Statut über den Erwerb und den Verlust des hiesigen Bürgerrechts genehmigt, wonach daS letztere allen bisherigen Cremten unentgeltlich erchejlt und die Verschiedenheit deS Glaubensbekenntnisses als Hinderungsgrund bei Erwerbung dieses Rechtes aufgehoben wird. 51

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