Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1855)
- Date
- 1855-12-17
- Page
- Seite 652 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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652 lus gelesen werden — was Graetz in Frankel's Monatsschrift 1852 S. 394. bewiesen hat —. also sicherlich wurde dies in Jabne beschlossen. Was nun aber der Recensent weiter vorwendet, „daß außerhalb Palästina lange, lange vor R. Jochanan b. Sakkai ein Synhedrion theoretisch und praktisch mit gesetzgebender und gcsetzentscheidender Macht vorhanden war", so ist er davon den Nachweis schuldig geblieben; und wenn er auch einmal in einem Bortrag seines Meisters den von ihm angeführten Satz „Bereits im babylonischen Eril war praktisch die Verwirklichung des Gesetzes im Galuth gelöst; R. Jochanan und seine Genossen hatten nur auf Ezechiel, Jeremias, Baruch, Daniel und alle die Meister und Wahrer des Gesetzes hinzuschauen, die beim ersten Eril nach Babylon gewandert und dort die Fortleitung des Judenthums außer Palästina verwirklichten", gehört haben mochte, so war eben dies auch nur ein Phantafiebild, welches man einem begeisterten Redner wohl erlauben, cs ihm wohl auch nacherzählen kann, das man aber nicht so unbedingt wie eine aus dem finaitischcn Archiv genommene Urkunde hinstcllen darf. Die „Meister und Wahrer des Gesetzes", welche der Recensent dem R. Jochanan b. Sakkai als Prototypen vorstellt, waren aber, nach einer agadischen Deutung in Gittin 38., die „Zimmerlcute und die Schlosser", welche der König von Babylon aus Jerusalem wcggeführt hat (2 Kön. 24.), aus diesen nun wurde das große Synhedrion gebildet, „welches die Fortleitung des Judenthums außerhalb Palästina verwirklichte"; der kundige Recensent dachte aber sicherlich nicht daran, daß ein Agadist im Talmud Jeruschalmi, hierüber spottend, Gott die Worte in den Mund gelegt „Ein Individuum in Palästina ist würdiger als Euer großes Synhedrion außerhalb Palästina." Uebrigcns weiß die Geschichte durchaus nichts von dieser „Verwirklichung des Gesetzes im Galuth, — von der Fortleitung des Judenthums außer Palästina" und sie kennt nur Esra — Len zweiten Moses — als den Regenerator des Judenthums, der nach der Rückkehr der Erulanten „die vergessene Thora — nach dem Talmud — neu gegründet", oder, wie die Apikorfim sagen, die verlorenen Urkunden ausgesucht, gesammelt, ergänzt und kritisch geordnet habe. Von Ezechiel, Jeremias und Daruch weiß aber selbst die talmudische Sage weiter nichts von ihrer Thatigkcit zur Fortbildung des Judenthums zu berichten, als daß sie die Einsetzung eines Schaltjahres beschlossen hätten, weil damals keine gesetzliche Behörde in Palästina bestanden habe. Ganz vergeblich bedient sich aber der Recensent dieses Factums als Angriffswaffe gegen Graetz, denn derselbe hat nicht gesagt, daß die Bestimmung des Neumondes und der Festzciten an die Anwesenheit des Synhedrions in der Tempelhalle gebunden war, wie es der Recensent glauben machen will; Graetz berichtet nur die Thatsache, daß nach dem Falle Jerusalems Jabne der geistige Centralpunkt des Judenthums wurde, daß dort in der Regel der Neumond und die Festzeiten bestimmt worden sind — was Graetz ausführlicher S. 80. beschreibt —; und wenn Graetz hier sagt „dem Gerichtshöfe allein übertrug R. Jochanan das Kalenderwesen", so braucht er doch wahrlich nicht die Einsetzung eines Schaltjahres damit gemeint zu haben, und die ganze weitschweifige Declamation des Recensenten ist daher nur eine nicht zu rechtfertigende Verkleinerungssucht. Das Motiv zu dieser Reform soll nach der Ansicht von Amemor gewesen sein: den Zeugen das Ablegen ihrer Zeugnisse zu erleichtern; wenn nun Graetz ein anderes Motiv dazu angiebt, so ist dieses eine Freiheit, die sich wiederum der Historiker erlauben darf. Erlaubt sich doch zuweilen der Gesetze- Symboliker noch ganz andere Freiheiten gegen Vernunft und Logik und gegen den Genius der heiligen Schrift — exempla sunt odiosa — und eine solche den Verstand verwirrende Hypersymbolik ist doch zuweilen für das positive Gesetz weit gefährlicher als es einige Graetzische Ansichten über bedeutungslose Facten aus der Vorzeit find; ja, manchmal scheint Graetz gerade der Genius der Orthodoxie verleitet zu haben, von den recipirten Ansichten abzuweichen. So sagt er B.. R. Jochanan b. Sakkai habe zum Andenken an das Tempelleben angeordnet. daß die Kohanim nicht mit ihren Sandalen an den Füßen zum Priestersegen hintreten sollen, während im Talmud zwei verschiedene Ursachen dafür angegeben werden: aus Achtung vor dem Publikum, oder bei Zerreißung eines Riemens an den Sandalen möchte der Priester, um denselben wieder anzubindcn, die Reihe der segnenden Priester verlassen, wodurch sein Priesteradel verdächtigt werden könnte. Da nun diese beiden Motive keinen Haltpunkt mehr in unsrer Zeit haben, so treten mit dem größten Recht in vielen Synagogen die Priester bestiefelt oder beschuhet zum Segnen hin. Da nun aber die Talmudisten die wahre Ursache dieser alten Verordnung nicht mehr gewußt haben, so durfte Graetz doch eben so gut ein neues Motiv angeben, nach welchem nun aber die alte Einrichtung auch in unsrer Zeit noch in