Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1855)
- Date
- 1855-12-17
- Page
- Seite 650 (sequence 6)
- Language
- German
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650 welche wenigstens das vorschristmäßige Elementarlehr- Eramcn gemacht und innerhalb der letzten fünf Jahre als Lehrer gewirkt haben, und auf Lehrerinnen, welche gleichfalls die letzten fünf Jahre mit Genehmigung der Behörden fungirt haben (§. 2.). Jeder, welcher einen jährlichen Beitrag von mindestens 1 Thaler zahlt, ist Mitglied des Vereins, wer mindestens 25 Thaler zahlt (ein für alle Mal), ist immerwährendes Mitglied (§. 4.). Die Unterstützung, welche einem Lehrer, einer Lehrerin oder Lehrerwittwe gewährt wird, soll mindestens 50 und höchstens 200 Thaler jährlich betragen. Waisen werden nach Ermeffen des Vorstandes unterstützt (§. 15.). Die Verwaltung ist vortrefflich, die Vorsteher und Revisoren haben mit Wärme daS Werk der Humanität zu fordern gewußt. F. Ll. Nachbemerkung der Redaktion. Zwischen der jüdischen Gemeinde zu Berlin und ihren Schwestern in den acht Provinzen des preußischen Staates findet ein unglückseliges Verhältnis statt, das hier zur Sprache zu bringen wohl eine paffende Gelegenheit bietet. Berlin dünkt fich das Haupt der preußischen Juden zu sein, und konnte es sein; es ist aber ein so indolentes und den großen Körper verachtendes Haupt, daß der Körper längst fich entwöhnt hat, Berlin als Haupt anzusehen, und es, wenn es fich ja einmal als solches gerirt, ganz unbeachtet läßt. Berlin denkt nicht daran, daß 12,000 gegen 220,000 doch noch keine allzugroße Zahl ist. So findet in der Regel, was von der Provinz ausgeht, keine Unterstützung in Berlin, und darum auch, wenn ja etwas von Berlin versucht wird, keine Beachtung in der Provinz. Das „Institut zur Förderung der israelitischen Literatur" hat in Berlin eine lächerlich kleine Zahl von Abonnenten, und ein Verein, der fich „Verein zur Unterstützung jüdischer Lehrer in Preußen" nennt, hat — 26 Thcilnehmer im ganzen preußischen Staate!... In beiden Fällen trägt aber allein Berlin die Schuld. Während das genannte „Institut" fich vielfach nach Berlin wandte, und dennoch keine Förderung fand — hat der gedachte Preußcnverein cs nicht für die Mühe werth erachtet, sein Dasein der Provinz nur kund zu thun. Wir erhielten z. B. vor anderthalb Jahren eine Anfrage aus Schlefien über den Verein, und wußten fie nicht zu beantworten. Wir veröffentlichten die Anfrage, und die Leiter des gedachten Vereines waren zu träge, fie zu berücksichtigen. Man wird sagen, fie wußten von der öffentlichen Anfrage nichts — auch das nicht, denn seit derselben ließen wir um Statut und Bericht bitten, und — erhielten Statut und Bericht wiederholt versprochen, aber wirklich nicht! Was wäre natürlicher gewesen, als daß der Vorstand eine Aufforderung an die jüdischen Gemeinden direct oder indirekt erlasse, um einen so wichtigen, so nothwendigen Verein zu unterstützen — und sicher wäre der Erfolg ein bedeutender gewesen — aber nichts dergleichen geschah. Ist es also die Abficht des Vorstandes, den Verein zu einem allgemeinen und segenbringenden zu machen, und ihn nicht etwa blos im Stillen vegetiren zu lassen, wohlan! so trete er in die Oeffentlichkeit, so rühre und rege er fich — wir versprechen ihm im Voraus die energischeste Unterstützung! Frankurt am Main, im November. H. Iochanan bell Sakkai und das Syllhedriall zu Iabae. Bon Raphael Kirchheim. (Schluß.) Wir wenden uns nun zum Centrum der Angriffslinie und übergehen die mikroskopischen Fleckchen, die der Recensent so glücklich war, in der Ausdrucksweise von Graetz hie und da zu entdecken, die Verdrehungen und Andichtungen, die er fich zur Ehre GotteS erlaubt, weil Graetz des unglücklichen Wortes „freie Anficht" fich bedient hatte; eine freie Anficht findet aber vor dem Tribunal dieses Großinquisitors keine Gnade, möge das Wort noch so bedeutungslos wie hier stehen, eS hilft nichts — das Buch kommt auf den Inder und der Ketzer wird verdammt. — Graetz sagt: „R. Jochanan ben Sakkai übertrug dem janmefischen Synhedrion die religiöse Machtvollkommenheit, welche eS in Jerusalem besessen hatte, mit der zugleich die richterlichen Functionen eines Obertribunals verbunden waren, denn er mußte der herrschenden Ansicht cntgegentreren, daß der Synhedrialkörper lediglich innerhalb der Tempelhalle (Lisclicbat-ha.Gazit) Defugniß habe, außerhalb dieser Stätte verliere er aber seinen gesetzgebenden und gesetzentscheidenden Charakter und höre auf, Dertteter der Nation zu fein." Graetz stellte diesen Satz apodictisch und ohne Nachweis auf, er sagte aber nicht mehr, als was mit deutlichen Worten die heilige Schrift, Deut. 17, 8 —13, die Mischna Sanhedrin 86, die Tosafta und Sifti von den Functionen des großen Synhedrions in der Tempelhalle angeben;