Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 51 (17.12.1855)
- Date
- 1855-12-17
- Page
- Seite 649 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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649 Form machen; vorläufig genehmigen Sie den kurzen Ueberblick: Es war im Winter 1847, als mehrere hiesige Lehrer und Freunde des Lehrerstandes einen Verein bildeten mit dem Zwecke: jüdischen Elementarlehrern und Lehrerinnen in Preußen, wenn dieselben durch Alter, oder Krankheit nahrungslos und hülfsbedürftig geworden, eine Pension, demnächst Wittwen und Waisen jüdischer Elementarlehrer Unterstützung zu gewähren. Die achtbarsten Männer aller Stände, unabhängig von ihrer religiösen, politischen, oder socialen Richtung widmeten ihre Theilnahme und Beiträge einem Institute, welches allseitig fiir eine Wohlthat und sür ein großes Bedürfniß gehalten wurde. Um jene Zeit erlosch der mit so schönen Aussichten und Anfängen seit einigen Jahren bestandene „Culturverein" und sein Vorstand (vr. Stern) beschloß, den Rest des Vereinsfonds dem Lehrer-Pensions-Verein zu vererben. Hierdurch bekam das junge Institut im Frühjahre 1848 ein Grundcapital von Tausend Thalern. War aber das Jahr 1848 in diesem Sonderfalle dem Vereine glückbringend, so war es im Allgemeinen und von zwiefacher Seite her ungünstig, ja bedrohlich, denn nicht nur, daß die politischen Wirren der Thäligkeit andere Richtungen und der Theilnahme andere Gegenstände anwiesen, es war auch letztere für den jüdischen Lehrerstand dadurch träger geworden, daß man sich schmeichelte, mit der unbedingt eingetretenen und bleibend geglaubten bürgerlichen Gleichstellung der Juden wäre auch das Bedürfniß einer specifischcn Fürsorge für deren Lehrer ausgeschlossen. Auch das Jahr 1849 war nicht besser, und nun war es die neuorthodore Revolution in der jüdischen Gemeinde, welche sich zwischen den Verein und sein Gedeihen drängte. Ich könnte hier meine Darstellung mit mancher Anekdote auf Kosten der gefinnungs- und vcrsolgungssüchtigen Partei würzen, aber der freudige Eindruck, den meine Nachricht über die jetzige Stellung des Vereins offenbar auf den Leser machen wird, soll nicht durch eine Nebenbeschäftigung mit Zügen aus der Neuorthodorie getrübt werden*). *) Hat doch Einer der Vorstandsmitglieder zur Zeit feiner famosen Gemeindeherrschaft schculos die Behauptung ausgesprochen, man müsse die jüdischen Lehrer alle Nach den Anfangs gefaßten Beschlüssen sollten die ersten fünf Jahre keine Pensions-Verleihungen stattfinden, vielmehr dazu benutzt werden, ein verhältnißmäßiges Vermögen anzusammcln, damit in der Folge eine Grundlage für die ausgesctztcn und auszusetzenden Hülfcleistungcn vorhanden sei. Nach dieser Bestimmung sollte mit Anfang des Jahres 1853 der Verein seine Wechselwirksamkeit beginnen. Da trat plötzlich die Behörde mit einem Halt! ein, indem nach dem ursprünglichen Statut nur solche Lehrer eine Pension beanspruchen durften, welche fünf Jahre lang einen Beitrag geleistet, der Verein demnach zur Kategorie von Versicherungs-Gesellschaften gehöre, die eine besondere Genehmigung der Staatsbehörde bedürfen. Die Polizeibehörde verfuhr mit Strenge gegen den Vorstand des Vereins, und nachträglich ergab sich, daß der Gemcindcvorftand seine neuorthodore Hand nach dem Vereine ausstrecktc. Die Vorsteher des Vereins sahen das Gefährliche der Zukunft desselben, wenn er in die Hände des neuorthodoren Gcmeindevorstandes fällt, und sie beschlossen, die Statuten so zu modificircn, daß der Verein von dem Bedürfnisse einer staatsbehördlichen Genehmigung unabhängig wird. Es ward demnach aus dem Pensionirungs-Verein ein Unterstützungs-Verein. Mit dem Jahre 1853 eröffnete der Verein seine Bewilligungen bei noch schwachen Mitteln, indeul zweien Lehrern fortlaufende Pension von 80 und 50 Thalern ausgesetzt wurde, und seitdem begleitet ein Segen des Herrn die Energie der Leiter des Vereins. Besonders glanzend ist der Zuwachs an beitragenden Mitgliedern seit vorigem Jahre. Es waren damals 117 Berliner und 19 ftcmde Mitglieder, jetzt find 254 Berliner und 26 auswärtige, darunter der Vorstand und 6 Mitglieder der jüdischen Gemeinde zu Tilsit. Und so kann die Berliner Gemeinde sich dem Lehrerstande gegenüber doppelt Glück wünschen, erstens, daß die unverschuldet außer Thätigkeit gekommenen Lehrer eine Zuflucht bei dem Vereine finden können, aber noch weit mehr, daß in neuester Zeit die wirkenden Lehrer so gestellt werden, daß ihre Wünsche außer Verbindung mit dieser Zuflucht bleiben. Erlauben Sic, jetzt noch die wichtigsten Bestimmungen aus dem Statute anzuführcn: Der Zweck deS Vereins (§. 1.) ist schon oben genannt. Die Wirksamkeit des Vereins erstreckt sich auf diejenigen Lehrer, vierzehn Tage wegjagen können, dann thalen sie gewiß ihre Pflicht. Corresp.