Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 50 (10.12.1855)
- Date
- 1855-12-10
- Page
- Seite 638 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3225931-3225982--15003-3300704- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
638 Züge entstellt Hätte u. s. w. Rühmt der Historiker z. B. R. Safra's Redlichkeit, R. I. b. Levy's Gedäcbtniß, oder er erwähnt den Stolz von R. Juda, den Witz von B. Kapara, die ironischen Fragen von R. Jirmijahu und ähnliche Anlagen und Charakterzüge, die er als treuer Historiker theils der Wahrheit wegen nicht mit Stillschweigen übergehen darf, theils um dem Gerippe Leben zu geben, erwähnen muß, so heißt dies bei dem Reccnsemcn amplificiren und generalisiren. Wir wollen dem kundigen Recensenten nicht die menschlichen Schwächen unsrer leuchtenden Sterne am biblischen und talmudischen Horizont, die er selbst, wenn er sich einmal das Verdienst erwerben möchte, eine jüdische Geschichte ohne Schnitzer zu schreiben, nicht unterdrücken könnte, oder deren vereinzelte rühmliche Thaten vorführen, die er sicherlich zur Glorie seiner Helden noch mit prunkenden Schnörkeln verzieren würde; wir wollen dagegen seiner nicht deutlich ausgesprochenen Ansicht über die Tradition in dem „malerischen und kunstsinnigen" ersten Artikel noch einige Worte entgegnen. Sinaitische Tradition heißt, nach der Ansicht aller unbefangenen Denker, Alles, das sich im religiösen Leben ohne biblische Stütze als Usus im Volke Israel erhalten und ohne Controverse sich von Geschlecht zu Geschlecht fortgeerbt hat. Von solchen Traditionen waren die Talmudisten und das Volk die Träger; wie wenige Traditionen dieser Art sich aber in dem gewöhnlichen alltäglichen cultuellen und rituellen Leben erhallen haben, wird kein redlicher Talmudkundiger läugnen. Ist doch schon bei rr'p, welches das Gesetz nach dem Recensenten „von dem ersten Eintritt in Palästina seine Bekenner täglich zweimal wiederholen ließ", zwischen den Schamaiten und Hilleliten eine Controverse entstanden, ob man solches Abends in liegender Stellung reciliren müsse oder nicht! Waren nun die Talmudisten nur die Träger und nicht die Schöpfer der Lehre, warum haben sie hier nicht den Usus zu Rathe gezogen, wie sich solcher „von dem ersten Einttitt in Palästina" erhalten hat? Daß die Philakterien mit Darmsaiten genäht werden müssen, hat sich traditionell erhalten, hingegen war es bei den spätesten Rabbinern noch nicht festgeftcllt, nach welcher Ordnung die Perikopen in die Kapsel gelegt, und ob der Knoten täglich erneut werden müsse — es scheint demnach, daß sich von den 300 Haufen von Tefillin, die bei der Niedcrmctzclung der Buteraner aufgeschichtet lagen, sich nicht eine für die Nachkommen erhalten hat; die Gesetze von den Schiurin und Chazizin haben sich vom Sinai her erhalten, hingegen war es zu der Zeit von R. Nachman noch nicht festgestellt, ob man bei dem Schlachten von Geflügel den Schlund oder die Gurgel abschneiden müsse — und die Talmudisten waren doch die Träger der Tradition! Während Rabbiner unsrer Zeit für Selichoth und Piurim schwärnten und den Angriff auf dieselben mit scbastopolischer Ausdauer abwehren, haben viele von den Trägern der Tradition noch nicht einnial die Formel der gewöhnlichsten Benedictioncn gewußt! Wenn der Recensent, statt seinen „palettkundigen Freund" eine Vorlesung über das Vorttaitiren halten zu lassen, eine Definition der Tradition gegeben und die hier nur berührten Widersprüche zu lösen versucht hätte, dann hätten wir, wenn auch nicht daS inquifitatorische Recht ihm eingeräumt, in jedem Worte des Herrn Graetz eine Apostasie zu wittern, ihn wenigstens berechtigt gehalten, die dogmatische Ansicht desselben zu würdigen oder zu verwerfen; aber mit unmotivirren hingeworfenen Phrasen ein dogmatisches Urtheil in der Absicht zu fällen, um einen Gelehrten zu verdächtigen, weil er in einer dem Recensenten nicht beliebigen Anstalt lehrt, von der man aber sagen kann: n^nn »xn man, ist ein Verbrechen, welches man nicht einmal einem tadelsüchtigen Recensenten verzeihen kann. Von R. Jochanan ben Sakkai sagt Graetz, gestützt auf die Erzählung in Gittin 56. und in Aboth von R. Nathan C. 3.: „In den Revolutionsstürmen gehörte er, in Folge seines friedfertigen Charakters, zu der Friedens- Partei; mehrere Male hatte er Volk und Zeloten zur Uebergabe der Stadt Jerusalem und zur Unterwürfigkeit unter die Römer nachdrücklich ermahnt." Daß es in Jerusalem eine Römerpartci, die Graetz euphemistisch eine Friedenspartei genannt hat, gegeben, ist aus JosephuS hinlänglich bekannt. Wenn wir nun auch die geistreiche Combination von Graetz, im Wiener Jahrbuche, der der» Kampf zwischen den Hillelitcn und Schammaiten (Irr. Schab 1.) als einen politischen Kampf zwischen der Friedcnspartei, der die Schule Hillel's, und der KriegSpartei, der die Schule Schammais anhängte, darstellte, welcher „aus gewissenhafter Treue fürs Gesetz eine republikanische Gesinnung hegte und nur Gott allein und sein Gesetz als weltlichen Herrscher anerkannt wissen wollte", wohl als ein geistreiches Phantafiebild, aber nicht als eine historische Thatsache gelten lassen können — welches Urtheil auch bereits Frankel auf eine der Wissenschaft würdige Weise ausgesprochen hat, so ist doch dies nicht in Abrede zu stellen, daß die jüdische Gelehrten-Aristokratie, zwar nicht aus egoistischen In-