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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-11-26 · Heft 48 (26.11.1855) · p. Seite 616

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 48 (26.11.1855)
Date
1855-11-26
Page
Seite 616 (sequence 8)
Language
German
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616 etwa 100 Seelen oder 20 Familien auf die Gemeinde. Es giebt aber auch, wie Großherzogl. Kreisbchörde wohlbewußt, Gemeinden von nur 10 Familien und darunter, und die Geldopfer, welche diese kleinen Corporationen und selbst die größeren für ihren Eultus bringen müssen, grenzen ans Unglaubliche, und sind oft nahezu ganz unerschwinglich. Welche Wohlthat wäre eS also für sie, wie für ihre Lehrer, wenn diesen gestattet würde, das oft sehr eindringliche Schachtcramt mit zu übernehmen! Würde man nicht mit allen Händen darnach greifen, wenn man den christlichen Schullehrern, unbeschadet ihres amtlichen Ansehens und Wirkens, durch andcrwcite Bedienstung einen jährlichen Zuschuß von 25 — 50 —100 und mehr Gulden verschaffen könnte? Das bisher Erörterte läßt keinen Zweifel darüber, daß, nach meinem unmaßgeblichen Dafürhalten, dem Gesuche des Petenten zu willfahren wäre. Allein ich glaube noch weiter gehen und die Bitte daran knüpfen zu dürfen, daß verehrliche Kreisamt bei Großherzoglichem Oberschulrath die Aufhebung oder Modisicirung des fraglichen Verbotes etwa in der Art beantragen wolle, daß den Großherzogl. Kreisämtern anheim gegeben werden möge, in allen jenen Gemeinden, welchen die Aufbringung einer ausreichenden Lehrcrbcsoldung zu schwer fallen sollte, auf Antrag ihres Vorstandes, den Lehrern auch das Schächteramt zu übertragen*). Rabbiner vr. Levi. Nachbemerkung der Redacrion. Wir können dieses Gutachten unsres, hochgeschätzten Collcgen nicht ohne einige Bemerkungen entlassen. Wir befinden uns ganz auf seiner Seite, indem auch wir das stricte Gesetz, daß das Lehrer- und Schächteramt getrennt sein müsse, wenigstens in Deutschland, wo die ungeheure Mehrzahl der Gemeinden klein, aus wenigen Familien bestehend, sind, für höchst nachthcilig halten. Nicht aber aus allen, von Herrn vr. Levi angeführten Gründen, sondern wesentlich aus — Nothwendigkcirsgründcn. Unter einem solchen Gesetze würde cs, meiner Erfahrung gemäß, sehr vielen Gemeinden rein unmöglich sein, sowohl einen Lehrer als einen Schächter zu halten! Sic könnten weder für den einen, noch für den andern die Mittel beschaffen. Aber sobald wir über *) Großherzogl. Obcrschulrath hat, wie Eingangs erwähnt, nicht blos diesem Anträge entsprochen, sondern überhaupt und unbedingt verfügt, „daß künftighin den israelitischen Religionßlchrcrn gestattet werden soll, neben ihrem Amte den Schächtcrdicnst zu übernehmen." Corresp. die Grenzen dieser „eisernen Nothwendigkeit" hinaus find, hört auch alles Bedenken auf, und die Trennung der beiden Aemter ist freudig zu begrüßen. „Grau, Freund, ist alle Theorie" — mag auch theoretisch das Schächteramt eigentlich fast wie ein priesterliches, mag das Schächten die Attribute fast wie eines religiösen Actes erhalten haben: es ist dennoch wahr, daß dieses Amt und dieser Act bei der Menge in keiner Achtung stehen, und das Lehreramt durch die Uebernahme dieses Amtes sehr an Achtung verliert. Damit ist nicht gesagt, daß es nicht Lehrern und Schächtern im Einzelnen dennoch gelingt, sich Hochachtung zu erwerben — aber desto mehr Hindernisse haben sie hierbei zu überwinden. — Ferner ist es wahr, daß das Schächten dem Lchramte oft auch in der Zeit Schaden zufügt. Ich kenne viele kleine Gemeinden, wo es den Hausfrauen nicht im geringsten Bedenken macht, ihre Vögel dem Lehrer zum Schächten zuzusendcn, auch wenn er mitten im Unterrichte ist, und — wehe ihm, wenn er die Magd unverrichteter Weise zurücksenden wollte! Je größer nun die Gemeinde, desto mehr ist dies der Fall. Unsere Meinung geht daher dahin: daß die gesetzliche Bestimmung nicht ein strictes Verbot aussprechen dürfe, sondern in Gemeinden, die notorisch nicht im Stande sind, zwei Beamte auskömmlich zu erhalten, die Verbindung beider Aemter gestatten, sobald aber dies nicht der Fall, die Trennung beider unbedingt befehlen müsse. Die Redaction. Zeitungsnachrichten. Preußen. Dom Niederrhein, im November. (Privatmitth.) ES ist höchst unangenehm, aus einer so großen Gegend, wie die genannte, nichts Angenehmes miltheilen zu können. Bei der untern Classe außerordentliche Indolenz, bei der höhern der leidige JndifferentismuS laßt Nichts gedeihlich erfprießen, und daS Bestehende vegetirt bloS. Von einem vernünftigen Fortschritt ist fast nirgends eine Spur. An den Feiertagen wirkt diese Wahrnehmung am betrübendsten auf den Beobachter. In mancher Gemeinde, welche sich mit Händen und Füßen dagegen sträuben würde, auch nur einen b^b zu streichen, sieht man an solchen Tagen, wie Wenige sich beim Sagen dieser

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