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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-11-26 · Heft 48 (26.11.1855) · p. Seite 614

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 48 (26.11.1855)
Date
1855-11-26
Page
Seite 614 (sequence 6)
Language
German
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614 Sebastopol ausgezeichnet, und welche decorirt worden, durch Dccrcl vom 31. Oktober, fei cs mit dem Orden der Ehrenlegion, sei cs mit der Militairmcdaille, bemerken wir folgende Israeliten: Veil (Lazare), Lieutenant im 6. Jnfant. - Regim.; Cahen (Alerandre), Lieutenant im 42. Linien-Reg.; Jacob (Gustav Leon), Unter-Lieur. im 61. Linicn- Reg.; Mopse (Bernard), Artillerie - Capitain (Stab); Rueff (Benjamin), Oberarzt im 9. Bataillon der Zager zu Fuß; Hermandiquer (Jfidorc) , Sergent - Major im 1. Regim. der Grenadiere der Kaisergarde; Lehmann (Leopold), Sergent im 2. Regim. der Gardevoltigeurs; May (Joseph), Corpora! im 7. Linien-Reg.: Deil (Joseph), Sergent im 20. Linien-Reg.; Söc (Michel), Sergent im 1. Zuaven-Reg.; Block (Charles), Ober-Ouartiermcistcr im 1. Artillerie - Regim.. Rose (Joseph Sigisbert), Sergent im l. Bataillon Chasseurs. Dieser Letztere, sagt der „Moniteur", ist einer der Ersten auf der Courtine angekommen, wo er die Standarte des Bataillons aufgepflanzt. —. So weit von den französischen Soldaten der Krim. Nun — würden aus den russischen Armeen, aus der Bemannung der versenkten Flotte, aus der ruhmvollen Besatzung Scbastopols gleiche Berichte der Welt geboten, so würden die Namen vieler tapferen Juden auch da nicht fehlen. Gießen, im November. Heber die Verbindung des Ichächterdirnstcs mit dem Fehreranttc. In Nr. 42. d. Bl. ist einer Verordnung des k. k. österreichischen Unterrichtsministeriums gedacht, wonach kein israelitischer Lehrer mehr angeftelli werden dürfe, der zugleich Schächter sei. Es müsse sich auch sonderbar ausnehmen, fügt der Referent bei, „daß ein Lehrer die Kinder belehrt, kein Thier zu quälen, dabei aber in aller Gemüthlichkeit den armen Thieren den Hals abschneidet." — Die nämliche Verordnung , daß ein Lehrer nicht zugleich auch Schächter seilt dürfe, hat bis vor wenigen Jahren im Großherzoglhum Hessen bestanden, wo sie auf Andringen vieler Gemeinden und ich muß hinzufügen, mit auf meinen gutachtlichen Bericht hin, wieder aufgehoben worden ist. Um so mehr halte ich mich veranlaßt, dieses mein Gutachten hier in extenso mitzuthcilcn. Der Gegenstand scheint mir wichtig genug, um weitere Dekanntgebung zu verdienen. .Als Motive des bestehenden Verbotes, ein Lehrer solle nicht zugleich auch Schächter sein, lassen sich, meines Erachtens, etwa folgende drei denken: 1) Hält man es mit der Würde des Lehrers unverträglich, daß er schlachte; 2) Glaubt man, es werde dadurch in ihm eine gewisse Rohheit oder Fühllosigkeit erzeugt; 3) Fürchtet man, es könne der Religionsschule Abbruch geschehen, wenn des Lehrers Zeit auch noch durch Schächkerfuncrionen in Anspruch genommen werte. A4 1. erlaube ich mir zu erwidern: das Viehschlachten bei uns Juden ist eine religiöse Handlung, die den, der sie verrichtet, keineswegs entwürdigt. Der Schächter spricht dabei den Segen: „Gelobt seiest Du, Ewiger unser Gon, König der Welt, der uns geheiligt har durch seine Gebote und uns befohlen, also zu schlachten." Er dankt Gott dafür, daß er uns erlaubt hat, Thierc für unsren Flcischgenuß zu rödten, dabei aber vorgeschrieben, es so, d. h. mit möglichster Schonung des Thieres, ohne O-uälerei und Metzelei, und unter reichlichster Blutcntlcerung zu thun. Der Schächter geht dabei, wenn ich so sagen darf, mit wahrer Andacht zu Werke, bereitet sich gehörig vor, spricht während der Handlung nichts Fremdartiges, untersucht nach derselben, ob er vorschriftlich verfahren und das Fleisch koscher sei u. s. w. Wie sollte nun die Vornahme dieses religiösen Actes der Würde des Lehrers zu nahe treten, zumal in den Augen seiner eigenen Glaubensangehörigen, um die es sich hier doch zunächst handelt! Wäre das der Fall, so würde man nicht von jeher in den angesehensten jüdischen Gemeinden die Vorderer in den Synagogen mir dem Schächteramte betraut haben, wo sie dann in dieser Doppelfuncrion und Stellung die allgemeinste Achtung genießen. Ja, noch mehr! Das Schächteramt bedingt einen durchaus tadellosen Lebenswandel. Auf Antrag ihrer Gemeinden habe ich schon oft Individuen die Autorisation zum Schlachten versagt oder wieder entzogen, weil sie dem Trünke oder Spiele ergeben waren, unkcusch oder sonst unordentlich lebten, Betrugs oder anderer Vergehen halber Strafe erlitten hatten u. s. w. Wie stünde hiernach mit einigem Rechte zu behaupten, die Würde oder das Ansehen des Religionslehrers leide darunter, wenn er zugleich auch Schächter sei? Es ist dies so wenig der Fall, daß ich wünsche, mancher Lehrer, der nicht schlachtet, möchte in

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