Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 45 (5.11.1855)
- Date
- 1855-11-05
- Page
- Seite 577 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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577 entgegen stehen. Eine Thatsache, welche als zuverlässig gegeben werden kann, mag einen Beleg hiezu liefern. Bei dem Eintritte eines zu lebenslänglicher CorrectionS - Strafe Verurtheilten in die gedachte Straf-Anstalt, hielt der genannte Bezirks - Rabbiner, wie gewöhnlich in diesem Falle, eine Anrede an denselben, worin er ihn unter Anderm ermahnte, in dem Gedanken an die göttliche Gerechtigkeit Beruhigung zu finden. Zum Schrecken der Anwesenden unterbrach hier der Angeredete den Rabbiner mit den verzweifelten Worten: „Nein, Herr Rabbiner, daS ist keine göttliche Gerechtigkeit, ich bin unschuldig." Nach beendigtem Gottesdienste um den Sinn dieser Worte befragt, betheuerte derselbe in der eindringlichsten Weise seine Unschuld, weshalb sich der Rabbiner veranlaßt sah, dem Vorstande der Anstalt den Vorfall mitzutheilen. Dies ereignete sich vor Jahr und Tag. Vor Kurzem nun wurde der jugendliche Sträfling, der sein ganzes Leben im Gefängnisse vertrauern sollte, durch die freudige Botschaft überrascht, daß durch königlichen Gnadenact dessen Strafzeit auf die Dauer von zwölf Jahren herabgesetzt worden sei, mit der Aussicht auf weitern Straf-Nachlaß bei gutem Betragen. — Wenn auch nicht behauptet werden kann, daß dieser Gnadenpunkt die Folge deS erwähnten Vorfalls gewesen sei, so könnte eS fein, daß ein gewisser Zusammenhang dieses mit jenem stattgefunden habe. Schließlich mag noch angeführt werden, daß an der gedachten Anstalt den israelitischen Sträflingen die Arbeit an jedem ersten Festtage, und am Rosch- Haschonoh an beiden Tagen erlassen ist, und nur für den Sabbath konnte dies bisher noch nicht bewirkt werden, ebenfalls wegen Störung der HauS- Ordnung, und scheint es allerdings, daß dieses Hinderniß nicht leicht beseitigt werden kann. Die Verabreichung von Mazzoth an die Sträflinge findet seit einer Reihe von Jahren ungehindert statt. Gotha, 19. October. (Fr. I.) Die hiesigen Stadtverordneten haben in ihrer gestrigen Sitzung eine principielle Frage entschieden. Seither hat nämlich in unserer Stadtgemeinde der Grundsatz Geltung gehabt, daß nur einigen Judenfamilien der Wohnsitz in hiesiger Stadt nachgelassen sein solle. In der gestrigen Versammlung kam nun bei Gelegenheit der Berathung deS Statuts über den Erwerb oder Verlust des hiesigen Bürgerrechts auch die Frage zur Besprechung, ob die Verschiedenheit der Religion der Erwerbung dieses Rechtes hindernd entgegen treten dürfe. Die Versammlung verneinte gegen nur eine Stimme diese Frage und genehmigte als einzige Ausnahme, baß den fremden Israeliten die Erwerbung des Bürgerrechts versagt werden solle, welche einem Staate angehörten, in welchem eine Gleichberechtigung der Christen und Juden entweder überhaupt oder wenigstens in Bezug auf die Juden des HerzogthumS Gotha nicht bestehe. Worms, im October. (Privatmitth.) DaS „Regierungsblatt" enthält die allerhöchste Ernennung des praktischen Arztes Dr. Weil in Zwingenburg zum Kreisarzt des Medicinalkreises Bensheim. vr. Weil ist der erste Israelit, der in unserm Großherzogrhum obigeS Amt bekleidete. — In einem Briefe theilt Herr Rabbiner Isidor Kalisch zu Cleveland (Ohio) die Ansicht mit, daß er das von Herrn vr. Lewy in Nr. 28. d. Z. S. 363. bezweifelte phönizische Wort für das griechische Qiqxog in dem Sinne von „berühmt" halte. ES frägt sich nur, ob dieses griechische Wort in der Thal diese Bedeutung hat, obwohl es allerdings geschah, daß die damaligen Standespersonen griechische Epitheta erhielten. — Vor einigen Tagen besuchte den hiesigen Ort Herr vr. Wolf, Ritter und Rabbiner zu Kopenhagen. Wie er dem Referent mittheilte, ist in Dänemark vollständige Emancipation; sein Sohn ist im Ministerio angestellt. Als religiöser Auswuchs ist anzusehen, daß in Kopenhagen bei der Beerdigung jüdischer Leichen großer Pomp herrsche, weshalb zuweilen die Leichen drei bis vier Tage unbeerdigt bleiben. — In Schleswig ist jetzt der frühere Katechet für die Gemeinden in Fühnens und LollandS- Falsters-Stift, Herr A. S. Cohen zum Geistlichen deS Herzogthums ernannt worden. Früher standen die Gemeinden daselbst unter geistlicher Jurisdiction deS Rabbiners zu Altona. — Die Gemeinde Alzey macht Anstrengung, ihren Rabbiner Herrn vr. Adler zu behalten. Preußen. Magdeburg, im October. (Privatmitth.) Folgendes ist die Antwort, welche vr. Philipp son auf die