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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-11-05 · Heft 45 (5.11.1855) · p. Seite 576

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 45 (5.11.1855)
Date
1855-11-05
Page
Seite 576 (sequence 6)
Language
German
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576 ferm Gottesdienste das Edelste, waS wir haben, zuwenden müssen: so mußte ja jedes Opfer fehlerlos sein, so war der Tempeldienst veredelt und gehoben durch Musik und Gesang, so suchte man immer Synagogen in dem veredelten Geschmack jeder Zeit zu erbauen. Wenn nun der Gottesdienst und alle mit demselben in Verbindung stehenden Institutionen eine oft widerliche äußere Form angenommen haben, so hat dieses seinen Grund einzig und allein in dem Mangel aller ästhetischen Bildung unserer Vorfahren, deren Lebensweise und äußere Verhältnisse der Art waren, daß wenig Sinn für edlere Formen bei ihnen Platz greifen konnte; daher bei freudigen und traurigen Ereignissen man sich gehen ließ, wie es eben kam. Nur darum konnte man eS zulassen, daß bei Hochzeiten ein Possenreißer der Braut ihre Pflichten (und welche?) in den rohesten Knittelversen vorsang, und in den possirlichsten Sprüngen vor den Brautleuten auf ihrem Gange zur Trauung einherhüpfle; oder daß man bei einer Leichenbegleitung in der unanständigsten Kleidung und in der größten Unordnung einherging und dergleichen Dinge mehr. ES ist eine bekannte Sache, daß jeder Mensch, wenigstens öffentlich, anständig erscheinen will, weshalb ich auch das jetzige Streben, Würde und Anstand bei gottesdienstlichen Handlungen an den Tag zu legen, nur aus dem gelauterten Geschmack der Gegenwart herleite; trotzdem so Manche darin nichts als eine eitle Nachahmungssucht dessen, was wir von Außen sehen, erblicken wollen. Denn der Nachahmungstrieb ist jedem Menschen angeboren, und dennoch haben sich die Alten von ihm nicht beirren lassen; eben so wenig würde er die jetzt Lebenden bestimmen können, von der gewohnten GolleSdienstweise abzugehen, wenn nicht das wirkliche Bedürfniß nach edlern Formen vorhanden wäre. Warum nun sollen wir unsre Jugend, die doch zum größten Theile eine bessere Erziehung erhält, nicht auch auf eine würdige Weise in die religiöse Majorität einführen, und sie so in Harmonie mit der Religion bringen und sie ihnen lieb machen? Mögen darum die großen Städte Consirmalion und Trauungen noch nach alter Weise begehen; möge sich dort der alte Schlendrian überhaupt fortzuerhallen suchen; da, wo die besseren Institutionen eingeführt sind, werben sie sich gewiß auch erhalten und immer mehr Verbreitung finden, bis endlich auch jene, die uns hier zum Muster vorgeführt werden sollen, sie auch angenommen haben werden.*) Aus der bayr. Pfalz, im Oktober. (Privatmitth.) Mir Bezug auf die Berichte in Nr. 39. und 40. dieses Blattes aus Württemberg und Aachen möchte folgende Mittheilung eine Stelle in diesen Blättern um so mehr verdienen, als dieselbe dazu beitragen dürfte, die staatliche Stellung der Israeliten Bayerns, im Vergleich mit der in andern Ländern und namentlich in Preußen, in etwas günstigerm Lichte erscheinen zu lassen. In Gemäßheit einer königlichen Ministerial- Verfügung findet bereits seit dem Jahre 1844 in der Central-Straf-Anstalt zu Kaiserslautern wöchentlicher Gottesdienst für die israelitischen Sträflinge durch den Bezirks-Rabbiner Seligmann daselbst stall, wofür derselbe, ganz wie die christlichen Geistlichen der Anstalt, aus Staatsmitteln remunerirr wird. Der freien Communication des Rabbiners mit den Gefangenen wird nicht das mindeste Hinderniß entgegen gestellt, vielmehr wird die Ausübung der Seelsorge im weitesten Umfange gewünscht. Wenn gleich auch beim israelitischen Gottesdienste, wie beim christlichen, ein Ausseher gegenwärtig zu sein pflegt, so hindert daS den Rabbiner nicht, auch die persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse seiner Pflegebefohlenen zum Gegenstände seiner Wirksamkeit zu nehmen, so wie Krankenbesuche, Leichenbegleitungen u. s. w. zu den wesentlichen Functionen des Rabbiners gehören. ES bedarf keiner Erwähnung, daß, wenn je der Geistliche segensreich wirken kann, es hier innerhalb der Keckermauern der Fall ist, und eS verdient gewiß alle Anerkennung, wenn die Rabbinen bemüht sind, die Hindernisse zu beseitigen, die noch hie und da ihrer amtlichen Wirksamkeit an den Straf-Anstalten *) Es kommt bei neuen Formen alter Institutionen allerdings insonders auf die ersten Träger derselben in den verschiedenen Lokalitäten an. Seit den 22 Jahren meiner Amtsführung habe ich die Consirmation zur bestimmten Zeit nie ausznfctzcn gebraucht, und obschon bekanntlich hier zu Lande für die Juden gar keine derartige Verpflichtung besteht, begann ich so eben den Consirmandcnnnterricht mit 30 Knaben und Mädchen, einer Zahl in einer Gemeinde von 900 Seelen, die bezeugt, daß — Keiner fehlt. Tic Consirmation selbst ist stets ein gorrcsdicnstlichcs Fest für die ganze Gemeinde und dient eben so den Erwachsenen zur religiösen Stärkung, wie der Jugend selbst. Re da et.

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