Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1855)
- Date
- 1855-10-15
- Page
- Seite 542 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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542 Phäen des schweizerischen Liberalismus, trat mit einem, den immer jugendlichen Greisen schön kleidenden Idealismus, Worte der Neuen Züricher Zeitung, für das Menschen- und Bürgerrecht der israelitischen Eidgenossen in die Schranken. Er wies das Grauenhafte der Behandlung, welche die Bekenner deS Evangeliums der Liebe ihren israelitischen Mitmenschen durch Jahrhunderte hindurch zu Theil werden ließen und zeigte, daß nicht nur Humanität, sondern Verfassung uns verpflichte, den schweizerischen Juden freien Verkehr zu gestalten. Ich habe vielleicht später Gelegenheit, Ihnen die wörtliche Verhandlung dieser Debatte, die sehr interessant war, mitzutheilen. Ueber den zwischen der Schweiz und Amerika entworfenen Vertrag weiß ich so viel, daß derselbe noch nickt abgeschlossen ist. Der beanstandete Artikel liegt nun in folgender Fassung vor: Die Bürger der Vereinigten Staaten Amerikas und die Bürger der Schweiz werden in beiden Ländern auf dem Fuß gegenseitiger Gleichheit zugelassen, sobald diese Zulassung und diese Behandlung nicht mit verfassungsmäßigen oder gesetzlichen Bestimmungen sowohl der beiden Conföderationen als der einzelnen Staaten der contrahirenden Theile im Widerspruch steht. Also von Juden wird kein Wort gesprochen; allein dennoch wären amerikanische Juden in der Schweiz wegen ihrer Judengesetze zurückgesetzt. Wenn jüngsthin von Posen aus berichtet ward, wie man im dortigen Seminarium so wenig Rücksicht auf jüdische Lehramtscandidaten nehme, so kann aus dem Aargau berichtet werden, daß im Seminar Wettingen die jüdischen Lehramtscandidaten die beste Ausnahme finden und nicht nur mit vieler Humanität behandelt, vom Staate wie die christlichen Zöglinge mit namhaften Beiträgen unterstützt werden; sondern sogar dafür gesorgt wird, daß sie koschere Kost genießen können. DaS aargauische Seminar zu Wettingen, für das der Staat sehr viel thut, und das darum in jeder Beziehung zu den besten gerechnet werden darf, bildet einen Convict. Als in diesem Sommer einer meiner hiesigen israelitischen Collegen den WiederholungscurS daselbst machte, ließ sich Herr Seminarvirector Keller daran gelegen sein, dafür zu sorgen, daß ersterer ungehindert Koscherkost nehmen könne, da in Weiringen, einem frühem Kloster, natürlich keine jüdische Familie wohnt. ES wurden aber von jeher in diesem Seminar, das von drei Confessionen besucht wird , alle Zöglinge vom Direktor so wie von den sämmtlichen Lehrern mit gleicher Liebe behandelt. M. G. DreifuS, Lehrer. Literarische Nachrichten. Paris, im September. (Obgleich wir die folgende Schrift bereits besprochen haben, so erfordert doch die unparteiische Würdigung auch den Abdruck folgender Kritik. Red a et.) Inschriften des alten jüdischen Friedhofs in Wien rc., von L. K. Frankl. Wien 1855, in 8. ,,Wcr waren sie, die hier in Gottes Garten, Tief in der Grabnacht unbekanntem Traum, Den Morgenruf der zweiten Welt erwarten?" unbekannte Namen, die nur locales Interesse darbieten und wenig für die Culturgcschichte des Iudenthums geleistet haben; aber auch dies Wenige verdient den Dank der Nachwelt. Es ist nur zu bedauern, daß der sonst rühmlichst bekannte Gelehrte S. G. Stern, der Sammler dieser Inschriften, aus Gründen, die er S. 124. angiebt, dieser Arbeit nicht die nothwendige Aufmerksamkeit widmen konnte, und man von diesen historischen Denkmälern nur mit der größten Vorsicht Gebrauch machen kann» So ist z. B. die Grabschrift von Moses Maor Katon zweimal aufgebracht*), unter Nr. 154. und 135.; nach der einen ist er 1611, nach verändern 1643 gestorben. Beide Daten können aber nicht zugleich richtig sein. Dieser Moses Maor Katon wurde 1570 bei der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. als Arzt angestellt. Die betreffenden Acren**) find von ihm unterzeichnet: „Moses Maor Katon der Arzt, Sohn des ehrwürdigen Juda Maor Katon, von dem Stamme Freystadt." Die Vermuchung, welche der Herausgeber S. XI. ausspricht, daß derselbe ein Provencale gewesen sei „weil mehrere Schriftsteller der Provence diesen Namen führten" gegeben hat, war dieser Arzt aus Frcystadt gebürrig. Ein Sohn desselben, Juda Maor Kalon, lebte und starb ebenfalls in Wien, und auch seine Grabschrift Nr. 559. ist sehr fehlerhaft. Die Bibliothek in Orford besitzt einen Codex, der demselben gehörte, von welcher Handschrift in London die Machbereth von Menachem und Jeschuboth Dunasch rc. abzedruckt worden ist. *) Ebenso gehören die Grabschriften 570. und 587. Einer Person an. **) Diese befinden sich in dem dortigen Gemeindebuch (angefangen I. 1546) in Folio S. 33. und 34.