Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-10-15 · Heft 42 (15.10.1855) · p. Seite 541

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 42 (15.10.1855)
Date
1855-10-15
Page
Seite 541 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3225931-3225974--14896-3300583
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

541 Mai 1855 zur Erlangung einer Notariatsstelle bei den Bewerbern um eine solche, die Angehörigkeit zur christlichen Religion zur Bedingung macht. Ihr Berichterstatter aus Wien begleitet in Nr. 25. der Allgem. Ztg. d. Judenth. diese Mitlheilung mit folgenden Worten: „Man wußte wohl, daß die Juden nicht zum Richteramte zugelassen, auch zweifelte man daran, daß sie eine Advocatenstelle erlangen würden; aber auf daS Notariat rechnete man." Bei diesen herabstimmenden Erwartungen wird eS Sie gewiß sehr angenehm überraschen, zu erfahren, daß unter den 106 Advocatenstellen, welche in Folge der am 29. v. M. ins Leben getretenen Reorganisation von Galizien in dem Lemberger und Krakauer OberlandSgerichtSsprengel von dem Herrn Justizminister theilS im Wege der Uebersetzung, theils der neuen Anstellung, verliehen wurden, sich 20 israelitische Advocaten befinden. Von diesen waren, wenn ich recht unterrichtet bin, 3 schon lange vor dem Jahre 1848 von der Regierung befugt; in Folge der großen Bewegungen im Jahre 1848, wo Ritter von Schmerling dem Justizministerium Vorstand, gewannen wieder einige (6) eine Concession. Die Uebrigen (11), die bis jetzt zumeist nur in Abhängigkeit von angestellten Advocaten prakticiren durften, erfreuen sich nun auch einer ehrenhaften Anstellung. Am Sitze des Landesgerichtes in Lemberg werden nun die Doctoren Emanuel Blumenfeld, Leo Kolischer, Maximilian Landesberger, Oswald MenkeS und Moritz Mahl fungiren; am Sitze des LandeSgerichteS in Czernowitz sind die Doctoren Joseph Wohlfeld und Joseph Fechner bestimmt; am Sitze des KreiSgerichteS in Stanislau finden wir die Doctoren Abraham Bardafch und Herrmann Askenafy; am Sitze des Kreisgerichtes zu Tarnopol begegnen wir den Doctoren Karl Kolischer, Alexander Frühling und Joseph Blumenfeld; am Sitze des KreisgerichteS in Sambor fand Dr. Leo Witz, am Sitze des Kreisgerichtes in Zloczow Oe. Adolp Rechen, sowie am Sitze des Bezirksgerichtes in Brody der Secretair der Brodyer Handelskammer Dr. Joachim Landau und am Sitze des Bezirksamtes in Jaroslau Dr. Jakob Dubs eine Anstellung. Am Sitze des LandeSgerichteS in Krakau wurde Dr. Leo Grünberg und Dr. Joseph Zucker, am Sitze des Kreisgerichtes in Rzeszvw Dr. Samuel Reiner und am Sitze deS KreiSgerichteS Neufandec Dr. Leo Bersfohn angestellt. Um dieses erfreuliche Factum in seinem wahren Lichte würdigen zu können, erwäge man, daß mehrere der herrschenden Religion ungehörige Candidaten der Advocatur unberücksichtigt geblieben sind, trotzdem daß noch viele systematisiere Stellen aus Mangel an geeigneten Individuen unbesetzt bleiben mußten. — Außer den oben angeführten Ernennungen dürfte sich auch nachstehende, der offtciellen Wiener Zeitung entnommene Mittheilung für diese Zeitung eignen. Se. k. k. apost. Majestät haben dem Wiener GroßhandlungS - Gesellschafter Salomon Brandeis - Weikeröheim die Bewilligung zur Annahme des Postens eines königl. großbritannischen ViceconsulS für die Reichshaupt- und Residenzstadt Wien; dann dem Großhändler Morpurgo die Bewilligung zur Annahme deS ihm verliehenen königl. belgischen ConsulpostenS in Trieft und dem bezüglichen Bestallungsdiplome desselben daS Exequatur ertheilt. — Die Schwerz. Ober-Endiugeu, 3. October. (Privatmitth.) Eine fteudige Botschaft! Der Canton Zürich, d. h. sein Großer Rath hat in seiner Sitzung vom 1. und 2. d. M. die projectirte, früher iu praxi geübte Beschränkung der Juden im Viehhandel, auf Verwendung der hohen aargauischen Regierung fallen lassen. Wer da weiß, welchen großen Einfluß der intelligente und reiche Canton Zürich in der EidSgenossenschaft ausübt, der vermag die Wichtigkeit dieses Ereignisses zu beurtheilen, zumal wenn man erwägt, daß selbst die Gegner, eS waren 80 gegen 66 Stimmen, vom Standpunkte der Humanität und des Rechts die Behauptungen der aargauischen Regierung, die in einem ausführlichen Memorial auf Art. 29. der Bundesverfassung sich stützte, als richtig anerkannten und die Beschränkung nur darum bestehen lassen wollten, weil sie seit Langem in praxi und weil an einzelnen Orten von einzelnen Juden Prellereien auSgeübt wurden. Warm für die Rechte der Juden sprach Rationalrath Dubs, der unter Anderm sagte: Wenn es zu einer Abrechnung zwischen den Juden und Christen kommen sollte, so würden die letztem den erstem wohl heraus schuldig sein, indem die christliche Bedrückung die meiste Schuld an der Verschlechterung der jüdischen Bevölkerung trägt. Herr Altlandammann Sidler, ein biederer Eidgenoß, einer der ältesten, wenn nicht gar der älteste, Kory- ' 42

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.