Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1855)
- Date
- 1855-10-01
- Page
- Seite 514 (sequence 8)
- Language
- German
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514 fluß, welchen Vorstand und Lehrer geltend machen sollten. Das CultuS - Ministerium, an welches recurrirt wurde, scheint dieser Deutung zwar nicht beigepflichtet zu haben, aber gab nur den Vorbescheid, daß die Angelegenheit zu weiteren Erörterungen geführt habe, nach deren Beendigung endgültig entschieden werden solle. So schon im vorigen Jahre. Und als in diesem Jahre der Schulvorstand den Gegenstand aufs Neue in Erinnerung brachte, hat das Ministerium wiederum den vorjährigen Bescheid gegeben — und Nichts weiter! Sspienti sst. — Berlin, 22. September. DaS Ober-Tribunal hat in einem Plenarbeschluß vom 2. Juli d. I. angenommen, daß Juden, welche jüdische Schriftzüge zu lesen und zu schreiben verstehen, deutsch aber außer ihrem Namen weder schreiben noch Geschriebenes lesen können, in Beziehung auf einen in deutscher Sprache abgefaßten und von ihnen unterschriebenen Vertrag als Analphabeten, d. h. als solche Personen, welche im Sinne des Gesetzes lesenS- und schreibensunkundig find, zu erachten seien. Es folgt daraus, daß, wenn dergleichen Personen einen Vertrag abschließen wollen, dies entweder gerichtlich oder vor Notar und Zeugen geschehen muß, und daß bei gerichtlichen Verhandlungen mit ihnen ein Protokollführer oder ein Unterschriftsbeistand zuzuziehen ist. Berlin, 23. September. (Privatmitrh.) Wie es auch aus den „Eingesandts" zu ersehen, hat der Vorstand die beabsichtigten kleinen Reformen männlich durchgesetzt, und die Mitglieder deS „Rabbinals" wohnten selbst dem Gottesdienste bei, haben also ihre Opposition aufgehoben. Hiermit ist aber noch gar nicht behauptet, daß der nicht geringe Theil der Gemeinde zufrieden ist, welcher von Beginn an dagegen war — im Gegentheil ist gerade dieser, der früher den Di*. Sachs in den Himmel erhob, jetzt sehr gegen ihn erbittert, so daß seine Stellung nach allen Seiten hin sehr unerfreulich geworden. Berlin, 24. September. Das Ministerium hat den Wahltermin zur Wahl der Wahlmänner, welche die Abgeordneten zur neuen zweiten Kammer zu wählen haben, gerade auf den 27., als den ersten Tag Succoth, zur Zeit des Gottesdienstes festgesetzt. Die ofsiciöse preußische Correspondenz spricht sich darüber entschuldigend auS: „Der Umstand, daß der Termin zur Wahl der Wahlmänner, 27. September, auf einen hohen israelitischen Festtag.fällt, hat, wie wir hören, in den betreffenden höheren Kreisen mehrfach Erwägungen veranlaßt. Wenn sich das in dieser Beziehung begangene Versehen, nach den bereits allseitig erlassenen Verfügungen und Anordnungen, nicht füglich durch eine Aenderung des festgesetzten Wahltages selbst gut machen läßt, so darf doch mit Zuversicht erwartet werden, daß einerseits die Vorstände der jüdischen Gemeinden die Zeit deS Gottesdienstes an dem betreffenden Tage, andererseits die Wahlvorsteher in den einzelnen Urwahlbezirken die Stunde der Wahlhandlung so ansetzen werden, um der israelitischen Bevölkerung die Theilnahme an den Wahlen möglichst zu erleichtern." (Wir unsrerseits haben gar keine Bemerkung hierzu zu machen. Retz ac ti o n.) Neuwied, 18. September. Die hiesige Zeitung enthält Folgendes: „Der Beruf der Tagespresse ist nicht bloS der, die politischen und sonstigen Vorfälle zur Kenntniß deS Publikums zu bringen, sie hat auch noch andere, edlere Zwecke zu verfolgen. Und so treten wir gerne unsererseits mir diesen Zeilen dem alten Vorurtheile entgegen, als ob den Bekennern des jüdischen Glaubens im Allgemeinen der persönliche Muth fehle, indem wir nach einem geachteten Zeitblatte berichten, mir welcher Bravour sich die französischen Soldaten und Osficiere jüdischer Confession im gegenwärtigen Kriege schlagen. So geschieht unter Anderen zweier jungen Israeliten aus Nancy, Gustav Seligmann und Blum (naher Verwandte einer hiesigen Familie), beide Lieutenants bei den Voltigeurs der Kaisergarbe, rühmende Erwähnung. Ersterer wurde in dem Augenblicke, als er das Commando an der Stelle seines gefallenen Capitains übernommen, von einer Bombe zu Boden gestreckt; Letzterer zum zweiten Male bereits am Malkoffthurme verwundet, wurde mit dem Orden der Ehrenlegion decorirt. Eine gleiche Auszeichnung warb dem mit Wunden bedeckten jüdischen Oberarzte beim 4. Bataillon der Jäger zu Fuß, Lambert auS Metz, zu Theil, dessen der General Pelissier in seinem Tagesbefehle vom 14. Juli e. wegen feines unerschrockenen und aufopfernden Benehmens beim Sturme auf den grünen Mamelon besonders lobend gedenkt." (Wir heben dies hervor, um die Leser unsres