Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 40 (1.10.1855)
- Date
- 1855-10-01
- Page
- Seite 509 (sequence 3)
- Language
- German
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509 Ihmn, schimpf es das „moderne", „Ketzerei", „Abfall", „Verdammniß", tiefe Verachtung gegen alle Arbeiten, die nicht von uns auszchen, Hohn über alle Bestrebungen, die, mögen fie sein wie sie wollen, doch nicht von uns gemacht find. Ihr habt schon genug? Ihr wollt nicht mehr?.. Ich auch nicht. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Hamburg, September. (Privatmitth.) Mit aller Achtung vor Ihrem Obertribunal in Berlin sei eS gesagt; aber die „christliche Ehe" in seinem Bescheid in Bezug auf die Mischehen scheint mir wieder so ein Wort zu sein, das sich zur rechten Zeit einstellt, wenn Begriffe fehlen *). Was ist eine distinctiv „christliche Ehe" im Gegensatz zu einer jüdischen? Sind das wirklich zwei incommensurable Größen, so hätten ja unter Anderm alle europäischen Gerichte, die jüdische ScheidungSprocesse vor ihr Forum ziehen und nach ihren, meist christlichen Anschauungen entsprungenen Principicn beurtheilen, seit Generationen daS schreiendste Unrecht begangen! Wo läge denn nun der genetische Unterschied? Oder vielmehr, wo ist denn die rein „christliche Ehe" zu finden? Ein Theil der Christen betrachtet die Ehe als ein Eacrament, der andere nicht; und der größte Theil als etwas so Unheiliges, daß, wer sich recht der Heiligung widmen will, zuerst die Ehe verschwören muß. Und — ist denn OrigeneS nicht auch ein Christ ge- *) Der Beschluß des k. preuß. Obcrtribunals lautet: „Die Ehe eines Christen mit solchen Personen, welche nach den objecrivcn Grundsätzen ihrer Religion gehindert find, sich den christlichen Ehegcsctzen zu unterwerfen, ist verboten; die subjectivc -Anschauung des nichtchristlichen Verlobten und seine persönliche Willfährigkeit, den christlichen Ehegesetzen sich zu unterwerfen, kann für sich allein Las Ehehindcrniß nicht beseitigen. Eine Jüdin, welche aus der jüdischen Gemeinschaft, wenngleich ohne Beobachtung irgend einer Form, ausgetreten ist und ihren Zutritt zu einer christlichkatholischen ftcicn Gemeinde erklärt hat, kann, auch wenn fie nicht getauft worden ist, mit einem Christen eine gültige Ehe eingchcn, indem die Gültigkeit der Ehe durch die Taufe nicht bedingt ist. Es würde sogar statthaft erscheinen, die Nichtigkeit der Ehe behoben zu erachten, wenn die Taufe des nichtchristlichcn Ehegatten noch vor Anhebung der Klage auf Nichtigkeit der Ehe nachgeholt worden ist." wesen? Und waren seine Motive schlechthin annchristlich? Ferner: die totale Scheidung, bei einem kleinen Theil der Christen gestattet, ist dem größeren Theil ein Gräuel, und der sich wieder verheirathende Theil verfällt an Orten, wo die Autorität zureicht, den ärgsten Strafen in kirchlicher sowohl als weltlicher Beziehung, bis zu der Galeeren- und Todes-, früher sogar der Verbrennungsstrafe; an Orten aber, wo die Autorität nicht zureicht, dem Haffe und der Verachtung seiner Mitbürger. Principiell und in allen Consequenzen der Vielweiberei entgegengesetzt ist das Christenlhum eben so wenig als das Judenthum, davon geben uns nicht allein Koptische und Abysfinische Christen, sondern selbst das Gutachten des Di*. Martin Luther (in einer bekannten Angelegenheit) den Beweis. Daß bei einem christlichen Ehebündniß die Frau dem Mann Gehorsam verspricht, während bei dem jüdischen umgekehrt der Mann verspricht, seine Frau zu achten, zu lieben rc. rc., daS hat bei Abfaffung deS erwähnten Bescheides wohl schwerlich alS Motiv gedient. In den Resultaten der Ehen, bezüglich der ehelichen Liebe, der Sorge für die Kinder u. s. w. ist sicherlich auch kein Besorgniß erregendes Referat Vorgelegen: wo steckt denn nun die specifische Verschiedenheit, die nicht einmal durch eine subjectivc Unterwerfung der Person unter die christlichen Ehegesetze überwunden werden kann? — Uebrigens bestehen in England, in Holland, in Nordamerika, in Hamburg, Braunschweig, Dänemark, in Frankreich, Belgien u. s. w. so viele glückliche und mit guten Kindern gesegnete jüdisch-christliche Mischehen, daß man den unnützen Erörterungen wohl dieselbe Hinweisung auf die Sonne entgegenhalten kann, die Napoleon jenem österreichischen Unterhändler ertheilte. Vor einigen Jahren eröffnete ein christlicher Vorsitzender die Berarhung über eine wohlthätige Stiftung mit den Worten: Meine Herren! wollen Sie unsere Armen in ächr christlicher Weise verpflegen, so sorgen Sie für die Armen, so wie es die Juden thun! Aehnlich glauben wir unfern christlichen Mitbürgern, und seien sie sogar Mitglieder eines Tribunals, etwas recht Gutes zu rathen, wenn wir ihnen sagen: Wollen Sie eine ächt christliche Ehe führen, so nehmen Sie die allermeisten jüdischen Ehen zum Muster! Wir könnten die Antithese noch weiter führen und sagen: wollt ihr daS Berhältniß zwischen Staat und 40*