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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-09-10 · Heft 37 (10.9.1855) · p. Seite 475

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 37 (10.9.1855)
Date
1855-09-10
Page
Seite 475 (sequence 7)
Language
German
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475 dem bezüglichen Decrete gesagt: zwar sei hierüber kein Gesetz Vorhanden, wohl aber ein langjährig begründetes Herkommen. Es ist sehr die Frage, ob der Senat dieses Zwangsmittel wird durchführen können, denn so wenig eine solche ununwundene Weigerung, eben so wenig hat die Geldstrafe und ihr Maß hier ein PräcedenS. Die neu erbaute Synagoge der hiesigen portugiesischen Gemeinde, groß 90 Mannsstellen zu ebener Erde, wird am 6. d. M. Abends eingeweiht und ist die Predigt dabei dem Oberrabbiner Stern übertragen. Aus der bayr. Pfalz, 2. September. (Privatmitth.) Jetzt, wo die Thätigkeit des bayrischen Landtages beginnt, dürfte es von Interesse sein, auch Einiges über die Wahlen in der Pfalz zu vernehmen. Wenn schon wir auf das Glück verzichten müssen, sagen zu können, daß auch aus unserm Kreise ein Abgeordneter jüdischen Glaubens zu den Männern zählte, die die Pfalz zu vertreten berufen sind, so lieferten die Urwahlen (d. h. die Wahlen zu den Wahlmännern) doch den deutlichsten Beweis, daß in dem Pfälzer nichts weniger als Judenhaß wurzelt. In dem Wahlbezirke Jngenheim, zu welchem noch zwei Ortschaften geschlagen worden waren, in denen nicht ein Israelit wohnt, ging Herr Bernard Roos, Gutsbesitzer und Präses des israelitischen Vorstandes in Jngenheim, mit einer eclatanten Majorität als Wahlmann aus der Wahlurne hervor; von 246 Stimmen gingen Herrn Roos nur 6 verloren! Auch in andern Wahlbezirken, in welchen die jüdische Bevölkerung im Verhälniß zur christlichen wie 1 zu 100 steht, wurden Israeliten als Wahlmänner gewählt; in Edenkoben: Herr Wolf Isaak; in Edesheim: Herr Wachel. Auch in Rülzheim, in Germersheim und an andern Plätzen hatten Israeliten dieses Vertrauens sich zu erfreuen. Hoffen wir nun, daß unsere humane Staatsregierung in einer etwaigen Aenderung des Wahlgesetzes unsere Rechte wahren werde. Möchte Herr vr. Arnheim, der einzige Abgeordnete mosaischen Glaubens in der bayerischen Kammer, während der Dauer dieses Landtages nie in die Lage kommen, Jfrael'S gutes Recht vertheidigen zu müssen. Sollten aber auch diesmal unsere Widersacher ihre giftigen Geschosse gegen unS schleudern, wahrlich, wir brauchen Herrn vr. Arnheim nicht zuzurufen: prn. Preußen. Kozmin, 19. Juli. (Erwiderung.) In Nr. 32. dieser Zeitung referirt ein geehrter College auS Westphalen über das Seminar zu PeterShagen, und will behaupten, daß, wenn den jüdischen Jünglingen in andern Seminarien nicht dieselbe freundliche Aufnahme zu Theil wird, wie dort, es lediglich an den jüdischen Aspiranten liegen müsse, da doch alle Seminarien unter einem Ministerium stehen. Im Interesse aller derer, die sich zum Eintritte in das Posener Seminar — daS doch auch unter dem preußischen Ministerium steht — gemeldet haben, denen aber die Aufnahme verweigert wurde, erlaube ich mir, dieser Behauptung zu widersprechen. Denn nicht etwa wurde allen jüdischen jungen Leuten das Hospitiren im dortigen Seminar deshalb nicht gestaltet, weil, wie Herr Referent meint, dieselben nicht die nöthigen Atteste beizubringen im Stande sind, sondern weil die Regierung den Juden den Eintritt in das Seminar unter Angabe deS Grundes nicht mehr gestattet: „die Juden find nicht der polnischen Sprache mächtig und können demnach aus dem Unterrichte wenig Nutzen ziehen." Aber erstens sind viele der jüdischen Aspiranten wohl der polnischen Sprache mächtig; zweitens werden fast alle Gegenstände in deutscher Sprache vorgerragen. Und selbst zur Zeit, als die Juden noch das hohe Glück genossen, dem Seminarunterrichte beiwohnen zu dürfen, wurden dieselben auch wenig beachtet. Sie konnten in jede beliebige Claffe eintrelen je nach ihrer Befähigung, waren nicht gezwungen, allen Unterrichtsgegenständen beizuwohnen, sondern eS hing ganz vom Seminaristen ab. Hatte er in der Stadt eine Stunde zu ertheilen, so ließ er den Unterricht im Stiche und Niemand frug, wenn selbst er Tage, ja Monate und Jahre wegblieb, nach ihm. Keineswegs fiel es dem Lehrercollegium ein, die Gegenstände, wie Musik, Zeichnen, Schreiben von Sonnabend auf einen andern Tag zu verlegen, da es doch wegen deS Feiertages der Juden nicht möglich war, daran Theil zu nehmen. Der geschätzte Herr R-n. wird sich also überzeugt halten, daß die Toleranz gegen den Juden nicht in allen Provinzen unserer Monarchie gleich ist, und sind um so mehr die judenfreundlichen Gesinnungen des dortigen Direktors wie sämmtlicher Lehrer lobenswerth. Gebe Gott, daß alle Christenherzen von glei-

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