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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-08-13 · Heft 33 (13.8.1855) · p. Seite 424

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 33 (13.8.1855)
Date
1855-08-13
Page
Seite 424 (sequence 10)
Language
German
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15) Derselbe im Namen des Lehrers Ollendorf in DittburA bei Trier: Die Conferenz wolle zur anziehenden Belehrung für Israels Frauen und Jungfrauen die Abfassung eines Buchs veranlassen, worin die Pentateuch'schen Sabbath- und Festtags-Vorlesungen erbaulich,behandelt werden. 16) Stein: Die Conferenz möge ihre Anficht über die Gültigkeit eines durch die Post gesendeten va aussprechen. 17) Derselbe: Die Conferenz wolle erklären, cs sei bei der jetzigen Staatsordnung, wo die frühere Jurisdiction der Rabbiner auf die weltlichen Behörden übergegangen ist, nicht nur staatlich, sondern religiös geboten, daß kein Rabbiner eine Ehescheidung rituell vornehmen dürfe, bevor dieselbe von der betreffenden bürgerlichen Behörde ausgesprochen ist. Die Versammlung beschließt, auf obige Anträge nach Erledigung des Berichts „über die Einigung auf liturgischem Gebiete", zurückzukommen. Der Vorsitzende fordert die Mitglieder der Conferenz auf, sich mit den in der Stein'schen Zeitschrift mitgetheilten liturgischen Anträgen, welche bei den Berathungen der nächsten Sitzung zum Ausgangspunkte dienen sollen, vertraut zu machen, und wird hierauf, nach Verlesung des Protokolls, die erste Sitzung um 4- Uhr geschlossen. In einer privatlichen Besprechung, Abends 6 Uhr, theilt Herr Rabbiner Präger Stücke aus der für die neue Synagoge zu Mannheim bestimmten Gebete-Ordnung mir, die von den Mitgliedern der Conferenz mit großem Interesse vernommen werden. Zweite Sitzung: Dienstag, Morgens 8 Uhr. Anwesend die Mitglieder, wie oben. Während der Sitzung tritt Herr Provinzialrabbiner Gosen aus Marburg ein, und wird von den Versammelten fteudig begrüßt. Gegenstand der Berathung: Bericht des liturgischen Ausschusses. Stein referirt: er habe im Laufe des Jahres einen eingänglichen Bericht über dieAbfassung eines neuen Gebetbuches an die in seiner eignen Gemeinde für diesen Zweck niedergesetzte liturgische Commisston abgegeben, worin in conciliatorischer Weise die Bedürfnisse der verschiedenen Richtungen gewürdigt und zur möglichsten Beftiedigung Aller die Anträge für die neu zu ordnende Liturgie aufgestellt worden seien. Dieser Bericht, welcher in das jüngste Heft seiner Zeitschrift aufgenommen sei und in den Händen der geehrten Versammelten sich befinde, erscheine vor der Conferenz als sein Werk und müsse von den übrigen Ausschußmitgliedern nicht vertreten werden. Die Anträge jedoch, in welche der erwähnte Bericht ausgeht, habe der liturgische Ausschuß mir wenigen außerwesentlichen Modificationen fick angeeignet. Referent theilt nun mit, daß bei den Berathungen in der liturgischen Commission seiner eignen Gemeinde, wo gleichfalls verschiedene Richtungen vertreten waren, die bezüglichen Anträge sich fast durchgehends einstimmiger Annahme erfteueten, so daß hieraus ein günstiges Omen für das Werk der Einigung auch in der Mitte der Conferenz zu entnehmen sei. Es wird hierauf beschlossen, die im Mrihefte der erwähnten Zeitschrift befindlichen Anträge, von Nr. l — 17, als Grundlage der zu pflegenden Berathung zu nehmen. Nach reiflich gepflogener Discusfion ergaben sich folgende 13 Grundbestimmungen, welche die Conferenz als Anhaltspunkte für das neu zu schaffende, das Werk der Einigung auf liturgischem Gebiete bezweckende, Gebetbuch anempfiehlt. 1) In dem neuen Gebetbuche sollen die bisherigen resp. Verbesserungen im öffentlichen Gottesdienste geordnet, erweitert und zu konsequenter Durchführung gebracht werden. Es ist dabei den beiden Sprachen — wie der hebräischen so auch der deutschen — die angemessene Berechtigung cinzuräumen. 2) Das hebräische Gebet bestehet, unter den weiter folgenden Modificationen und Abkürzungen, aus den Hauptbestandtheilen des bisherigen hebräischen Gebetbuches. 3) Auszuscheiden, beziehungsweise abzuändern, find die Gebete, welche durch die Religionsverfolgungen ftüherer Zeiten und den damals auf den Juden lastenden schweren Druck hervorgerufen wurden. 4) Auszuscheiden find ferner die Piutim, mit Ausnahme einzelner, deren Auswahl der Redaction und einer späteren Berathung Vorbehalten bleibt. Insbesondre soll für Neujahr und Versöhnungstag eine größere Anzahl derselben ausgewählt werden. 5) Auszuscheiden, beziehungsweise umzuändern find ferner die Gebete um Wiederherstellung des Opfercultus und um Zurückführung nach Palästina. In den neueren Fassungen ist der Messias lehre ihre hohe geistige Bedeutung zu vindiciren, doch sollen dieselben in ihrem Wortlaute sich möglichst den überlieferten Gebetsformeln anschließen.

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