Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1855)
- Date
- 1855-08-13
- Page
- Seite 422 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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422 ment zu wählen, da der gegenwärtige Stand der Gesetzgebung es ihm unmöglich mache, sein Mandat zu erfüllen. Herr v. Rothschild seinerseits erklärte, er werde, so oft sich die Gelegenheit barbiete, als Candidat austreten, um das Princip der Gewissensfreiheit zur Geltung zu bringen. London, im Juli. Die Arcb. isr de Fr. enthalten folgendes Schreiben aus London vom 9. Juli: „In diesem Monat soll hier eine Trauung stattfinden von Fräulein Goldsmith, Tochter des H. Friedrich Goldsmith, und einem Sohne deS verstorbenen H. LucaS. Fräulein Goldsmith gehört der Gemeinde mit verbessertem Gottesdienste und H. LucaS der orthodoren Synagoge an. Jedoch hat der Dr. Adler bis jetzt verweigert, eine Ehe einzusegnen, sobald die Dame jener reformirten Gemeinde angehört, wenn letztere nicht wenigstens einen Act unterzeichnet, durch welchen sie verspricht, daß sie in Zukunft diese Synagoge verlassen wird. Herr Goldsmith war entschieden, nicht zuzugeben, daß seine Tochter sich bis zu diesem Grade erniedrige, zudem letztere gewillt war, nach ihrer Verheirathung der Margaret-Street-Synagoge angehörig zu bleiben. Der Verlobte machte den Dr. Adler, als er sich wegen dieser Verheirathung an ihn wandte, mit der Absicht seiner Verlobten bekannt, und fragte ihn, ob er ihn unter solchen Umständen trauen wolle. Herr Adler verweigerte es, aber er fügte hinzu, daß die junge Dame ihren Namen von derMargaret-Street- Gemeinde zurückziehen möge, auch wenn sie die Absicht hätte, nach ihrer Verheirathung zu derselben zurückzukehrcn, und alsdann würde er ihm Kidduschim geben. Natürlicher Weise verweigerten H. Goldsmith und seine Tochter, daS Werkzeug eines solchen Arrangements zu sein. Zwei Wege blieben also Herrn LucaS offen: l) in dieser Angelegenheit an daS Consistorium seiner eignen Synagoge zu appelliren (St. Hclen-St.), um vom Chasan getraut zu werden oder in der Synagoge der Braut durch den Rev. H. Marks getraut zu werden. Aber da es Sitte ist, sich in der Gemeinde des Bräutigams trauen zu lassen, wandte sich H. LucaS zuvörderst an die Glieder seiner Synagoge. Diese Herren willigten unverzüglich darein, daß ihr Chasan die Trauung vollzöge mit oder ohne Einwilligung deS Dr. Adler. Sie sahen weder vernünftige Einwürfe noch Hindernisse und erkannten keinen a^rt an. Als der Dr. Adler sah, daß seine Autorität mißachtet würde, machte er Gegenvorstellungen, drohte, seine Entlassung einzureichen rc. rc.; aber Alles war vergeblich. Sehend, wie die Sachen nun waren und daß er sich in dem Charakter der Personen, mit denen er zu thun habe, geirrt, schickte er von Neuem zum Bräutigam und sagte ihm, er wolle nicht darauf bestehen, daß die junge Dame sich von der reformirten Gemeinde zurückzöge, aber daß er ein schriftliches Versprechen von ihr verlange, eine Spende für die St. Helen-Street-Gemeinde, der ihr zukünftiger Gatte angehöre, betreffend. Dies lag nicht im gewöhnlichen Gebrauche und die Goldsmiths verweigerten auch dies, denn sie waren entschieden, nicht den geringsten Unterschied zwischen dieser und einer andern Trauung anzuerkennen. Nachdem der Dr. Adler nochmals gescheitert, ging er wiederholt zu H. Lucas und nahm demselben das Versprechen ab, daß er nach der Verheirathung für seine Frau einiges Geld in seine eigne Synagoge geben werde, obgleich die Dame nicht dorthin gehen würde, sondern in der ihrigen verbleiben; und nach allen diesen abverlangten Versprechungen vollzog er (Adler) die Trauung. Diese Concessionen find ein großer Sieg für die Synagoge Margaret-Street, und diese Concessionen hat der Dr. Adler nach eigner Willensmeinung gemacht und das hat den Punkt festgestellt, daß ein Mitglied der Margaret-Street-Synagoge zu sein, weder ein Einwand noch ein Hinderniß zur Vollziehung einer Trauung durch den Großrabbiner ist." —. „Ein Gesuch ist jetzt durch die Synagoge Margaret-Street an das Parlament gerichtet, sie vollständig unabhängig von dem Board of Deputies zu stellen. Diese Verwaltung hat, was in ihren Kräften stand, gethan, um dieses Verlangen verwerfen zu machen, aber sie hat gescheitert. Außer der mächtigen Stütze der HH. Goldsmith ist das Ansuchen durch einige Deputirte selbst, und namentlich durch die HH. Rothschild und Alderman Salomon befürwortet worden. Die Deputirten waren genöthigt, sich zu unterwerfen, und daS ist eine gerechte Vergeltung dafür, daß sie im letzten Jahr verweigert hatten, gewisse Mitglieder zuzulassen, weil letztere der Gemeinde Margaret-Street angehörten. Es ist möglich bei der vorgerückten Zeit dieser Session, daß daS Gesuch vor der Vertagung deS Parlaments nicht zugelassen werden kann. In diesem Falle wird eS beim Anfang der nächsten Sitzung durchgehen."