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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-08-13 · Heft 33 (13.8.1855) · p. Seite 417

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 33 (13.8.1855)
Date
1855-08-13
Page
Seite 417 (sequence 3)
Language
German
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417 Recruten 300 R. S. an die Staatskaffe zu zahlen — wodurch natürlich vermögende Familien Gelegenheit fanden, ihre Söhne von der Militairpflicht loSzukaufen, — ist durch neuen kaiserlichen Erlaß diese Begünstigung auch den Judengemeinden verliehen worden. — Daß sich die Juden Rußlands ob dieser Bestimmung fteuen, versteht sich von selbst. Andere ähnliche EmancipationSacre werden von ihnen erwartet. — O, daß sie sich hierin nicht täuschen mögen! — Die Leiche des Oberlehrers Dr. Löwemhal in Posen, — über dessen räthselhastes Verschwinden am 28. Februar e. auch diese Zeitung (in Nr. 16.) berichtet hat — ist endlich am 11. v. M. auf einer Wiese 72 Meile von Posen gefunden und am darauf folgenden Tage in aller Frühe — unter Theilnahme eines zahlreichen Gefolges — auf dem Gottesacker der jüdischen Gemeinde von Posen beerdigt worden. Die Identität der Leiche war — trotz deren bedeutender Verwesung — durch die Bekleidung, die (im Ueberrock Vorgefundene) Brieftasche mit den darin aufbewahrten Papieren, so wie noch durch einige körperliche Merkmale unwiderleglich conftatirt. AuS der warmen und sorgfältigen Bekleidung, mit welcher die Leiche bedeckt gefunden worden, war deutlich zu schließen, daß Dr. Löwenthal sehr besorgt gewesen, bei seiner gewöhnlichen Morgenpromenade seinen Körper gegen die schädliche Einwirkung der rauhen Morgenluft zu schützen, so wie eS andererseits keinem Zweifel unterliegt, daß er an dem Morgen seiner letzten Promenade, am 28. Februar, bei dem Gange über eine überfrorne Wiese auf dem Eise durchbrach und so das Leben einbüßte. Eine frühere Auffindung der Leiche war — durch in diesem Jahre so spät erfolgte Entwässerung der Wiesen — natürlich nicht möglich gewesen. — Ihr geschätzter Correspondent aus Posen sagt in Nr. 16. d. Z. mit vollem Recht, die dasige Gemeinde habe an Dr. Löwenthal eine wahrhafte Zierde verloren; eS ist aber auch nicht zu viel gesagt, wenn wir hinzufügen, daß in Dr. Löwenthal der gesammten deutschen Judenheit eine Zierde verloren gegangen, da Männer von so vielseitiger und dabei so gründlicher Gelehrsamkeit, wie er sie besessen, unter unS noch immer zu den Seltenheiten gehören. In der Gemeinde Polnisch-Krone (Kreis Bromberg) haben am 30. v. M. (Sabbath Chuckath-Balak) der 79jährige, aber noch ziemlich rüstige Greis Kallmann Cohn (früher Gemeinde-Cantor) und dessen Ehefrau, eine Greisin von 70 Jahren, das seltene Fest ihrer goldenen Hochzeit gefeiert. Am Vormittag des erwähnten Tages ward das Jubelpaar von sämmtlichen Mitgliedern deS Magistrats, der Stadtverordneten - Versammlung und deS jüdischen Gemeinde-Vorstandes in seiner Behausung begrüßt, und von da im feierlichen Zuge nach dem Tempel geleitet. Hier fand nun ein feierlicher Gottesdienst statt, bei welchem der Rabbiner Dr. Gebhardt auS Bromberg die gediegene Festrede hielt. Von demselben wurde auch daS von Ihrer Majestät der Königin eingegangene Geschenk — ein mir der allerhöchsten Widmung und NamenSunrerschrisr versehenes, prachtvoll gebundenes Psalmbuch — dem Jubelpaar überreicht. Nach der gottesdienstlichen Feier ward zu Ehren deS Letzlern in einem geschmackvoll decorirten Privatlocale ein Diner veranstaltet, an welchem, außer vielen Mitgliedern der jüdischen Gemeinde, noch mehrere eingeladene Ehrengäste — zu welchen auch der Regierungsralh Hoffmann aus Bromberg gehörte — Antheil genommen haben. Von der Warthe, 29. Juli. (Privatminh.) Die jüngste Nummer der Allg. Zeitung deS JudenthumS spricht von einem Falle, wo ein Jude zur freien Gemeinde übergelrelen ist. ES dürfte daher auch für manche israelitische Gemeinde nachstehendes Rescript von Interesse sein: „In Folge Ihrer wiederholten Remonstration gegen die Seitens des Corporativns-VorstandeS in Obersitzko von Ihnen geforderten Corporarions-Beiträge habe ich die Frage wegen Ihrer Verpflichtung der Königlichen Regierung zur Entscheidung vorgelegt, welche dahin ergangen ist, daß Ihre Heranziehung zu den Corporarions-Abgaben in O. für gerechrfertigr zu erachten sei, indem Sie ungeachtet Ihrer Austrirrserklärung vom 7. Ocrober 1852 und Ihres angeblichen Anschlusses an die freie Gemeinde in Halle a. S. (eine nicht genehmigte Religionsgesellschafr) nicht aufgehört haben, Jude zu sein und daher gleich allen andern Juden behandelt werden müßten. Königlicher Landrath. An den N. N." Hieraus geht hervor, daß Juden, die sich an freie Gemeinden schließen, nach wie vor zu den Corporations - Bedürfnissen belzulragen haben. —r. 33 *

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