Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 19 (1855)
- Issue
- Heft 33 (13.8.1855)
- Date
- 1855-08-13
- Page
- Seite 416 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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416 rung eines Lesebuchs für israelitische Schulen sind von der israelitischen Oberkirchenbehörde schon einleitende Schritte geschehen, und bei der Thatkraft dieser Behörde darf man hoffen, daß sie nicht auf halbem Wege stehen bleibt. Die Verdienste unsrer Oberkirchenbehörde weiß man erst zu schätzen, wenn man die Zerfahrenheit und Verschiedenheit deS CultuS in andem Ländern sieht. In Mannheim, Mainz, Frankfurt u. s. w. hat jede Gemeinde eine andere gottesdienstliche Ordnung und in jeder einzelnen Gemeinde ist eine orthodore, eine neuorthodoxe und auch noch eine Reform- Synagoge zu finden. Hier zu Lande ist eine Einheit im CultuS, Einigkeit in den Gemeinden und was anderwärts durch Reformen erst erzielt werden soll, ist bei unS schon stabil geworden, so daß daS sonst als reformsüchlig verschrieene Württemberg jetzt für reactionair gelten kann. — Die Gemeinde Stuttgart, die immer sich stark vergrößert, ist über den Synagogenbau noch nicht einig, die Einen wollen zuerst für eine israelitische Volksschule gesorgt wissen, während die Andern den gottesdienstlichen CultuS in den Vordergrund stellen. Beide find aber von einander bedingt, ohne Schule keine Kirche, und ohne Kirche keine Schule; der Volksausdruck für Synagoge ist ja heute noch „Schule", weil beide identisch waren und noch sind. Beruburg, im Juli. In der vor Kurzem erschienenen neuen „Stadt-, Dorf- und Gemeinde- Ordnung" heißt eS ausdrücklich: „Bürgerrecht können nur christliche und israelitische unbescholtene Landesangehörige erlangen." Aus dem Mecklenburgischeu, im August. (Privatmillh.) Vor einigen Wochen hat ein Mann den deutschen Boden verlassen, der eS verdient, daß seiner auch in diesen Blättern ehrend gedacht werde: es ist unser vormaliger LandeSrabbiner Dr. David Einhorn, welcher die Stelle eines Rabbiners bei einer Gemeinde in Philadelphia übernommen har. Wer diesen herrlichen Mann so wie wir gekannt, wer namentlich seine tiefe Gelehrsamkeit, seine Begeisterung und Hingebung für seinen Berus, seinen gläubigen Muth, seine Bescheidenheit und seine sich selbst verläugnende Uneigennützigkeit zu würdigen Gelegenheit fand, der wird mit uns gestehen müssen, daS deutsche Judenthum hat in seinem Weggange einen schmerzlichen Verlust zu beklagen. Eine kurze (von 1847 bis 1852), aber schwere und stürmische Zeit war eS, wo er an der Spitze unserer religiösen Angelegenheiten stand; vielfache Versuche zur Auflösung der Gemeinden und ihrer Institute, zur Lossagung von dem allgemeinen Verbände der mecklenburgischen Gemeinden traten hervor, seine energische und umsichtige Thätigkeit hat sie jedoch nicht nur glücklich beseitigt, sondern überall, nachdem die Gemüther zur Ruhe gekommen, einen besonnenen, regen Geist hervorgerufen, der durch viele, neu zu gründende Einrichtungen noch mehr angefacht, belebt und erhalten werden sollte. Die Ungunst der Zeitverhältnisse ließ sie aber nicht zur Ausführung kommen. Jndeß war der Religionsunterricht gut beschaffen, der Gottesdienst wohl geordnet, würdig und andachterregend; eS stand zu erwarten, daS gesammte religiöse Leben würde einer viel schönern Zukunft entgegen gehen. Da traten aber Umstände ein, unter welchen dieser redliche Mann seinem Amte nicht länger vorstehen konnte, er legte dasselbe nieder und mit seinem Weggange ist auch das, waS so freudig begrüßt und sehnlichst erwünscht wurde, verfallen und erwartet seine Wiederbelebung von einer andern besseren Zeit. Wir Mecklenburger erinnern unS seiner noch heute in Liebe und Verehrung, wir erkennen seine segensreiche Wirksamkeit in ihrem ganzen Umfange dankbar an und werden ein treues, dauerndes Gedächtniß für ihn bewahren. Die Segenswünsche Aller, insbesondere aber die der Armen, Kranken und Trauernden Schwerin's, deren Freund, Wohlthäter und Tröster er war, folgen ihm auch über das Meer, und wir wünschen seiner Gemeinde Glück, die in ihm eine so glückliche Wahl getroffen. Ja, möchte daS Wohlgefallen GotteS ihn überall begleiten! « Preußen. Aus der Provinz Posen, 12. Juli. (Privatmitth.) Alexander H. hat befohlen, die bisher gesetzlich gewesene Befreiung der getauften Juden vom Militairdienst sei nicht nur aufzuheben, sondern eS habe diese Menschenclasse sogar bei einer vorkommenden Aushebung mehr als jede andere, nämlich „Dreißig von Tausend" zu stellen. Aber auch ein Act der Gleichstellung ist von dem neuen Kaiser bereits geübt worden. Während eS bisher nur den christlichen Gemeinden (bis auf 100 Werste von der nächsten Grenzlinie) gestattet war, für einen