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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1855-08-06 · Heft 32 (6.8.1855) · p. Seite 412

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
19 (1855)
Issue
Heft 32 (6.8.1855)
Date
1855-08-06
Page
Seite 412 (sequence 10)
Language
German
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412 auf gleiche Weise Entschuldigungsschreiben eingelaufen seien, von dem Herrn Landesrabbinen vr. Ad ler in Cassel, Oberrabbiner Cohn zu Trier, Oberrabbiner Löw zu Szegedin in Ungarn, Rabbiner vr. Rosenseld zu Nordhausen und Rabbiner vr. Rothschild zu Aachen. — Der Vorsitzende rheilt ferner mir, daß folgende Schulschriften der Confcrenz zur Begutachtung, resp. Weiterempfehlung eingesendet wurden, nämlich: 1) Leitfaden für den Confirmandenunterricht von Rabbiner Süßkind; 2) „Tora umizwa“, Religionsbuch, zunächst für Confirmanden, dann für reifere Schüler überhaupt, von Rabbiner Stein; 3) Israelitische Geschichte, vom Abschlüsse der Bibel bis auf unsre Zeit, von Emanuel Hecht, Lehrer in Hoppstärten; 4) rcn rr'osi, Hebräische Fibel, von Lehrer Levisohn in Fulda. Als Gegenstände der Berathung für die diesjährige Conferenz bezeichnet der Vorsitzende: 1) den Bericht des liturgischen Ausschusses; 2) das Referat über die Anträge an die erste Conferenz; 3) Vernehmung, resp. Behandlung neu eingegangener Anträge. Die Versammlung beschließt, zuerst das Referat über die vorjährigen, sodann die neuen Anträge zu vernehmen, und nachdem diese Vorarbeiten abgethan sein werden, zu dem eigentlichen Gegenstände der diesjährigen Verhandlung, nämlich: Einigung auf dem Gebiete der Liturgie überzugehcn. Der Schriftführer verliest demzufolge als Referent seinen Bericht über die bei der ersten Conferenz unerledigt gebliebenen Anträge. Solcher Anträge seien zehen, die hier geordnet nach ihrer Bedeutung und Zusammcnhörigkeit folgen: 1) Bearbeitung eines geeigneten Predigtbuchs für Gemeinden, die des Rabbinen ermangeln (Antrag 17.); 2) Bearbeitung des religiösen Ceremoniells in Haus und Leben (15.); 3) Abfassung eines Buches, hebräisch und deutsch, zum Dorlescn (Lernen) bei religiösen Zusammenkünften, Chebroih (8.); 4) Catechisationen für die confirmirte Jugend betreffend (10.); 5) Einrichtung einer gleichmäßigen Amtskleidung (Ornat) für die Rabbiner (14.); 6) Bildung von Vereinen gegen das jüdische Bettelwesen re. rc. (19.); 7) Behandlung der Vorschriften über im-fc ^>122 (11.); 8) Ausarbeitung eines geeigneten Leitfadens beim Confirmandenunterrichte (12.); 9) Bearbeitung eines geeigneten Religionsbuchs für israelitische Elementarschulen (18.) und 10) Ausarbeitung einer Geschichte der „Minhagim." Ad 1 — 3. Referent empfiehlt, als unsrer Aufgabe zunächst stehend, vor Allem die Jnbetrachtnahme von Nr. 1., mit dem Hinzufugen, daß das Predigtbuch besonders auf Landgemeinden berechnet sein, aus Beiträgen von verschiedenen Predigern bestehen und sich in der Weise des Midrasch über die sämmtlichen Sidrah's nach ihrer Reihenfolge erstrecken möge. Bei Auswahl und Aufnahme der Predigten solle auf Beftiedigung des in Nr. 2. kundgegebenen Bedürfnisses Rücksicht genommen werden. Zum Theil werde dadurch auch Nr. 3. zur Erledigung kommen, welches ebenfalls höchst wünschenswerth sei. Ad 4. „Catechisationen" hält Referent bei dem betreffenden Jugendalter für unangemessen, was jedoch einen fortbildenden Unterricht für die consirmirte Jugend (etwa in fteieren Vorträgen) keineswegs ausschließe, und verdiene der Antrag in dieser Auffassung gewiß hohe Berücksichtigung. Ihre Erfahrungen mögen die Mitglieder der Conferenz bei der betreffenden Verhandlung mittheilen, woraus sich dann der entsprechendste ModuS ergeben werde. A.d 5. Eine auszeichnende AmtStracht sei nicht etwa eine Neuerung, sondern von jeher bei den Rabbinen in Uebung gewesen. Eine wenigstens annähernde Gleichmäßigkeit in dieser Beziehung wäre daher als eine, wenn auch bloß äußerliche, deshalb doch nicht zu übersehende Vervollständigung für die anzustrebende liturgische Einigung von Wichtigkeit. Ad 6. Wird mit Beziehung auf die Marime, die der Talmud schon gegen den Hausbertel (mrra!n üTinB^ b2) in Anwendung gebracht wissen will, die beantragte Gründung von Vereinen (dergleichen in mehren Gemeinden und auch in der Gemeinde des Referenten bereits bestehen) und das Zusammenwirken derselben als ein Gegenstand geltend gemacht, welcher der Jnbetrachtnahme der Conferenz in hohem Grade würdig sei. Referent stimmt jedoch dem erweiterten Anträge, gar kein Empfehlungszeugniß nach Außen auszustellen, im Allgemeinen nicht bei, indem er namentlich in mittleren und kleineren Gemeinden das Ertheilen von Empsehlungszeugnissen nach Außen, wenn die Norh es erfordert, alS eine heilige Berufspsiicht betrachte.

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